21-3035.01

Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. Zusätzliche Schwimmkurse im Bezirk fördern

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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12.09.2023
Sachverhalt


Mit der Drucksache 22/3398 hat die Hamburgische Bürgerschaft die Durchführung und Kostenübernahme für zusätzliche Schwimmkurse für Kinder beschlossen.

"Schwimmunterricht im Rahmen des Schulunterrichts hat das Ziel, allen Kindern, unabhängig von der familiären und finanziellen Situation, den Erwerb von Schwimmkompetenzen zu ermöglichen. Durch die Schul- und Schwimmhallenschließungen während des coronabedingten Lockdowns wird ein ganzer Schuljahrgang Defizite in der Schwimmkompetenz aufweisen, da die schulische Schwimmausbildung während der Corona-Pandemie ausgefallen ist.", so der Antrag.

Über ein Gutscheinsystem der Bäderland Hamburg GmbH sind viele der betroffenen Kinder zwar erreicht worden, doch längst nicht alle.

Mit der Drucksache 21-2980 liegt der Bezirksversammlung Harburg ein Förderantrag des Yes We Swim! e.V. vor, der genau in diese Lücke stößt. Hierbei sind vier Schwimmkurse mit je 16 Unterrichtsstunden geplant, die sich hälftig an Kinder in Flüchtlingsunterkünften und hälftig an Kinder die schon sehr lange auf einen Schwimmkurs warten, richten. Dabei sind die Kontakte zu den Einrichtungen bereits bestehend und der Betreuerschlüssel wird besonders auf die erhöhten Integrationsanforderungen ausgerichtet.

Alle Kinder kommen aus dem Bezirk Harburg - viele davon aus dem Stadtteil Harburg - und haben meist Migrationshintergrund, oft auch Sprachbarrieren zu überwinden, was für die Kursgestaltung zu berücksichtigen ist und diese komplexer und sehr viel herausfordernder macht.

Petitum/Beschluss


 

Die Bezirksversammlung Harburg bittet das Landessportamt / die Behörde für Inneres und Sport, die Kosten zur Durchführung von Schwimmkursen des Yes We Swim e.V. aus der Drucksache 21-2980 (BV Harburg) aus den Mitteln der Bürgerschaftsdrucksache 22/3398 zu übernehmen.

 

Die Bezirksversammlung Harburg befürwortet die Kostenübernahme des Eigenanteils für die Schwimmkurse für Kinder aus Hamburger Flüchtlingseinrichtungen und Berechtigten der Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) aus Mitteln der sozialen Sportförderung der Bezirksversammlung Harburg.

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG  

DER VORSITZENDE  

        15. Juni 2023

 

Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu dem gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE, Drs. 21-3035 wie folgt Stellung:

 

0. Votum

Aus sportfachlicher Sicht ist der Antrag zu begrüßen.

 

1. Anlass

In dem Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen wird die Behörde für Inneres und Sport / das Landessportamt gebeten, die Kosten zur Durchführung von Schwimmkursen des Vereins Yes We Swim e.V. aus der Drucksache 21-2980 (BV Harburg) aus den Mitteln der Bürgerschaftsdrucksache 22/3398 zu übernehmen.

 

2. Sportfachliche Stellungnahme

Das Angebot des Vereins Yes we swim e.V., Schwimmlernangebote für Kinder und Jugendliche durchzuführen, ist sportfachlich sehr zu begrüßen.

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Hamburgische Bürgerschaft mit der Drs. 22/3398 keine finanziellen Mittel zur Durchführung von Schwimmlernangeboten zur Verfügung gestellt hat. Jedoch ist eine Förderung u. a. der Teilnehmerbeiträge über die Drs. 22/6747 möglich.

Der Umsetzung der Drs. 22/6747 liegt ein Konzept zugrunde, welches neben der Förderung der Teilnehmerbeiträge i. H. v. 40 € je Kind und Kurs auch die finanzielle Förderung bei der Anmietung von zusätzlichen Wasserzeiten ermöglicht (in 2023 in Höhe von 50 € je Kind / Kurs). Darüber hinaus ist bei Nachweis über den Erhalt von Sozialleistungen eine Förderung i. H. v. bis zu 173 € je Kind / Kurs möglich.

Der Verein Yes We Swim e.V. ist bereits im März 2023 mit dem Wunsch an das Landessportamt herangetreten, sich ebenfalls an der diesjährigen Schwimmlern-Offensive beteiligen zu dürfen. Die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der Förderung über die Schwimmlern-Offensive sind dem Verein bekannt und finden sich z. T. auch in der Kostenaufstellung in Zusammenhang mit dem Zuwendungsantrag wieder - dies bezieht sich auf die Förderung der Teilnehmergebühr sowie Anmietung der Wasserzeiten (Zeile 1). In der Kostenaufstellung des Vereins nicht berücksichtigt worden sind bislang Kinder und Familien, welche einen Nachweis über den Erhalt von Sozialleistungen vorweisen können. Bei den geflüchteten Kindern ist nach Rücksprache mit dem Verein davon auszugehen, dass alle diesen Anforderungen der erhöhten Förderung entsprechen und somit in Anspruch genommen werden können. Zusätzlich besteht bei gemeinnützigen Vereinen die Möglichkeit, Material- und Verwaltungskosten i. H. v. bis zu 200 € über die Schwimmlern-Offensive fördern zu lassen. Auch dies blieb in der Kostenaufstellung bislang unberücksichtigt.

Darüber hinaus besteht keine Möglichkeit, die zusätzlichen Kosten über die Schwimmlern-Offensive und durch die mit der Drs. 22/6747 bereit gestellten Mittel zu übernehmen. Anderenfalls wäre, auch anderen Vereinen und weiteren privaten Anbietern gleiches zu gewähren.

 

gez. Heimath

 

f.d.R.

Hille