21-1183.01

Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. Winterdienst in Harburg durch die Stadtreinigung Hamburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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13.04.2021
Sachverhalt


 

Es gibt ihn noch - den Winter mit heftigem Schneefall und frostigen Temperaturen.

 

Die Stadtreinigung ist auf den Hauptverkehrsstraßen vorrangig und auch erfolgreich im Einsatz, in Zeiten der vom Senat angestrebten Verkehrswende ist es aber wichtig, auch Fuß- und Radwege in einem benutzbaren Zustand zu halten.

 

Die Schneeräumung an der wichtigen Radverbindung Neugraben - Harburg/Centrum  entlang der Cuxhavener/Stader und Buxtehuder Str. ist allerdings sehr unbefriedigend erfolgt. Nachfragen bei der Stadtreinigung ergaben, dass dort auch nur mit verminderter Priorität geräumt wird.

 

Auch fällt immer wieder auf, dass die Fußwegeräumung den Schnee auf den benachbarten Radweg schiebt - dort bleibt er dann liegen. Auch das ist nicht hinnehmbar. Manche Wege wie die "Moorlage" werden gar nicht geräumt.

Petitum/Beschluss


 

Wir bitten die Bezirksverwaltung, die Stadtreinigung aufzufordern, auch  bei Winterwetter die Straßen, Fuß- und Radwege - insbesondere benutzungspflichtige - ihres Zuständigkeitsbereiches, im gesamten Bezirk Harburg in einem benutzbaren Zustand zu halten.

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG 

DER VORSITZENDE 

         17. März 2021

            

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zu dem gemeinsamen Antrag SPD – GRÜNE (Drs. 21-1183)  wie folgt Stellung:

 

Das Hamburgische Wegegesetz (HWG) sieht vor, dass die SRH an gefährlichen Stellen verkehrswichtiger Wege und sowie auf anliegerfreien Gehwegen einen Winterdienst durchführt (§ 28 Abs. 2 und 3 HWG). Um in diesem Rahmen auch Radfahrenden die Möglichkeit zu geben, verkehrswichtige Strecken – vorwiegend das Veloroutennetz –  auch im Winter nutzen zu können, wird ein zwischen der SRH, der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende sowie der BUKEA abgestimmtes Radwegenetz von der SRH geräumt und gestreut.

 

Die im Beschluss benannte Radverbindung Neugraben – Harburg/Centrum ist nicht Bestandteil dieses Netzes. Allerdings werden die Radstreifen, die am Rand der verkehrswichtigen Fahrbahnen verlaufen, im sogenannten „Mitnahmeeffekt“ bearbeitet, eine gesonderte Nachbearbeitung des Fahrradstreifens erfolgt hier nicht.

 

Entlang des Straßenzuges Cuxhavener Straße / Stader Straße / Buxtehuder Straße liegen auch einige anliegerfreie Gehwegstrecken. Diese werden von der SRH geräumt und gestreut.

 

Die SRH bietet allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, glatte oder ungeräumte Wegeflächen zu melden. Diese Meldungen können telefonisch, per Mail oder über die SRH-App erfolgen. Diese Möglichkeiten wurden in den vergangenen Wochen durch die SRH auf allen verfügbaren Kanälen aktiv kommuniziert. Sämtliche eingehende Meldungen wurden durch die Winterdienstzentrale auf Zuständigkeit überprüft und gegebenenfalls vor Ort kontrolliert und bearbeitet.

 

Die Straße „Moorlage“ ist in den Winterdienstplänen der SRH berücksichtigt. Die Fahrbahn wurde in diesem Winter regelmäßig gestreut und geräumt. Dies gilt ebenfalls für die nur für Fußgänger ausgewiesene Teilstrecke der „Moorlage“.

 

Die insgesamt geringe Zahl der vorliegenden Meldungen lässt neben den Kontrollen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darauf schließen, dass die in den Zuständigkeitsbereich der SRH fallenden Fahrbahnen, Geh- und Radwege im Bezirk Harburg in einem sicheren und benutzbaren Zustand gehalten wurden.

 

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Hille