Stellungnahme zum Gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. Taxenstände in Neugraben-Fischbek
Am neugestalteten Busbahnhof in Neugraben-Fischbek sind vier Stellplätze für Taxen reserviert (Verkehrszeichen 229 Taxenstand). Wer schon einmal dort versucht hat, ein Taxi zu bekommen, findet diese jedoch nahezu immer vollständig verwaist vor. Der Bedarf für vier Längsstände ist offenbar überdimensioniert, wobei gelegentlich und nur vereinzelt auftauchende Taxen auch schon die normalen Stellplätze nutzen, da diese näher am Fußgängerüberweg zum Bahnhofseingang liegen. Hierbei handelt es sich oftmals um gerufene Taxen aus den Nachbargemeinden.
Ein vergleichbares Bild bietet sich an der südlichen Seite der Marktfläche in Neugraben-Fischbek. Dort sind zwei Stellplätze für Taxen reserviert (Verkehrszeichen 229 Taxenstand). Auch hier ist die Nutzung mehr als überschaubar. Auch wer schon einmal versucht hat, ein Taxi zu bekommen, ist damit in der Regel gescheitert. Der Bedarf für die beiden Längsstände ist offensichtlich ebenfalls nicht gegeben.
Eine bessere Versorgung Reisender mit Taxen ist durchaus wünschenswert, falls der entsprechende Bedarf gegeben ist. Leider scheinen die Taxenunternehmen aus dem Bezirk diesen Bedarf nicht zu sehen.
Das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten, sachkundige Personen ggfs. vom Bezirksamt, der zuständigen Fachbehörde und der versorgenden Taxenunternehmen in den Regionalausschuss Süderelbe einzuladen, um dort über das Verfahren der Mobilitätsversorgung mit Taxen in der gesamten Region Süderelbe zu berichten. Insbesondere über Standorte und deren Nutzung, die Einrichtung von Taxenständen, den Voraussetzungen, diese auch (und ggfs, exklusiv) nutzen zu dürfen und über den Bedarf an diesen. Zudem sind rechtliche Möglichkeiten von Mischnutzungen von Taxenständen durch möglicherweise kurzfristig haltenden Kraftfahrzeugen aufzuzeigen.
Bezirksversammlung Harburg
Der Vorsitzende 05.05.2022
Vorbemerkung:
Das Polizeikommissariat 47 ist hinsichtlich des überwiegenden Teils der angefragten Thematik nicht die zuständige Fachbehörde und kann insofern nur Aussagen treffen, die den Bereich der Anordnung (Beschilderung) und Nutzung von Taxenständen betreffen.
Fachlich zuständig für Fragestellungen zum Verfahren der Mobilitätsversorgung mit Taxen, zu
Standorten und deren Nutzung sowie Betriebspflichten bzw. der Befreiung hiervon ist die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) – Verkehrsgewerbeaufsicht (Ansprechpartner Herr Preß (taxenstelle@bvm.hamburg.de).
Taxenstände werden in der Regel durch die Taxiverbände über die BVM – Verkehrsgewerbe beantragt. Diese prüft das Erfordernis eines zusätzlichen Standes unter Beteiligung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde (StVB).
Das Verkehrszeichen 229 StVO (Taxenstand) darf gem. VwV zu § 41 StVO nur angeordnet werden, wo zumindest während bestimmter Tageszeiten regelmäßig betriebsbereite Taxen vorgehalten werden. An Taxenständen ist für andere Fahrzeuge nicht nur das Parken, sondern auch bereits das Halten verboten (dies gilt auch für Taxen aus dem Umland). Ausgenommen sind nur die für die Fahrgastbeförderung bereitgehaltenen Taxen. Nur betriebsbereite Taxen dürfen hier warten (§ 6 Taxenordnung). Zeitliche Beschränkungen sind möglich. Insofern ist eine Mischnutzung nur in dieser Hinsicht rechtlich zulässig.
Der Taxenstand Neugrabener Markt 3 ggü wurde am 21.12.2021 von der StVB weggeordnet, da keine Bereitstellung von Taxen feststellbar war (Az. 47/8V/0816487/2021). Der Stand war zeitlich beschränkt.
Im Zuge der Neugestaltung der Straße Am Neugrabener Bahnhof erfolgte in 2020 eine Reduzierung der vormals im Bereich der Mittelinsel vorgehaltenen fünf Taxenstellplätze auf vier sowie eine Verlegung auf die nördliche Straßenseite vor die Hausnummer 13. Der zuständige Beamte im besonderen Fußstreifendienst (BFS) des PK 47 schätzt die Bereitstellung von Taxen dort bislang als „sehr selten“ ein.
Im Zuge des Entstehens weiterer Neubaugebiete in unmittelbarer Bahnhofsnähe, dürfte hier zukünftig grundsätzlich ein entsprechender Bedarf zu erwarten sein, der sich auch in der tatsächlichen Bereitstellung von Taxen widerspiegeln sollte.
Anfragen oder Beschwerden seitens potentieller Fahrgäste, die sich auf die Verfügbarkeit bzw.
Nichtverfügbarkeit von Taxen an den jeweiligen Standorten beziehen sind hier nicht bekannt
geworden.
gez. Heimath
f.d.R. Kaidas