21-1049.01

Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. Stadtteilgarten Neuwiedenthal sichern

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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Gremium
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12.01.2021
Sachverhalt


 

Der Stadtteilgarten Neuwiedenthal ist durch den Stadtteilbeirat, unter der Begleitung der Lawaetzstiftung entstanden. Oktober 2018 wurden die ersten Apfelbäume gepflanzt, schnell kamen die Beete, ein Geräteschuppen und ein Bienenstock hinzu. Viele verschiedene Generationen und Kulturen, Alt und Jung treffen sich hier zu einem friedlichen Miteinander. Auch eine Schulklasse hat hier ihre Beete und lernt etwas über Blumen, Gemüse, Obst und Bienen. Ein wertvolles Miteinander ist entstanden.

 

Doch mit Sorgen bewirtschaften die Gärtner ihren Garten immer wieder auf Neue. So ist das Grundstück im Striepenweg ein Gewerbegrundstück und immer zum Jahresende hin muss eine Verlängerung beantragt werden. Keiner kann mit Sicherheit sagen, ob die Anschaffungen, die Arbeit und die Gemeinschaft im nächsten Jahr noch bestehen werden.

Petitum/Beschluss


 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten sich bei dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen dafür einzusetzen, dass der Garten zumindest für fünf Jahre fest zugesagt wird, damit die Kosten und Mühen, die in diesen Gemeinschaftsgarten eingesetzt werden, nicht plötzlich nur nach einem Jahr verloren gehen.

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG 

DER VORSITZENDE

         17. Dezember 2020

           

 

Die Finanzbehörde nimmt zu dem gem. Antrag SPD/GRÜNE (Drs. 21-1049) wie folgt Stellung:

 

Dem Antrag aus der Bezirksversammlung Harburg vom 11.11.2020 (Drs.-Nr. 21-1049) kann nicht stattgegeben werden. Einer Festlaufzeit von fünf Jahren kann nach Abstimmung mit dem Bezirksamt Harburg (Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt) und der Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft (HIW) nicht zugestimmt werden. Alle Beteiligten wünschen mittelfristig eine gewerbliche Nutzung des Grundstücks gemäß ihrer planrechtlichen Ausweisung.

 

Im Einvernehmen mit dem Bezirksamt Harburg und der HIW wird eine Festlaufzeit von zunächst zwei Jahren vorgeschlagen. Dies ist eine Verbesserung der bisherigen Voraussetzungen, welche eine jährliche Verlängerung erfordert, da es mehr Planungssicherheit für den Gemeinschaftsgarten gibt. Allen Beteiligten war von Mietbeginn an die spätere Entwicklung der Fläche bekannt und damit auch, dass es sich nur um eine  temporäre Nutzung handeln kann. Sollte die gewerbliche Nutzung nicht nach Abblauf der zwei Jahre umgesetzt werden können, ist ein Antrag auf eine weitere jährliche Verlängerung möglich.

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Hille