21-0472.01

Stellungnahme zum Gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. Sichere Querung Milchgrund

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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12.03.2020
Sachverhalt

Die Grundschule Grumbrechtstraße wird von rund 540 Kindern der Jahrgangsstufen 1-6 besucht. Der Schulweg vieler Schülerinnen und Schüler führt dabei aus dem westlichen Teil Heimfelds in Höhe der Einmündung Grumbrechtstraße über die Straße Milchgrund.

 

Bereits mit Antrag vom 10.09.2016 (Drucksache Nr. 20-1822) hatte die SPD-Fraktion sich für eine Querung in Form einer Sprunginsel im Bereich der Einmündung Grumbrechtstraße eingesetzt. Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hatte den Antrag seinerzeit dahingehend beantwortet, dass für die Straße Milchgrund eine Grundinstandsetzung geplant sei, die bereits im Jahr 2019 hätte begonnen werden sollen. Im Zuge dieser Grundinstandsetzung sollte auch eine Querungsmöglichkeit geprüft werden. 

 

Eine solche Querung wäre unmittelbar südlich der Einmündung Grumbrechtstraße auch ohne weiteres möglich, nachdem die dort vorhandene Parkbucht bereits seit einigen Jahren durch Poller versperrt ist, um die Verkehrssicherheit beim Abbiegen aus der Grumbrechtstraße zu erhöhen. 

Petitum/Beschluss


Der Vorsitzende Bezirksversammlung wird gebeten, Vertreter der Behörde für Wissenschaft, Verkehr und Innovation in den Ausschuss für Mobilität und Inneres einzuladen, um dort über den Sachstand der Grundinstandsetzung des Milchgrunds und der Prüfung einer Querung im Bereich der Einmündung Grumbrechtstraße zu berichten. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg   25.02.2020

Der Vorsitzende

 

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) nimmt zu dem gemeinsamen Antrag SPD/GRÜNE Drs. 21-0472 wie folgt Stellung:

 

 

Im Jahr 2017 wurde mit der Drucksache 20-1822 berichtet, dass für die Straße Milchgrund eine Grundinstandsetzung mit Baubeginn im Jahr 2019 angedacht war. Im Zuge der Planung der Grundinstandsetzung sollte ebenfalls die Errichtung einer Querungsanlage, z.B. eine Sprunginsel, geprüft werden.

 

Bei der Straße Milchgrund handelt es sich um eine Hauptverkehrsstraße in der Zuständigkeit der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI). Die Planung und Durchführung von Maßnahmen erfolgt durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG). Dies umfasst auch die Erstellung der Bauprogramme im Rahmen des Erhaltungsmanagements für Hamburgs Straßen. Eine Priorisierung und Fortschreibung der Bauprogramme erfolgt dabei regelmäßig.

Aktuell ist die Straße Milchgrund aufgrund der Vielzahl der mit prioritärem Sanierungsbedarf erkannten Straßen unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen, diverser anderer Abhängigkeiten, wie z.B. die Baustellenkoordinierung, noch nicht im Bauprogramm enthalten und terminiert. Eine Umsetzung der Maßnahme ist derzeit aufgrund anderer prioritärer Maßnahmen bis zum Jahr 2024 nicht absehbar.

 

Um zeitnah die Prüfung einer Querungsanlage durchzuführen und ggf. eine Realisierung zu ermöglichen, schlägt die BWVI vor, das Fachamt Management des öffentlichen Raumes des Bezirksamts einzubinden. Im vorliegenden Fall würde der LSBG auf sein Andiengebot verzichten.

Die für die Prüfung der Querungsanlage und ggf. Umsetzung des Projekts erforderlichen Mittel würde die BWVI dem Bezirksamt auf Nachweis zur Verfügung stellen.

 

 

 

gez. Heimath

 

f.d.R.

Wyzinski