21-2572.01

Stellungnahme zum Gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. Sachstand Kitas und Bedarfe

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 10.06.2026 Jugendhilfeausschuss Ö 7.1

Sachverhalt

Mit dem Rechtsanspruch auf kostenfreie bis zu 5-stündige Betreuung in Kindertageseinrichtungen ist seit der Einführung im August 2014 in Hamburg ein Erfolgsmodell entstanden, um das uns viele beneiden. Einerseits ist es ein positiver Standortfaktor, der Hamburg als Wohn- und Arbeitsraum stärkt, andererseits ermöglicht dies auch eine Vielzahl von Kindern bereits sehrfrüh in eine fachliche Betreuung zu bringen und eventuell vorhandene Defizite frühzeitig zu erkennen und diesen gegenzusteuern.

Die hohe Nachfrage nach Kitaplätzen ist ein Beleg für den Erfolg des Systems. Allerdings muss die hohe Nachfrage in einer wachsenden Stadt auch mit einer Erhöhung des Angebots einhergehen. Hierfür unterstützen Bezirk und Bezirkspolitik die Schaffung von zusätzlichen Kitaplätzen durch Neugründungen und Erweiterungen in bestehenden Einrichtungen. Viele Kitas sind in Planung, im Genehmigungsverfahren und auch schon kurz vor der Inbetriebnahme. Dadurch werden mehrere Hundert Plätze neu geschaffen. Im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen wie zum Beispiel im Vogelkamp Neugraben aber auch Fischbeker Heidbrook und Fischbeker Reethenwird dies planerisch vorgesehen. Aber auch bei steigenden Bewohnerzahlen durch Nachverdichtungen muss das mitgedacht werden. Um eine hohe Betreuungsqualität zu sichern ist es aber auch erforderlich, dass die Einrichtungen die gesetzlichen Vorgaben sowohl baurechtlich, als auch pädagogisch einhalten. Das Kindeswohl muss hier Vorrang vor einer überhasteten Platzschaffung haben.

Viele Kitaträger haben den wachsenden Bedarf erkannt und erweitern ihr Angebot. Manche haben sich über die wachsende Nachfrage gefreut, konnten sie so ihre Kapazitäten in Gänze ausnutzen, haben aber den Bedarf nach mehr Plätzen nicht frühzeitig in ihre Planungen einbezogen. Mit dem erforderlichen Planungs- und Genehmigungsvorlauf ist folglich ein Umsetzungsverzug entstanden, der in manchen Regionen zu spürbaren Engpässen geführt hat. Das ist besonders ärgerlich für die betroffenen Kinder und deren Eltern.

Mit Drs. 20-3958 hat die SPD-Fraktion im Spätherbst 2018 nach den Planungen für Erweiterungen und Neugründungen von Kindertageseinrichtungen im Bezirk gefragt. Nach nunmehr gut zwei Jahren ist es an der Zeit, den Stand und die Entwicklung erneut zu betrachten.

Petitum/Beschluss


Das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten, Vertreter der Verwaltung und der zuständigen Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration wieder in den Jugendhilfeausschuss einzuladen und dort zu berichten.

Der Bericht soll über erneute Daten zum momentanen Stand der Kindertagesbetreuung und der Tagespflegepersonen (Tagesmütter, Tagesväter) im Bezirk sowie die Entwicklung seit 2018 umfassen. Dabei ist sowohl auf die Standorte einzugehen, als auch auf die genehmigten sowie die belegten Plätze einzugehen. Ferner sind die laufenden Planungsstände für Erweiterungen und Neugründungen

mit entsprechenden Orten und Platzzahlen zu berichten, jeweils unter Angabe von Planungsstand, ggfs. Zeitpunkt der Antragsstellung, geplanten Eröffnungszeiten, aufgetretenen Verzögerungen und ggfs. Grund der Verzögerungen.

Ebenso ist über die seit 2018 laufenden Nachweisverfahren zu berichten.

Der Bericht soll möglichst zeitnah und künftig jährlich erfolgen









































BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende

08. Mai 2026

Die Behörde für Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) nimmt zu dem Antrag der Harburger Bezirksversammlung, Drs. 21-2s72, r das laufende Jahr wie folgt Stellung:

  • Momentaner Stand der Kindertagesbetreuung und der Tagespflegepersonen (Tagesmütter, Tagesväter) im Bezirk sowie die Entwicklung seit 2018

Entwicklung Kindertagesbetreuung im Bezirk Harburg ab 2018 (Stichtag jeweils 1.3.)

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

Kita - Krippe (0-2 Jahre)

1.931

2.009

2.068

2.240

2.344

2.330

2.358

2.244

Kita - Elementar (3 Jahre - Schuleintritt)

4.713

4.716

4.972

5.137

5.349

5.424

5.337

5.286

Kita gesamt

6.644

6.725

7.040

7.377

7.693

7.754

7.695

7.530

Tagespflege - Krippe (0-2 Jahre)

137

169

170

140

129

147

116

91

Tagespflege - Elementar (3 Jahre/Schuleintritt)

88

100

132

141

123

108

124

115

Tagespflege gesamt

225

269

302

281

252

255

240

206

betreute Kinder gesamt

6.869

6.994

7.342

7.658

7.945

8.009

7.935

7.736

  • Planungsstände für Erweiterungen und Neugründungen
  • Genehmigungs- und Planungsprozesse

Stand März 2026 sind der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde drei Planungen von neuen Kindertageseinrichtungen im Bezirk Harburg bekannt. Bei diesen ist mit einer Realisierung im Jahr 2026 bzw. Anfang des Jahres 2027 zu rechnen. Insgesamt werden rund 350 neue Plätze entstehen. Darüber hinaus liegen der Behörde aktuell vier Anträge auf Erweiterung der Betriebserlaubnisse um EGH-Leistungen vor.

  • Methoden der Bedarfsplanung in Harburg
  • Umgang mit Einrichtungsschließungen und Nichtauslastungen

Im vorrangig nachfrageorientierten Hamburger Kita-Gutschein-System erfolgt keine zentrale Angebotsplanung durch den öffentlichen Jugendhilfeträger. Eine zentrale Bedarfsermittlung hat sich in der Vergangenheit als nicht zielführend erwiesen. Die Träger der Kindertageseinrichtungen passen daher eigenverantwortlich und auf Grundlage ihrer Kenntnis und Informationen der lokalen Bedarfslage die bestehenden Angebotsstrukturen an oder richten neue Einrichtungen ein bzw. schließen ggf. bestehende Einrichtungen. Sie können vor Ort flexibel und schnell auf Veränderungen der regionalen Nachfrage reagieren. Diese Planungsfreiheit der Kita-Träger ist seit Einführung des Kita-Gutschein-Systems für den erfolgreichen Ausbau der Kindertagesbetreuung in Hamburg von entscheidender Bedeutung. Sie hat zu einem produktiven Qualitätswettbewerb zwischen den Anbietern und zu einer bedarfsgerechten Ausgestaltung der Angebote geführt. Ergänzend steuert die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde den Kita-Ausbau in Kooperation mit den Bezirksämtern insbesondere bei größeren Wohnungsneubauprojekten im Rahmen neuer Bebauungspläne, in Stadtteilen mit bislang nicht ausreichend gedeckten Bedarfen sowie im Rahmen des Projektes „Kitas auf Schulstandorten“.

  • Qualitäts- und Tragfähigkeitssicherung

Gemäß § 45 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sind die Kitas verpflichtet, im Rahmen einer Einrichtungskonzeption u.a. Aussagen über ihre Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung sowie über pädagogische Angebote zu treffen. Hierbei können die Träger aufgrund ihrer Kenntnisse des Sozialraums die Angebote an den Bedarfen der Kinder vor Ort orientieren und tragen mit den unterschiedlichen konzeptionellen Schwerpunkten zur Vielfalt der pädagogischen Angebote bei. Die Kita-Trägerberatung der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde steht den nicht verbandlich organisierten Trägern als pädagogische Fachberatung zur Verfügung.

Darüber hinaus sind in Hamburg strukturelle Rahmenbedingungen der Leistungserbringung im Landesrahmenvertrag „Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen“ (LRV) geregelt. Dazu zählen beispielsweise die Personalausstattung, die Ausstattung der Räumlichkeiten und die Durchführung von Qualitätsentwicklung der pädagogischen Arbeit in den Einrichtungen vor Ort. Diese Rahmenbedingungen sind Grundlage für eine qualitative gute pädagogische Arbeit mit den betreuten Kindern. Zur Sicherung der Einhaltung der strukturellen Standards wurde in Hamburg im Jahr 2019 das Kita-Prüfverfahren eingeführt. Alle am Kita-Gutscheinsystem teilnehmenden Kitas werden in diesem Rahmen überprüft. Die Kita-Prüfungen bieten den Trägern und Kita-Einrichtungen die Möglichkeit sowohl ihre eigene Arbeit zu reflektieren als auch ein Feedback der Behörde zu erhalten, ob die Rahmenbedingungen eingehalten werden. Die Prüfungen tragen daher dazu bei, dass Einrichtungen und die Kita-Träger eigene Stärken erkennen können, aber auch ihre Entwicklungspotentiale aufdecken können. Sofern festgestellt wird, dass die Rahmenbedingungen nicht eingehalten werden, sind die Kita-Träger gehalten, die Mängel abzustellen. Dieses wird seitens der Behörde nachgehalten.


gez. Böhm

f.d.R. Leptien.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
10.06.2026
Ö 7.1
Lokalisation Beta

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