22-0809.01

Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. hvv hop barrierefrei gestalten

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Sachverhalt


Der öffentliche Nahverkehr ist für viele Menschen der einzige Weg, um in der Stadt mobil zu sein. Dies betrifft Familien mit Kindern, SeniorInnen und Menschen mit Einschränkungen. Der HVV hat sich das Ziel gesetzt Barrieren abzubauen. Besonders in Bereichen bei denen es für Menschen mit Einschränkungen, SeniorInnen oder für Personen mit Kinderwagen problematisch ist. Aus diesem Grund sind viele Schnellbahn- und Regionalverkehrshaltestellen barrierefrei. Dies trifft leider nicht auf den On-Demand-Service zu. Die vorhandene Rampe ist nicht für alle Rollstühle geeignet und die Fahrgastkabine bittet für Rollstuhlfahrer keine Möglichkeit diesen während der Fahrt festzugurten.

Petitum/Beschluss


Die Bezirksverwaltung wird gebeten sich bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende dafür einzusetzen, dass geprüft wird, ob die vorhandenen Barrieren beim On-Demand-Service abgebaut werden können.

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

DER VORSITZENDE

21. Juli 2025

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt zu dem gem. Antrag SPD -GRÜNE wie folgt Stellung:

Das On-Demand-Angebot hvv hop wird regelmäßig von Personen mit Mobilitätseinschränkungen genutzt. Die eingesetzten Fahrzeuge verfügen über entsprechende Vorrichtungen zur Sicherung von Rollstühlen während der Fahrt.

Bei bestimmten Rollstuhlmodellen, insbesondere einigen elektrischen Rollstühlen, bestehen technische Einschränkungen, da sie keine geeigneten Befestigungsmöglichkeiten für die Sicherung während der Beförderung aufweisen. Zudem werden im On-Demand-Verkehr Fahrzeuge eingesetzt, deren Bauart nur eine begrenzte Zuladung erlaubt. Die Mitnahme ist daher nur für Rollstühle mit einem Gesamtgewicht von maximal 250kg (inkl. Nutzer:in) möglich. Liegen diese technischen Ausschlussgründe vor, ist eine Mitnahme ausgeschlossen.

Die große Mehrheit mobilitätseingeschränkter Fahrgäste kann mithin das On-Demand-Angebot ohne Einschränkungen nutzen. Es bleibt das Ziel, allen Menschen eine Mitfahrt zu ermöglichen. Allerdings gibt es technische Rahmenbedingungen der Beförderungsmöglichkeiten, die sich aus dem Fahrzeugformat ergeben.

gez. Böhm f.d.R. Hille

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