21-0349.01

Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. Drohende Krise in der Drogensubstitution abwenden

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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14.11.2022
13.06.2022
13.01.2020
Sachverhalt

Die Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger nutzt sowohl dem betroffenen Individuum als auch der Gesellschaft.  Eine Substitutionsbehandlung kann weit mehr als nur die kontrollierte Abgabe einer Ersatzdroge leisten. Oftmals dient die Behandlung für einen Einstieg in weitere  medizinische Behandlung. Ärzte, die Drogenabhängige substituieren, kümmern sich auch um Begleiterkrankungen wie beispielsweise Infektionen, die in dieser Gruppe häufiger als in der Allgemeinbevölkerung vorkommen, und koordinieren die psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung der Patienten oder die psychosoziale Betreuung durch Sozialpädagogen.

Während die Anzahl der Substitutionspatienten in Deutschland seit vielen Jahren leicht steigt, nimmt die Zahl der Ärzte, welche aktiv substituieren, kontinuierlich ab. Durch Verrentung und weitere Faktoren droht ein akuter Mangel an Substitutionsärzten.

Bereits im Frühjahr 2015 hatte die Drogenambulanz in Harburg ihr Angebot eingestellt. Die davon betroffenen 300 Suchtkranken (2014) mussten zum Teil in andere Bezirke ausweichen. Ein deutlicher Anstieg an Besucherzahlen im Abrigado (freiraum hamburg e.V.) waren die Folge und brachten das Haus an die Grenzen der Kapazitäten und darüber hinaus.

Mit der Eröffnung der Drogenambulanz Wallgraben zum Jahresbeginn 2016 hatte sich die Situation wieder entspannt. Deren Leiter Dr. Jochen Brack befürchtet, dass das System der ambulanten Substitutionsmedizin in ein bis zwei Jahren implodieren werde. Die substituierende Ärzteschaft sei überaltert. Er selber werde bald in Rente gehen und habe Schwierigkeiten, eine Nachfolge zu finden.

"Wir hören immer wieder davon, dass Praxen, die Substitutionsbehandlungen durchgeführt haben, verkauft werden – die Substitutionsbehandlungen dann aber nicht fortgesetzt werden", so Brack. Grund sei auch der immense bürokratische Aufwand.

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, Referenten der zuständigen Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, des freiraum hamburg e.V. sowie der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg in den Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion einzuladen, um über den derzeitigen Stand und die Perspektiven der Drogensubstitution im Bezirk Harburg zu berichten.

 

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz wird gebeten, Konzepte vorzustellen, wie eine Drogensubstitution / Drogenambulanz in Harburg nachhaltig gesichert werden kann

 

 

Bezirksversammlung Harburg   27.12.2019

Der Vorsitzende

 

 

 

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) nimmt zu dem gemeinsamen Antrag SPD/GRÜNE Drs. 21-0349 wie folgt Stellung:

 

Es liegt im Interesse der BGV, dass die Versorgung mit Substitution in ganz Hamburg sichergestellt wird. Betriebsinterne Entscheidungen der Ambulanz Süderelberaum gGmbH, in diesem Fall die Nachfolge der Geschäftsführung, wurden bislang nicht mit der BGV thematisiert, so dass auch keine Aussage hierzu getroffen bzw. Konzepte zur Sicherung der Ambulanz vorgelegt werden können.

Die Zuständigkeit für die Erstellung von Konzepten zur Sicherstellung der Substitution in Hamburg und somit auch für Harburg liegt jedoch bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg, sodass der Auftrag aus dem o.a. Beschluss „Konzepte vorzustellen, wie eine Drogensituation / Drogenambulanz in Harburg nachhaltig gesichert werden kann“ dorthin gerichtet werden muss.

Die Teilnahme an einer Sitzung des Ausschuss Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion der Bezirksversammlung durch die BGV, Referat Drogen und Sucht, wäre nur bei gleichzeitiger Teilnahme der Kassenärztlichen Vereinigung sinnvoll.

 

 

 

gez. Heimath

 

f.d.R.

Wyzinski

 

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