Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. Deichkronenweg in Moorburg
Letzte Beratung: 12.09.2023 Hauptausschuss Ö 2.10
Grundsätzlich ist der Deichkronenweg im Hamburger Alten Land der von Fußgängern und Radfahrern meist genutzte Weg. Folglich sollte er stets in einem dafür ordnungsgemäßen Zustand sein
Der Deichkronenweg von der Kreuzung Waltershofer Straße in Richtung Westen bis zur Grenze der im letzten Jahr erfolgten Wegsanierung in Francop (von Westen bis etwa auf Höhe Hohenwischer Str. 100) ist leider in einem kaum noch begehbaren bzw. mit dem Fahrrad zu befahrenden Zustand. Er stellt somit für die Benutzer:innen einen verkehrlichen Gefahrenbereich dar. Der Weg ist bauchig mit abgesackten Kanten, seine Gehwegsteine sind abgesackt und sein erforderlicher Querschnitt ist nicht mehr gegeben. Im Bereich Francop verläuft zudem der geplante Radschnellweg Neugraben-Finkenwerder.
Da dieser Deichkronenweg normalerweise für Fußgänger und für Radfahrer mehr Verkehrssicherheit bringt, als der recht schmale Bürgersteig entlang der Straße, ist sein ordnungsgemäßer Zustand dringend geboten.
Doch auf Grund seines schlechten Zustandes ist er nicht nur eine verkehrliche Gefahrenquelle, sondern er muss sogar als tourismusschädigend bewertet werden. Denn heute schränkt er für seine Benutzer den wunderschönen Blick in das Tal der Süderelbe mit seinen Obstplantagen, erst recht zur Blütezeit, und seinen natürlichen Naturzonen stark ein, weil Fußgänger und Radfahrer sich auf den Weg konzentrieren müssen, um nicht zu Fall zu kommen.
Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der o.g. Deichkronenweg zügig in einen intakten Zustand versetzt
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
DER VORSITZENDE
8. Juni 2023
Die Finanzbehörde nimmt zu dem gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE, Drs. 21-3027 wie folgt Stellung:
Die Verkehrssicherung des Deichkronenweges der im AGV befindlichen Flächen wird durch die vom Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen beauftragten Dienstleister gewährleistet.
Wenn der Deichkronenweg der Öffentlichkeit offiziell zur Verfügung gestellt werden soll, ist eine Übertragung der Flächen ins Verwaltungsvermögen Tiefbau des Bezirksamtes Harburg gegen Werterstattung und Widmung erforderlich.
gez. Heimath
f.d.R.
Hille
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