21-3027.01

Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. Deichkronenweg in Moorburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 12.09.2023 Hauptausschuss Ö 2.10

Sachverhalt


 

Grundsätzlich ist der Deichkronenweg im Hamburger Alten Land der von Fußgängern und Radfahrern meist genutzte Weg. Folglich sollte er stets in einem dafür ordnungsgemäßen Zustand sein

Der Deichkronenweg von der Kreuzung  Waltershofer Straße in Richtung  Westen bis zur Grenze der im letzten Jahr erfolgten Wegsanierung in Francop (von Westen bis etwa auf Höhe Hohenwischer Str. 100) ist leider in einem kaum noch begehbaren bzw. mit dem Fahrrad zu befahrenden  Zustand. Er stellt somit für die Benutzer:innen einen verkehrlichen Gefahrenbereich  dar. Der Weg ist bauchig mit abgesackten  Kanten, seine Gehwegsteine sind abgesackt  und sein erforderlicher Querschnitt ist nicht mehr gegeben. Im Bereich Francop verläuft zudem der geplante Radschnellweg Neugraben-Finkenwerder.

Da dieser  Deichkronenweg normalerweise  für Fußgänger und für Radfahrer mehr Verkehrssicherheit bringt, als der recht schmale Bürgersteig entlang der Straße, ist sein ordnungsgemäßer Zustand dringend geboten. 

Doch auf Grund seines schlechten Zustandes ist er nicht nur eine verkehrliche Gefahrenquelle, sondern er muss  sogar  als tourismusschädigend bewertet werden. Denn  heute schränkt er für seine  Benutzer den wunderschönen  Blick in das Tal der Süderelbe  mit seinen Obstplantagen, erst recht zur Blütezeit,  und seinen natürlichen Naturzonen  stark ein, weil  Fußgänger und Radfahrer  sich auf den Weg konzentrieren müssen, um nicht zu  Fall zu kommen.

Petitum/Beschluss


 

Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der o.g. Deichkronenweg  zügig in einen intakten Zustand versetzt

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG  

DER VORSITZENDE  

        8. Juni 2023

 

 

Die Finanzbehörde nimmt zu dem gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE, Drs. 21-3027 wie folgt Stellung:

 

Die Verkehrssicherung des Deichkronenweges der im AGV befindlichen Flächen wird durch die vom Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen beauftragten Dienstleister gewährleistet.

Wenn der Deichkronenweg der Öffentlichkeit offiziell zur Verfügung gestellt werden soll, ist eine Übertragung der Flächen ins Verwaltungsvermögen Tiefbau des Bezirksamtes Harburg gegen Werterstattung und Widmung erforderlich.

 

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Hille

 

 

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