20-3855.01

Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag SPD CDU betr. Zusatzantrag zu Antrag 20-3834 Refill-Stationen

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 09.03.2021 Hauptausschuss Ö 2.51

Sachverhalt


Mit dem Antrag 20-3834 'Kostenloses Auffüllen von Flaschen mit Trinkwasser in Harburg / Trinkbrunnen bzw. Refill-Stationen prüfen', wollen die Antragsteller eine Prüfung bzw. Berichterstattung über das Projekt Refill-Hamburg im Regionalausschuss Harburg oder dem Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz erreichen. Im Wesentlichen sind die gemachten Ausführungen begründet und über einen Bericht hinaus wäre eine konkrete Umsetzung wünschenswert. Im öffentlichen Raum ist Hamburg Wasser der professionelle Akteur. So betreibt Hamburg Wasser bereits am Rathausmarkt, im Stadtpark, an beiden Alsterufern und am Hafen Trinkwasser-Säulen.

Petitum/Beschluss

 

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei Hamburg Wasser dafür einzusetzen, dass an geeigneten Standorten in Harburg (z.B. Außenmühle) ebenfalls Trinkwasser-Säulen eingerichtet werden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg20.06..2018

Die Vorsitzende

 

 

 

 

Die Behörde für Umwelt und Energie nimmt auf der Grundlage einer Stellungnahme von Hamburg Wasser (HW) zu dem gemeinsamen Antrag von SPD und CDU Drs. 20-3855 wie folgt Stellung:

 

 

Für die Installation der von HW betriebenen Trinkwasser-Säulen sind die nachfolgend genannten Rahmenbedingungen einzuhalten:

 

Neben einer Sondernutzungsgenehmigung des jeweils zuständigen Bezirksamts ist insbesondere die unmittelbare räumliche Nähe zu einer Wasserver- und Abwasserentsorgungsleitung zwingend erforderlich. Die Hamburg-Wasser-Säulen sind für eine maximale hygienische Qualität und Einhaltung der Trinkwasserverordnung nach dem Lebensmittelrecht mit einer Dauerspülung ausgerüstet. Das hier anfallende Spülwasser versickert nicht, sondern wird über eine Abwasserleitung entsorgt, damit es im Umfeld des Trinkwasserspenders nicht zur Verschlammung kommt. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist ein freier Standort in einer Umgebung mit größtmöglicher sozialer Kontrolle. Auch dies dient der Qualitätssicherung insoweit, als dass dadurch die Verunreinigung der Trinkwassereinrichtung durch unsachgemäße Nutzung (z. B. Geschirr- oder Körperreinigung nach dem Picknick, trinkende Hunde etc.) vermieden werden soll.

 

HW überarbeitet derzeit das bestehende Konzept der Trinkwasser-Säulen mit dem Ziel, das bisherige Angebot auszubauen. HW begrüßt das Interesse am Lebensmittel Nr. 1 und wird mögliche Standorte im Bezirk Harburg, z. B. Außenmühle, in die erfolgende Standortprüfung einbeziehen.

 

 

 

 

 

gez. Rajski

 

f.d.R.

Riechers

 

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