20-2149.01

Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag SPD/CDU betr. Sicherer Gehweg von der Seehofsiedlung zu den Schulen in Cranz und Neuenfelde

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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09.03.2021
Sachverhalt

Durch diverse Anträge und Eingaben an die Bezirksversammlung durch die lokale Bürgervertretung wird immer wieder eine sichere Wegeverbindung von der Seehofsiedlung zu den Schulen in Cranz und Neuenfelde gefordert. Bislang nutzen die Kinder, aufgrund eines fehlenden gewidmeten Gehweges, die Deichkrone des dort verlaufenden Deiches. Die Nutzung als Fuß- und Radweg wird von den Eigentümern geduldet. Eine Instandsetzung und Pflege wurde bislang abgelehnt.

Der Bezirk verfügt leider nicht über die erforderlichen Mittel für die Instandsetzung und Pflege.

 

Zu prüfen wäre, wie eine sichere fußläufige Wegeverbindung von der Seehofsiedlung zu den Schulen in Cranz und Neuenfelde hergestellt werden kann.

Möglich wäre hier evtl. die Einrichtung dieser Wegeverbindung am Deichfuß.

Eine weitere Möglichkeit könnte in der Errichtung eines Fußweges auf der dem Deich gegenüberliegenden Straßenseite sein.

Die beiden o.g. Varianten und evtl. weitere sollten durch die Verwaltung auch hinsichtlich ihrer Machbarkeit geprüft werden. Dabei sollte eine realistische Kostenschätzung für die infrage kommenden Varianten erfolgen.

Petitum/Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und wie eine sichere Wegeverbindung für Fußgänger von der Seehofsiedlung zu den Schulen Cranz und Neuenfelde eingerichtet werden kann.

 

Neben der Prüfung der Machbarkeit sollte auch eine realistische Kostenschätzung für die Einrichtung dieser fußläufigen Wegeverbindung für alle möglichen Varianten erfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

     28.2.2017

 

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem gemeinsamen Antrag der SPD und der CDU (Drs. 20-2149)  wie folgt Stellung:

 

aufgrund der zur Verfügung stehenden Ressourcen sowie der Komplexität der Maßnahme

im Hinblick auf Grunderwerb von Privat, der gewässerrechtlichen Thematik (Gräben -und Gewässer), Aspekten des Hochwasserschutzes, deichrechtlicher Belange sowie in Unkenntnis des Baugrundes etc. kann seitens MR nur eine grobe Variantenprüfung sowie eine dazugehörende vage Kostenansatzbetrachtung erfolgen. Weitergehende Klärungen auch in Anbetracht zu einer Gesamtaussage auf Realisierungschance können erst im Rahmen einer intensiven Träger öffentlicher Belange-Beteiligung erfolgen. Die hier getroffenen Aussagen und Ansätze stehen daher unter großem Vorbehalt.

 

Betrachtungslänge:

Von Liedenkummer Bogen bis Am Alten Estesperrwerk

 

 

Variante A (Wegeverbindung am Deichfuß) Straße: Neuenfelder Fährdeich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lagebeispiel:

 

Wie im Lageplan sowie in der bildlichen Darstellung zu erkennen, wird das Straßenflurstück mit einem 50 - 60 cm breiten Schutzstreifen vollends zum Deichfuß hin in Anspruch genommen. Eine Erweiterung auf bestehender Straßenverkehrsfläche scheidet damit aus. Das östlich anschließende Flurstück ist im Verwaltungsvermögen der HPA.

 

 

Variante B (Wegeverbindung westliche Straßenseite) Straße: Neuenfelder Fährdeich

 

Eine mögliche Herstellung eines einseitigen Gehweges wird daher ausschließlich in Richtung westlicher Nebenflächen gesehen. Aber auch hier liegen die für eine Herstellung eines min. 2m breiten Gehweges zuzügl. Schutzstreifen sowie Böschungen etc. erforderlichen Flächen nur zu einem geringen Teil von rund 30% im direkten Zugriff der Baudienststelle.

Grunderwerb von Privat ist unumgänglich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

KOSTENBETRACHTUNG

 

 

Daten

Länge: ca. 850m  (davon ist ca. 70% Grunderwerb nötig; rund 600m)

Grabenverrohrungen: ca. 70%

 

 

Grundkostenansätze brutto (Variante B)

 

Grunderwerb für 2,5m Breite: 1500m² à 200 € = 300.000 €

Baugrund räumen:   2150m² à   20 € =   43.000 €

Zäune/Mauern/Stützwände:    250m  à 150 € =   37.500 €

Erdarbeiten für 2,50mx1,0m:  2150m³ à   75 € = 161.250 €

Entsorgungskosten 20% Erdarb.   450m³ à 100 € =   45.000 € 

Tragschichten:   2150m  à   30 € =   64.500 €

Grabenverrohrungen:     600m  à 150 € =   90.000 €

Betonpflaster/-Platten 2,0m:  2150m² à   40 € =   86.000 €

Beton-Bordkanten:   1700m  à   45 € =   76.500 €

Straßenentwässerung (Trummen+Ltg.) 45 Stk.          à 3.000 € = 135.000 €

Oberboden/Ansaat:     425m² à   10 € =     4.250 €

Versetzen der ÖB / Neu           20 Stk.          à 1.200 € =      24.000 €

 

       SUMME =       1.067.000 €                                                                                     10% Kostenvarianz    =              110.000 €

         =       1.177.000 €

 

Vermessung:    1 pauschal   =   35.000 €

Baugrunduntersuchungen:  1 pauschal   =   20.000 €

Planungskosten (25% von 900TSD netto)                    =    225.000 €

 

     GESAMTBAUKOSTEN  =       1.457.000 €

     GERUNDET             =          1.5 Mio. €

 

 

Die geforderte Einschätzung im Hinblick auf eine Machbarkeit wird wie folgt beantwortet:

 

  • Grunderwerb:

Zeithorizont von 5-10 Jahren mit mittlerer bis geringer Umsetzungschance

 

  • Mittelverfügbarkeit:

Mindestens 10-jährige Rücklage von 150TSD Euro pro Jahr aus dem Gesamtbudget von MR 21/22

 

 

 

 

Die Belange von Kindern und Jugendlichen wurden geprüft und sind berücksichtigt.

 

 

 

 

 

Völsch

 

 

 

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