22-0073.01

Stellungnahme zum Gemeinsamen Antrag SPD - CDU betr. Kunst im öffentlichen Raum erhalten - Nana-Brunnen für den Bezirk Harburg sichern

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 27.02.2025 Kulturausschuss Ö 7.1

Sachverhalt


Auf dem Klinikgelände des Askepios-Klinikums Harburg befand sich bis vor einiger Zeit die Brunnenplastik Nana Fontaine der französisch-amerikanischen Künstlerin Niki de Saint Phalle. Die Plastik war im Rahmen des Programms Kunst im öffentlichen Raum vom damaligen Landesbetrieb Krankenhäuser erworben und im Klinikpark aufgestellt worden.

Der Asklepios-Konzern erwarb 2007 die Skulptur mit, aufgrund massiver Schäden musste das Werk inzwischen allerdings abgebaut und eingelagert werden. Eine Restaurierung durch den Asklepios-Konzern kommt aus Kostengründen wohl nicht infrage und ein Verkauf ist mittel-bis langfristig wahrscheinlich.

Es gilt, dieses herausragende Kunstwerk für den öffentlichen Raum Bezirk Harburg zu sichern und seinen Bestand zu gewährleisten.

Petitum/Beschluss

1. Die Bezirksverwaltung wird gebeten, Kontakt zur zuständigen Stelle im Asklepios-Konzern aufzunehmen, um zu eruieren, ob und unter welchen Bedingungen eine Übernahme bzw. ein Erwerb der stark in Mitleidenschaft gezogenen Brunnenplastik möglich wäre.

2. In diesem Kontext möge eine Kostenschätzung vorgenommen werden, die den Erwerb, die Restaurierung und die Neuaufstellung des Werkes einzeln ausweist.

3. Ferner seien erste Ansätze für eine mögliche zukünftige Platzierung des rund zwei Meter großen Kunstwerkes dargelegt.

4. Die Verwaltung wird gebeten, Ergebnisse dieser Arbeiten im Kulturausschuss zu präsentieren.



FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

19. Februar 2025


Das Bezirksamt Harburg nimmt zum Antrag der Fraktionen SPD und CDU,
Drs. 22-0073, wie folgt Stellung:


Erste Recherchen zum Material und zur Konstruktion des Nana Brunnens ist haben ergeben, dass dieser Brunnen für den öffentlichen Raum völlig ungeeignet ist.Das Material (Polyester) ist äerst vandalismusanfällig und die verwendeten Farben (zwei Komponenten Lacke) nicht für Hamburger Witterungsverhältnisse geeignet.

Die Gefahr von Vandalismusschäden und Graffiti sprichtr eine Aufstellung in einem Umfeld mit erhöhter sozialer Kontrolle.

Wegen der Witterungsempfindlichkeit und Zerbrechlichkeit ist eine Aufstellung des Kunstwerkes im öffentlichen Raum nicht sinnvoll und der Unterhaltungsaufwand vom Bezirksamt nicht leistbar. Auch fehlen dem Bezirksamt geeignete Räumlichkeiten zur Lagerung des Kunstwerkes

gez. i.V. Queckenstedt



Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
27.02.2025
Ö 7.1
Lokalisation Beta

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