Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag SPD/CDU betr. Befreiung Bauvorhaben Am Aschenland II
Letzte Beratung: 13.04.2021 Hauptausschuss Ö 1.1
Antrag der Abgeordneten Ralf-Dieter Fischer, Rainer Bliefernicht, Uwe Schneider, Dr. Antje Jaeger (CDU) und Fraktion
Antrag der Abgeordneten Jürgen Heimath, Frank Richter, Claudia Loss, Arend Wiese (SPD) und Fraktion
In Anbetracht der Gesamtsituation der Öffentlich-Rechtlichen-Unterbringung im Bezirk Harburg haben Vertreter der beiden Fraktionen intensive Gespräche mit der Fachbehörde geführt (siehe dazu auch Drucksache 21-3479, Schriftliche Kleine Anfrage der Hamburger Bürgerschaft, Ziffer 4). Das bei diesen Gesprächen erzielte Ergebnis ist Gegenstand dieses Antrages.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
01. Die Einrichtung Aschenland II wird in 2 Bauabschnitten errichtet. Die Gesamtzahl der dort in Öffentlich-Rechtlicher-Unterkunft ( ÖRU ) unterzubringenden Personen wird von ursprünglich 3000 auf maximal 1400 Personen reduziert.
Davon unberührt bleiben die schon existierende ÖRU Aschenland I (ca. 458 Personen) und die Erstaufnahmeeinrichtung am Geutensweg (für max. 700 Personen). In dieser sind derzeit ca. 350 Personen untergebracht.
02. Es wird angestrebt und würde politisch begrüßt werden, wenn die Einrichtungen der Erstaufnahme und der ÖRU von nur einem Träger betrieben und betreut werden könnten.
03. Die Einrichtung ÖRU Aschenland I ist zurzeit auf 5 Jahre befristet.
Die Einrichtungen der ÖRU am Aschenland II sind spätestens vor dem Ablauf von 10 Jahren daraufhin zu überprüfen, ob die Einrichtungen für die öffentlich-rechtliche Unterbringung noch benötigt werden. Eine Beendigung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung wird nach spätestens 10 Jahren angestrebt.
04. Sollte der Bedarf an Plätzen in der Erstaufnahme in Hamburg dauerhaft rückläufig sein und vorhandene Plätze nicht mehr benötigt werden, so wird erwartet, dass die Erstaufnahme Geutensweg wegen der nicht sachgerechten, in Hamburg einmaligen Nähe zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung am Aschenland und die Erstaufnahme am Schwarzenberg bereits im ersten Zug abgebaut bzw. aufgelöst werden.
05. Bei Aufgabe der ZEA Geutensweg wird geprüft, in welchem Umfang ggf. Gemeinschaftseinrichtungen in der ehemaligen OBI-Halle untergebracht werden können, um die Inanspruchnahme von Flächen im Plangebiet NF 65 zu reduzieren.
06. Die Anregung aus dem Bezirk der Veränderung der Einrichtung Cuxhavener Straße 186 a (derzeit Erstaufnahme für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge) in eine ÖRU anstelle einer Betreuungseinrichtung für ehemals minderjährige Flüchtlinge wird umgesetzt.
07. Es werden keine weiteren Einrichtungen in Hausbruch, Neugraben-Fischbek vorgesehen. Insbesondere die bisher zusätzlich vorgesehene Fläche am Falkenbergsweg wird dauerhaft zurückgestellt.
08. Unterstützt und mitgetragen wird derzeit nur noch die Neueinrichtung von öffentlich-rechtlichen Unterkünften an folgenden Standorten:
- Sinstorfer Kirchweg (mit verringerten Belegungszahlen)
- Rönneburger Stieg und Elfenwiese (als Ersatz für Leuchtkäferweg mit jeweils kleineren Einheiten)
09. Es besteht Einigkeit, dass Flächen von HPA, auch im Hafenerweiterungsgebiet, bisher noch nicht ausreichend auf Möglichkeiten überprüft worden sind.
10. Im Hinblick auf den bisherigen starken Zuzug von Flüchtlingen ist deutlich sichtbar geworden, dass bezüglich der Unterbringung insbesondere die Stadtstaaten an die Grenzen ihrer Möglichkeiten stoßen. Dieses wird dadurch verstärkt, dass die Ballungsgebiete – wie Hamburg – sich einer großen Beliebtheit erfreuen und der Zuzug von Bürgerinnen und Bürgern ungebrochen ist. Der daraus resultierende Bedarf an zusätzlichen Wohnraum kann nach Einschätzung von Experten nur durch den Neubau von mindestens 10.000 Wohnungen per anno annähernd gedeckt werden. Insofern geht die Bezirksversammlung Harburg davon aus, dass Hamburg seine Bemühungen verstärkt, Unterbringungsmöglichkeiten im Umland anzumieten. Dies scheint gerade im Hinblick auf die Berichterstattung in den Medien (Berichte über einen großen Personalüberhang und leer stehende Einrichtungen) im Sinne einer verantwortlichen Nutzung von Ressourcen sinnvoll zu sein.
11. Bei einem Abbaukonzept für Gesamt-Hamburg ist Harburg ausgewogen zu berücksichtigen.
12. Die Bezirksversammlung Harburg stimmt dem Bauantrag Aschenland II, Bauabschnitt 1
(Baufeld 1 , und den beantragten Befreiungen nach § 31, Absatz 2 Baugesetzbuch, zu nach Maßgabe der vorstehenden Verhandlungsergebnisse. Die Bezirksversammlung Harburg wird auch der Realisierung des Bauabschnitts 2 (Baufeld 2) zustimmen, auch wenn hierzu mehr als eine Baugenehmigung erforderlich sein sollte.
13. Der einstimmige Beschluss der Bezirksversammlung Harburg (Drucksache 20-0942) vom 22.09.2015, der zwischenzeitlich auch vor bürgerschaftlichen Gremien übernommen worden ist, bleibt inhaltlich unverändert bestehen.
Hamburg, am 22.03.2016
Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender Uwe Schneider
Dr. Antje Jaeger
Jürgen Heimath Frank Richter
Fraktionsvorsitzender Claudia Loss
Arend Wiese
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
05.03.2021
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Der Antrag wurde umfänglich beachtet: unter anderem wurde(n)
- die Erstaufnahmen Geutensweg und am Schwarzenberg geschlossen
- zum Jahreswechsel 2020/21 mit dem Rückbau der Öffentlich-rechtlichen Unterbringung Aschenland I begonnen
- die Vorhaltefläche für eine Öffentlich-rechtliche Unterbringung am Falkenbergsweg aufgegeben
- die HPA-Flächen geprüft.
In den jährlichen Fortschrittsberichten zu den Bürgerverträgen (vgl. Bürgerschafts-drucksachen 21/7486, 21/13044, 21/17099 und 21/19802) wurde der Sachstand regelmäßig dokumentiert.
Petitum: Der Hauptausschuss wird um Erledigungserklärung gebeten
gez. Fredenhagen
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