20-3461.01

Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag CDU/SPD betr. Neugestaltung Marktpassage Neugraben

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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09.03.2021
Sachverhalt


Nachdem der Marktplatz Neugraben auch nach zusätzlichen Forderungen der Bezirksversammlung zwischenzeitlich fertiggestellt ist und von allen Nutzern angenommen und positiv beurteilt wird, ist nunmehr die Fortsetzung der Umgestaltung des öffentlichen Raumes im Bereich Marktpassage und Seitenstraßen begonnen worden. Dafür stehen Mittel in Höhe von ca. 2 Mio. € bereit, die nicht nur aus RISE-Fördermitteln, sondern auch durch zusätzliche Umschichtungsmaßnahmen seitens der Bezirksversammlung aufgebracht werden.

Die ersten Vorstellungen der beauftragten Planer des Büros "schöne aussichten landschaftsarchitektur" geben Anlass, die Vorstellungen der Bezirksversammlung zu konkretisieren.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Verwaltung wird aufgefordert, im Rahmen der weiteren Planungen und Umsetzungen der Neugestaltung der Marktpassage und der Seitenstraßen folgende Punkte zwingend zu beachten:

1.   Die Gestaltung der Flächen soll sich hinsichtlich aller Materialien und Ausstattungs-
      gegenstände vollen Umfangs an dem bereits fertiggestellten Marktplatz orientieren.
      Dieses gilt sowohl für den Bodenbelag, als auch für die Ausstattung mit Lampen,
      Bänken, Spielgeräten und Fahrradständern.

2.   Bei der Umsetzung ist weitestgehend darauf zu achten, dass vorhandene Höhen-
      unterschiede zwischen Freiflächen und Eingängen zu Läden und Gebäuden ausge-
      glichen werden (siehe Beschluss vom März 2017 Drucksache 20-3232).

3.   Sofern in Einzelfällen die hohen Niveauunterschiede die Herstellung barrierefreier
      Zugänge nicht ermöglichen sollten, sind gegebenenfalls in Abstimmung mit den
      Grundeigentümern Alternativvorschläge zu erarbeiten.

4.   Soweit Bäume geschützt werden, ist im Hinblick auf wiederholte Beanstandungen
      seitens der Behindertenarbeitsgemeinschaft zu vermeiden, dass durch erhöhte
      Steinkanten zusätzliche Barrieren entstehen.

5.   Es ist in geeigneter Weise die Möglichkeit von Angeboten von Außengastronomie
      vorzusehen.

6.   Angebote des Einzelhandels auf den öffentlichen Flächen sind zu ermöglichen.

7.   Die Anzahl der Bänke und der Spielgeräte sowie die genauen Standorte sind mit
      der Bezirksversammlung im Einzelnen abzustimmen. In jedem Fall sind hier mehr
      Angebote erforderlich, als bei ersten Planungen vorgesehen.

8.   Es ist ein Lösungskonzept hinsichtlich des Fahrradverkehrs, gegebenenfalls auch
      baulich, vorzusehen, welches deutlich macht, dass es sich um eine Fußgänger-
      zone handelt, in der die Benutzung von Fahrrädern verboten ist.

9.   Die Sauberkeit im Bereich der Freiflächen ist durch ausreichende Anzahl und
      Bemessung von Abfallbehältern sicherzustellen.

 

Hamburg, am 10.01.2018

Ralf-Dieter Fischer                                      Brit-Meike Fischer-Pinz
CDU-Fraktionsvorsitzender                         Lars Frommann

Jürgen Heimath                                           Arend Wiese
SPD-Fraktionsvorsitzender                          Holger Böhm

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

17.04.2018

 

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag der CDU und SPD (Drs. 20-3461) wie folgt Stellung:

 

 

zu 1.

Bei den ersten planerischen Überlegungen zum Marktplatz Neugraben war es dem Fachamt Management des öffentlichen Raumes bereits wichtig, eine Gestaltungssprache zu entwickeln, die auch für die Marktpassage anwendbar ist. Der vom Fachamt an die Landschaftsarchitekten vorgegebene Rahmen beinhaltet sowohl das Pflastermaterial als auch das Stadtmobiliar.

 

zu 2.

Mit der Neugestaltung der Marktpassage Neugraben werden die Anforderungen der Barrierefreiheit im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt. Das beinhaltet auch Anpassungen an die Gebäude-Anschlusshöhen, soweit dies nach individueller Betrachtung und sorgfältiger Abwägung möglich ist (siehe Antwort Drucksachen-Nr. 20-2232.01, Sept. 2017).

 

zu 3.

Bei Gebäuden, deren Eingänge nicht barrierefrei durch das Anheben des Pflasters erreicht werden können, wird der Kontakt zu den Eigentümern und Mietern aufgenommen, um alternative Anbindungen in Einzelgesprächen abzustimmen. Bereits im September 2017 wurden die Eigentümer auf einer ersten Informationsveranstaltung im BGZ über diese geplante Vorgehensweise durch die Verwaltung und die steg informiert.

 

zu 4.

Am 14.09.2017 hat ein Treffen mit einem Vertreter der Behinderten Arbeitsgemeinschaft Harburg e.V., im Büro der steg zum Thema Barrierefreiheit in der Neugrabener Marktpassage stattgefunden. Die Planung wurde vorbesprochen. Einige Anmerkungen, wie z.B. zur Herstellung einer durchgehenden taktilen Führung, sind bereits in die aktuelle Planung zur Marktpassage eingeflossen.

In Bezug auf die vorhandenen Bäume wurde darauf hingewiesen, dass der Baumbestand erhalten bleibt. Es wird angestrebt, die Baumscheiben bodenbündig auszubilden. Aufgrund der starken oberflächennahen Durchwurzelung müssen die meisten Baumscheiben weiterhin mit einer Aufkantung eingefasst werden. Neue Hindernisse in Verbindung mit den Baumscheiben entstehen nicht.

 

zu 5.

Die vorhandene Zonierung der Marktpassage wird im Wesentlichen beibehalten: die Wege an den Geschäften bleiben frei zum Flanieren; in einem mittleren Korridor zwischen den Bäumen ist neben der Anordnung von Stadtmobiliar auch das Vorhalten von Sondernutzungsflächen für Außengastronomie vorgesehen, siehe anliegender Lageplan 'Funktionsplan + Verteilung Ausstattungsgegenstände'.

 

zu 6.

Es stehen weiterhin Flächen für Warenauslagen o.ä. zur Verfügung.

 

zu 7.

Der zur Verfügung stehende potentielle Raum in der Marktpassage für Stadtmobiliar, Bäume und Außengastronomie wird unter Berücksichtigung von notwendigen Feuerwehrflächen optimal genutzt, siehe aktueller Planungsstand anliegender Lageplan 'Funktionsplan + Verteilung Ausstattungsgegenstände'. Die Anzahl der geplanten Ausstattungsgegenstände in den Bereichen Sitzbänke, Fahrradanlehnbügel und Spielgeräte übersteigt den Bestand.

 

zu 8.

Am südlichen Beginn der Marktpassage auf Höhe des Marktplatzes steht das Verkehrsschild VZ 242.1-40 'Beginn/Ende eines Fußgängerbereiches', welches auf die Nutzung als Fußgängerzone hinweist, in der das Fahrradfahren untersagt ist. Es ist geplant, an den Zugängen der Straßen Süderelbeweg, Lütt Enn und Groot Enn diese Art der Beschilderung fortzusetzen. Durch die konzentrierte Anordnung von Fahrradabstellmöglichkeiten in den Seitenstraßen der Marktpassage soll dem Befahren vorgebeugt werden. Zusätzliche bauliche Maßnahmen zur Einschränkung der Befahrbarkeit mit Fahrrädern sind nicht vorgesehen.

 

Als sachlich zuständige Straßenverkehrsbehörde hat das PK 47,

Neugrabener Markt 3, am 06.03.2018 in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die Marktpassage einschließlich aller Zuwegungen der Fußgängerzone ausschließlich für den Fußgängerverkehr gewidmet ist.

Für eine Nutzungsänderung, z.B. für Radverkehr, müsse zunächst die Widmung der Straße durch den Bezirk geändert werden.

Die Stellungnahme des PK 47 beinhalte folgende Kernaussage: "Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde ist der Sinn der Fußgängerzone, Passantinnen und Passanten jeden Alters und unabhängig von ihrer jeweiligen Mobilität die Möglichkeit zu geben sich frei zu bewegen, aufzuhalten, einzukaufen und/oder (als Beispiel) sich vor einer Bäckerei an einem Tisch in der Sonne bei einer Tasse Kaffee/Tee und einem Stück Kuchen zu entspannen.

Aufgrund der eingeschränkten Breiten von Nr. 7 (Apotheke) bis Groot Enn müsste aus meiner Sicht (Herr Schlobohm), um das Konfliktpotential zwischen Radfahrern und Fußgängern zu verringern, bei einer Freigabe des Radverkehrs die Verkehrsfläche verbreitert werden. Dies würde vermutlich zu Lasten der Außengastronomie und der Auslagen vor den Geschäften gehen."

Eine Verbreiterung der Verkehrsfläche lässt die Örtlichkeit nicht zu.

 

zu 9.

Die Anzahl und das Volumen der geplanten Abfallbehälter orientieren sich an der Bestandssituation. Die Positionierung erfolgt in Abstimmung mit der Stadtreinigung, die für die Reinigung der Marktpassage, die Behälter und deren Leerung zuständig ist.

 

 

 

 

i.V. Trispel

 

 

Anlage

 

 

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