20-3731.01

Stellungnahme zum Gemeinsamen Antrag CDU SPD betr. Gestaltung Herbert-Wehner-Platz

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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15.09.2020
Sachverhalt


In Zusammenhang mit den Diskussionen über die Neugestaltung des Herbert-Wehner-Platzes ist auch ins Gespräch gebracht worden, dass ein Highlight der Gestaltung die Errichtung einer Skulptur mit Erinnerungswert für den Namensgeber sein könnte. 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Verwaltung möge im Rahmen der Neugestaltung des Herbert-Wehner-Platzes prüfen, inwieweit aus dem Budget Mittel bereitgestellt werden können, um eine Skulptur, die an den Namensgeber erinnert und in den Harburger Kunstpfad einbezogen werden kann, zu errichten. Gegebenenfalls kann eine Ausschreibung speziell an Harburger Kunstschaffende erfolgen. Die Verwaltung möge der Bezirksversammlung darüber hinaus mitteilen, aus welchen Töpfen gegebenenfalls ein künstlerischer Wettbewerb finanziert werden könnte.

Hamburg, 05.04.2018

Ralf-Dieter Fischer                                     Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender                                 Uwe Schneider  

Jürgen Heimath                                          Claudia Loss
Fraktionsvorsitzender                                 Holger Böhm

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

 

        30.07.2020

 

 

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Gemeinsamen Antrag der SPD- und CDU-Fraktion (Drs. 20-3731) wie folgt Stellung:

 

Am 12.09.2018 wurden die Planungen zur Umgestaltung des Herbert-Wehner-Platzes im Regionalausschuss Harburg durch das Planungsbüro POLA vorgestellt. Der Ausschuss hat einstimmig (bei einer Enthaltung) die Umsetzung der Umgestaltungsmaßnahme Herbert-Wehner-Platz auf der Grundlage des vorgestellten Konzeptes und unter Einsatz von Städtebaufördermitteln zugestimmt. Die BV ist in Ihrer Sitzung am 25.09.2018 der Empfehlung gefolgt.

Die Vorstellung der Planungen wurde der Drs. 20-3336 zugeordnet. Dieser Antrag wurde einstimmig für erledigt erklärt. Damit ist die Drs. 20-3731 aus fachlicher Sicht bearbeitet, so dass der Antrag als erledigt erklärt werden kann.

 

 

 

gez. Fredenhagen