Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag CDU SPD betr. Fußgängerleitsystem Harburg endlich realisieren
Letzte Beratung: 09.03.2021 Hauptausschuss Ö 2.47
Im Herbst 2011 bat die Bezirksversammlung Harburg die Verwaltung, ein Konzept für ein Fußgängerleitsystem in Harburg zu erarbeiten und ergänzende Mittel bei der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation einzuwerben. Im April 2015 teilte das Bezirksamt mit, dass das Fußgängerleitsystem im Sommer 2015 in Betrieb gehen könne und die zur Kostendeckung eingeplanten Mittel zur Verfügung stünden, auch weil die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation sich mit 80.000 Euro beteiligen werde. Noch im Juni 2017 berichtete die Verwaltung im Regionalausschuss Harburg, dass die Beschriftungen der Stelen und Pfeile in Vorbereitung seien, die Fa. Ströer die Bestellungen aufgeben werde und im Oktober mit der Aufstellung der Stelen und Pfeilwegweiser gerechnet werden könne.
Aus der Antwort auf eine Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 20-3453) geht hervor, dass nunmehr die BWVI entgegen ihrer früheren Darstellungen in Abrede stellt, dass der mit der Ströer Deutsche Medien GmbH geschlossene Vertrag den Aufbau eines Fußgängerleitsystems in Harburg umfasst.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation aufzufordern, die gegenüber dem Bezirk Harburg gemachten Zusagen einzuhalten und für den baldigen Aufbau eines Fußgängerleitsystems in Harburg Sorge zu tragen.
Hamburg, am 6. März 2018
Ralf-Dieter Fischer Martin Hoschützky
Fraktionsvorsitzender Rainer Bliefernicht
Uwe Schneider
Jürgen Heimath Claudia Loss
Fraktionsvorsitzender Holger Böhm
Bezirksversammlung Harburg 17.04.2018
Die Vorsitzende
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Antrag der CDU und der SPD (Drs. 20-3629) wie folgt Stellung:
Der Vertrag mit der Ströer Deutschland Medien GmbH enthält keine Vor- oder Angaben, in welchen Stadtteilen ein Fußgängerleitsystem zu errichten und zu betreiben ist. Somit umfasst der Geltungsbereich des Vertrages das gesamte Hamburger Stadtgebiet; gesonderte Vereinbarungen für einzelne Stadtteile, in denen konkret ein Fußgängerleitsystem besteht oder geplant ist, sind nicht erforderlich.
Die zugesagten Haushaltsmittel i. H. v. 80.000 € hat die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation dem Bezirksamt Harburg bereits im März des Jahres 2015 übertragen.
gez. Rajski
f.d.R.
Riechers
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