21-3590.03

Stellungnahme zum Gem. Dringlichkeitsantrag der GRÜNE-Fraktion - SPD - DIE LINKE und FDP betr. Verkehrssituation in Neuenfelde aufgrund von drei Wasserrohrbrüchen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
13.03.2024
Sachverhalt

Am 22. Dezember 2023 platzte unter der Straße Vierzigstücken in Neuenfelde eine Abwasserleitung. Das Leck konnte rasch provisorisch geschlossen werden, aber die Reparatur der Straße, die seitdem voll gesperrt ist, zog sich wochenlang hin und sollte (Stand 26.1.24) erst am 31. Januar 2024 abgeschlossen sein.

Der Bus 257 konnte seit dem Rohrbruch nicht regulär fahren und wurde über Neu Wulmstorf umgeleitet. Für die Schüler*innen östlich der Baustelle wurde nach mehreren Tagen eine Notversorgung sichergestellt.

Am 23. Januar 2024 brach dann eine Frischwasserleitung an der Kreuzung Nincoper Deich / Nincoper Straße an der meistbefahrenen Kreuzung des Ortes. Sie wird nach Aussage von Hamburg Wasser mehrere Wochen lang voll gesperrt sein, da durch die starke Unterspülung die gesamte Fahrbahn der Kreuzung stark in Mittleidenschaft gezogen wurde.

Diese neuerliche Sperrung führte dazu, dass die Umleitung des 257 nicht mehr bedient werden kann und die Linie komplett eingestellt wurde.

Die KVG bietet ab Montag, den 29. Januar 2024 bis zur Wiederöffnung der Straße Vierzigstücken für einen Teil der Schüler*innen einen Ersatzverkehr über die Umfahrungsstraße Finkenwerder an.

Leider wurden jedoch durch den HVV keine flexiblen Angebote wie Moia oder Taxen für die Beförderung der Bevölkerung bereitgestellt. Es war vielmehr so, dass jede*r selbst schauen musste, wie ohne Busversorgung Schul- und Berufswege sowie andere Wege geschafft werden konnten.

Am 26. Januar 2024 geschah dann der nächste Frischwasserrohrbruch in der Hasselwerder Straße.

Durch die Straßensperrungen sind der Auto- und der Busverkehr stark beeinträchtigt, und das über einen langen Zeitraum. Berufstätige und Schüler*innen sind jedoch auf den Bus angewiesen, um pünktlich zur Arbeit bzw. zur Schule zu kommen. Auch wenn sich die Situation mit der anstehenden Wiedereröffnung der Straße Vierzigstücken demnächst wieder entspannen wird, wird die wochenlange Sperrung der Kreuzung Nincoper Deich / Nincoper Straße zu schwerwiegenden Beeinträchtigungen der Verkehre führen. Auch die landwirtschaftlichen Verkehre sind stark betroffen, da lange Umwege in Kauf genommen werden müssen.

Natürlich können diese drei Wasserrohbrüche in kurzer Zeit Zufall sein. Auch die außergewöhnlich nasse Wetterlage im Dezember mit darauffolgendem Frost könnte eine Erklärung sein.

Veraltete und marode Infrastruktur und außergewöhnliche Belastungen, z.B. durch die starke Befahrung der Straßen insbesondere durch Schwerlastverkehr, könnten jedoch ebenfalls Gründe für die Schäden sein.

Dringlichkeit besteht, weil schnellstmöglich alles getan werden muss, um die Gründe für die wiederholten Rohrbrüche zu identifizieren und Maßnahmen zu treffen, damit weitere Rohrbrüche verhindert werden. Die Menschen in Neuenfelde sind auf die wenigen Straßenverbindungen in den Ort angewiesen nicht nur für ihr alltägliches Leben, sondern auch in einer Notsituation wie zum Beispiel einer Evakuierung bei Sturmflut und einem drohenden Deichbruch.

 

 

Petitum/Beschluss


 

Wir bitten den Vorsitzenden der Bezirksversammlung:

        Mit dem HVV in Kontakt zu treten, um folgende Informationen einzuholen:

        Wieso konnten und können während der Straßensperrungen keine kleinen, flexiblen Ersatzmöglichkeiten wie Moia oder Taxen für die ganz oder teilweise entfallenen Busse eingesetzt werden. Immerhin konnten wochenlang auch Schüler*innentransporte nicht gewährleistet werden. Die Schulpflicht jedoch wurde aufrechterhalten.

        Unverzüglich mit Hamburg Wasser in Kontakt zu treten und folgende Informationen einzuholen:

        Genaues Kartenmaterial (mit fachlicher Erläuterung) zum Alter und Zustand der Abwasser- und Frischwasserleitungen in Neuenfelde, Francop und Cranz. Insbesondere auch dazu, wo Regen- und Abwasser als Mischwasser entsorgt werden.

        Abfrage, wann die letzten Befahrungen mit Kameras durch die Wasserleitungen gemacht wurden. Hamburg Wasser soll die genauen Ergebnisse beschreiben und die getroffenen oder geplanten Maßnahmen erläutern.

        Abfrage, welche Erklärung Hamburg Wasser für die Häufung von Rohrbrüchen hat.

        Abfrage, inwiefern die Baustellen in Neuenfelde mit Priorität behandelt werden. Falls die Baustellen in Neuenfelde nicht mit Priorität behandelt werden, warum nicht.

        Abfrage, inwiefern Hamburg Wasser eine besondere Gefährdung der Infrastruktur in Neuenfelde/Cranz und Francop diagnostiziert, wie das ggfs. begründet wird und wie diese Gefährdung schnellstmöglich beseitigt werden kann bzw. durch welche Maßnahmen die Infrastruktur geschützt werden kann.

        Endlich ein Durchfahrtsverbot für LKW für die Straßen Nincoper Deich / Marschkamper Deich und Neuenfelder Fährdeich zu erwirken, um das Risiko weiterer Schädigungen der Infrastruktur zu vermindern.

 

Die Bezirksverwaltung, Hamburg Wasser und der HVV sowie die KVG werden gebeten, zu den Fragen schnellstmöglich schriftlich Stellung zu nehmen sowie im Regionalausschuss Süderelbe über die Erkenntnisse zu referieren.

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg

Der Vorsitzende         04.03.2024

 

Die Verkehrsdirektion (VD) 51 nimmt in Abstimmung mit den Straßenverkehrsbehörden (StVB) des örtlich zuständigen Polizeikommissariats (PK) 47 wie folgt Stellung:

 

Vorbemerkung

In dem Dringlichkeitsantrag werden verschiedene Themen behandelt, die nicht in den Zuständigkeitsbereich einer Straßenverkehrsbehörde fallen. Einzig der Punkt „Endlich ein Durchfahrtsverbot für LKW für die Straßen Nincoper Deich / Marschkamper Deich und Neuenfelder Fährdeich zu erwirken, um das Risiko weiterer Schädigungen ist ein straßenverkehrsbehördliches Thema, auf das nachfolgend Stellung genommen wird. Zu diesem Punkt wurde seitens der Verkehrsdirektion (VD) 51 bei der StVB des PK 47 eine Stellungnahme eingeholt. Diese ist Bestandteil der nachfolgenden Stellungnahme.

 

Stellungnahme

Ein Durchfahrtsverbot für den Nincoper Deich, Marschkamper Deich und des Neuenfelder Fährdeichsr betreffende Fahrzeugarten würde zu Umleitungsstrecken führen, die den Fahrweg deutlich verlängern würden. Allein für den Marschkamper Deich würden diese 12 km (westlich) bzw. 20 km (östlich) betragen. Die kürzere westliche Strecke führt im Falle des Marschkamper Deichs in weiten Teilen über das Gebiet Niedersachsen, außerdem wird das Este Sperrwerk passiert (für Großraum und Schwertransporte (GST) aufgrund Gewicht- und Höhe bedingt ungeeignet). Die längere Strecke östlich führt über die Nincoper Straße (bei ausschließlicher Sperrung des Marschkamper Deichs für Schwerlastverkehr) zum Neuenfelder Hauptdeich (für GST aufgrund Gewicht bedingt ungeeignet). Beide Ausweichstrecken verlaufen auf teilweise ebenfalls schmalen und kurvigen Straßen und durch mehrere Dorfkerne.

Im Neuenfelder Fährdeich zwischen dem Domänenweg und dem Neuenfelder Fährdeich he Hausnummer 120 besteht bereits für Fahrzeuge über 7,5t ein Durchfahrtverbot „Busse des HVV und landwirtschaftlicher Verkehr“ sind davon ausgenommen. 

Um den Verkehr aus straßenverkehrsbehördlicher Zuständigkeit zu untersagen oder einzuschränken, kann der Verkehr nur nach den einschlägigen Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beschränkt werden. Verkehrsverbote zeitlich unbeschränkt und dauerhaft angeordnet, müssen im Einklang mit der widmungsgemäßen Bestimmung der Straße stehen.

 

Bei dem Nincoper Deich, Marschkamper Deich und Neuenfelder Fährdeich handelt es sich um, nach dem Hamburgischen Wegegesetz dem öffentlichen Verkehr für alle Bereiche gewidmete Straßen und einem unverzichtbaren Streckenteil eines landesübergreifenden Hauptverkehrsstraßenzuges zwischen dem südlichen Elbrand und der Bundesstraße B73. Zu diesem öffentlichen Verkehr zählt auch der Schwerlastverkehr, Anliegerverkehr und drei Buslinien des HVV. Hinzu kommt, dass das Netz der Hauptverkehrsstraßen im Süderelberaum im Vergleich zu anderen Stadtteilen Hamburgs aufgrund der topografischen Gegebenheiten sehr überschaubar ist und die stetig steigenden Infrastrukturbedarfe der Industrie-, Gewerbe- und Obstanbaubetriebe nur unzureichend deckt. Insofern konzentriert sich der Schwerlastverkehr in Neuenfelde zwischen B 73 und Neuenfelder Hauptdeich seit Jahren notgedrungen auf den einzigen leistungsfähigen Straßenzug in Nord-Süd-Richtung (Neuenfelder Fährdeich -Marschkamper Deich - Nincoper Deich).

 

Eine Beschränkung des Verkehrs (sowohl bei der Fahrzeugart, als auch bei der Geschwindigkeit) wäre durch die Straßenverkehrsbehörden ausschließlich nach den Vorschriften des § 45 Abs. 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) möglich. Die Voraussetzungen hierfür wären besondere Umstände, die es zwingend erforderlich machen, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzuordnen. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen des § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.

 

Vor dem Hintergrund der engen Fahrbahnverhältnisse im Begegnungsverkehr ist straßenverkehrsbehördlich zeitlich unbefristet auf gesamter Länge für LKW über 7,5t eine Temporeduzierung auf 30 km/h im Marschkamper Deich angeordnet. Im nördlichen Bereich der Straße ist aufgrund einer starken Kurve straßenverkehrsbehördlich zeitlich unbefristet 30 km/h für alle Fahrzeuge angeordnet.

 

 

Fazit

Eine Veränderung der bestehenden straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen und damit auch die Anordnung verkehrslenkender Maßnahmen nach § 45 StVO ist aktuell aufgrund der fehlenden besonderen Umstände, die es zwingend erforderlich machen, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzuordnen, rechtlich nicht möglich.

 

Andere Beschränkungen müssten sich aus straßenbaubehördlichen Vorschriften oder städtebaulichen Erwägungen aus dem Zuständigkeitsbereich der BVM begründen.

 

Das Thema Durchfahrverbot für LKW im Marschkamper Deich ist im Übrigen in der Vergangenheit umfassend erörtert und bewertet worden. Da hier die rechtlichen Vorrausetzungen weiterhin nicht vorliegen, muss dieses Ansinnen durch die VD 51 weiterhin negativ beantwortet werden.

 

 

gez. Heimath

f.d.R. Kaidas