Stellungnahme zum gem. Antrag der GRÜNE und SPD-Fraktion betr. Mehr Grün in Harburg- Förderung ökologischer Grünpatenschaften
Letzte Beratung: 21.02.2023 Stadtentwicklungsausschuss Ö 2
Grünpatenschaften haben in Hamburg bereits eine lange Tradition. In allen Hamburger Bezirken gibt es laut einer schriftlichen kleinen Bürgerschaftsanfrage der CDU vom 15.06.20 (22/550) Grünpatenschaften, „im Bezirk Harburg gibt es 203 Beetpatenschaften. Angeboten werden Beetpatenschaften mindestens seit dem Jahr 2004. Finanzielle Mittel stehen nicht zur Verfügung“.
Bürger:innen als Einzelpersonen, Vereine und Institutionen oder sonstige Gruppen bekommen in diesem Konzept Möglichkeiten, die Aufwertung und Pflege von Grünflächen im öffentlichen Grün des Bezirks zu übernehmen. Beispiele können eine Umgestaltung von Rasenflächen als Blühwiesen oder die Einsaat, Pflanzung und Betreuung heimischer Pflanzen sein.
Mit Hilfe dieser Grünpatenschaften soll die ökologische Gestaltung von Grünflächen gefördert und insbesondere neue und bessere Lebensräume für Tiere und Pflanzen geschaffen werden. Das Ziel ist eine dauerhafte Aufwertung von Grünflächen durch Beteiligung und Verantwortung von Bürger:innen. Ökologische Grünpatenschaften können sich so als partizipative Stadtgrün-Modelle entwickeln.
Die Patenschaft soll in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Fachleuten in den Bezirksverwaltungen erfolgen. Die Bezirksversammlungen der Bezirke Wandsbek und Altona haben die Bürger:innen in ihren gärtnerischen Aktivitäten besonders gefördert und die Vergabe von Grünpatenschaften durch Informationsangebote, Patenverträge und niedrigschwellige Anregungen und Bewerbungsverfahren unterstützt. Insbesondere stehen hier aber auch Förderfonds aus bezirklichen Gestaltungsmitteln von 20.000 Euro zur Verfügung.
Die Bezirksversammlung befürwortet eine Verstärkung und Verstetigung von Grünpatenschaften im Bezirk Harburg.
2. Die Bezirksverwaltung wird gebeten über vorhandene Grün- und Beetpatenschaften und deren Entwicklung Im Bezirk im Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz (KUV) zu berichten.
3. Die Verwaltung wird um fachliche Aussagen zur systemischen Fördermöglichkeit von Grünpatenschaften im Sinne der Bezirke Wandsbek und Altona gebeten Insbesondere soll auf eine mögliche Entwicklung und Betreuung eines Förderfonds, über niederschwellige Informationsmöglichkeiten und die Gestaltung von Patenverträgen eingegangen werden. Auch eine Einbeziehung von Nutzpflanzen in die Patenschaften soll geprüft werden.
4. Die Bezirksversammlung befürwortet die Bereitstellung von Gestaltungsmitteln für einen Förderfond für bezirkliche ökologische Grünpatenschaften in Anlehnung an die Bezirke Wandsbek und Altona.
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
15. September 2022
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem gemeinsamen Antrag GRÜNE - SPD (Drs. 21-1651) wie folgt Stellung:
Zu Ziffer 2:
Seit 2019 hat sich die Anzahl der Beetpatenschaften folgendermaßen entwickelt:
2019: Neu 8, gekündigt 3
2020: Neu 10, gekündigt 6
2021: Neu 8, gekündigt 0
2022: Neu 8, gekündigt 1 (Stand August 2022)
Gesamt: Neu 34, gekündigt 10
Die Gesamtanzahl bewegt sich seit der Einführung zwischen 200 und 250.
Eine Überprüfung, ob noch alle beim Bezirksamt gelisteten Beetpatenschaften aktiv sind, konnte noch nicht geleistet werden. Bei Unterhaltungsdefiziten würde das Bezirksamt aber selbstverständlich die notwendigen Maßnahmen ergreifen.
Zu Ziffer 3:
Orientiert an den bereits bestehenden Förderprogrammen für Beetpatenschaften in den Bezirken Wandsbek und Altona haben die Abteilung Stadtgrün und der Abschnitt Sondernutzung unter Berücksichtigung der Harburger Gegebenheiten ein gemeinsames Konzept entwickelt, um dem Auftrag an die Verwaltung nach einer systematischen Fördermöglichkeit Rechnung zu tragen.
Danach sollen die Beetpatenschaften in Form von gebührenfreien Sondernutzungs-erlaubnissen genehmigt werden. Die Antragstellung kann formlos erfolgen. Die Abteilung Stadtgrün berät die Antragsteller zu den Bepflanzungsmöglichkeiten. Parallel zum Sondernutzungsantrag kann ein Förderantrag gestellt werden. Gefördert werden sollen Flächen bis zu einer Größe von 40 m². Die Durchschnittsgröße von bisherigen Beetpatenschaftenflächen liegt erfahrungsgemäß bei 20 m². Es soll sowohl das erste Anlage-bzw. Fertigstellungsjahr wie auch die Folgenutzungsjahre subventioniert werden. Der angedachte Förderungsumfang ist dabei wie folgt gestaltet:
- Förderungsansatz für die Neu-Anträge im ersten Kalenderjahr: 10€/m²
- Förderungsansatz für Folgejahre bzw. Bestandsfälle: 5 €/m²
Weitere Einzelheiten, insbesondere auch zu den Nutzungsmöglichkeiten (z. B. Pflanzenart) und einzuhaltenden Auflagen im Rahmen einer Beetpatenschaft können dem anliegenden Merkblatt entnommen werden.
Vorausgesetzt das entworfene Konzept findet die Zustimmung der Bezirksversammlung würde eine Veröffentlichung der Informationen über dieses Förderprogramm über eine Verlinkung auf der allgemeinen Internetseite zu den Fördermitteln der Bezirksversammlung erfolgen.
Zu Ziffer 4:
Um das Förderungsprogramm entsprechend den Beschreibungen zu Ziffer 3 umsetzen zu können, sind Gestaltungsmittel in Höhe von jährlich ca. 22.600€ erforderlich.
Bei der Kalkulation der notwendigen Fördermittel wird – auf Grund der bisherigen Erfahrungen- von einer Durchschnittsfläche einer Beetpatenschaft von 20 m² ausgegangen.
Der Anfall von Neufällen wird auf ca. 8 bis 11 pro Jahr eingeschätzt. Dazu kommen die 204 Bestandsfälle, somit sind jährlich prognostisch gerundet insgesamt 215 Fälle zu betrachten.
Es ergibt sich daher folgende Berechnung:
204 Bestandsfälle X 20 m² X 5 € = 20.400€/anno
11 Neuantragsfälle X 20 m² X 10 € = 2.200€/anno
Gesamtsumme: 22.600 €/anno
Die Bezirksversammlung wird gebeten, ihre grundsätzliche Befürwortung zur Bereitstellung von Gestaltungsmitteln auf diese jährliche Fördersumme per Beschluss zu konkretisieren.
Fredenhagen
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