Stellungnahme zum gem. Antrag der GRÜNE-, SPD-, FDP- und DIE LINKE Fraktion betr. Energiesparen in Harburg (Ersetzungsantrag zu Drs. 21-2375/21-2383/21-2419)
Am 16. August hat der Senat Energieeinsparmaßnahmen beschlossen, die sich auf den öffentlichen Bereich beziehen. Der 25-Punkte-Einsparplan soll einen bestmöglichen Beitrag leisten, damit die Europäische Union ihre Reduktionsziele erreicht und eine Gasmangellage vermieden werden kann. Der Notfallplan der Europäischen Union sieht vor, den nationalen Gasverbrauch der Mitgliedstaaten auf Grundlage ihrer durchschnittlichen Verbräuche der Jahre 2016 bis 2021 um 15 Prozent zu senken. Hamburg will mit den vom Senat beschlossenen Maßnahmen einen solidarischen Beitrag zur Vermeidung einer Gasmangellage leisten. Gerade den öffentlichen Unternehmen und öffentlichen Gebäuden kommt bei dieser Herausforderung eine Vorbildfunktion zu, sie können allein durch ihre Größenordnung auch entscheidende Energiemengen einsparen. Die 25 Punkte sehen unter anderem vor, dass Raumtemperaturen gesenkt, Heizungsanlagen modernisiert, Beleuchtung in öffentlichen Gebäuden weiter modernisiert und möglichst reduziert wird, Hausmeister*innen zu Energiebeauftragten qualifiziert, Büros und vergleichbare Nutzflächen mit nur geringer Auslastung geschlossen werden und alle elektrischen Geräte auf Energieeffizienz überprüft werden. Zudem hat das Bundeswirtschaftsministerium am 24.08 zwei weitere Energieeinsparverordungen erlassen die ebenfalls umgesetzt, beziehungsweise deren Umsetzung überprüft werden muss.
Wir würden gern erfahren, welche Maßnahmen von der Bezirksverwaltung Harburg vorgesehen sind, neben den von der Stadt beschlossenen und dem Bundeswirtschaftsministerium geforderten Maßnahmen. In diesem Zusammenhang wäre auch eine Darstellung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen auf den Dächern und an Fassaden von öffentlichen Gebäuden im Bezirk wünschenswert sowie über den Stand der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchtmittel.
Die Verwaltung wird gebeten, im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Verbraucherschutz über die zeitnahe Umsetzung des 25-Punkte-Planes sowie der Energieeinsparverordnungen in Harburg zu berichten. Hierbei soll auch das Energieeinsparpotenzial dieser Umsetzungen konkretisiert werden und auf die weiteren Planungen und Möglichkeiten auch über den Punkteplan hinaus eingegangen werden.
Darüber hinaus soll über den Stand des Ausbaus von Photovoltaikanlagen auf Dächern und an Fassaden öffentlicher Gebäude im Bezirk Harburg sowie über den Stand der Umrüstung der LED-Straßenbeleuchtung und weitere Planungen berichtet werden.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
DER VORSITZENDE
23. November 2022
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt zu dem gemeinsamen Antrag GRÜNE, SPD, FDP und DIE LINKE (Drs. 21-2444) wie folgt Stellung:
Im Bezirk Harburg gibt es 12.016 Leuchten der öffentlichen Beleuchtung. Davon werden 10.876 Leuchten mit konventionellen und 1.140 mit LED-Leuchtmitteln betrieben. Dies entspricht einem Anteil von 9,5 Prozent (Stand: 13.10.2022).
Es ist vorgesehen, bis zum Jahr 2040 sämtliche Leuchten nicht nur im Bezirk Harburg, sondern in ganz Hamburg mit LED-Leuchtmitteln zu betreiben. Die technische Einsatzzeit der Straßenleuchten liegt bei rund 20 Jahren. Durch eine kontinuierliche Sanierung in den vergangenen Jahrzehnten verfügt die Hansestadt über einen gesunden Bestand mit einer gleichmäßigen Alternsverteilung. Anders als in anderen Städten und Gemeinden gibt es in Hamburg keinen Sanierungstau bei den Leuchten. Jedes Jahr werden rund 5 Prozent der Leuchten erneuert. Unter der Maßgabe, dass die Sanierungsrate gehalten wird, werden noch rund 18 Jahre benötigt, bis der gesamte Bestand auf LED-Technik umgerüstet ist.
Da Hamburg bereits heute einen sehr energieeffizienten Leuchtenbestand hat, ist es aus jetziger Sicht sowohl ökonomisch wie auch ökologisch nicht sinnvoll, die Sanierungsrate zu erhöhen. Aufgrund der tendenziell stark steigenden Energiepreise kann es jedoch sein, dass diese Einschätzung in der Zukunft revidiert wird. Zusammen mit der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH beobachtet die zuständige Behörde die Situation, um in der Lage zu sein, bei Bedarf die Strategie jederzeit anpassen zu können.
gez. Heimath
f.d.R.
Hille