20-3762.01

Stellungnahme zum Dringlichkeitsantrag SPD betr. Umleitungsverkehr für Bauarbeiten auf B75

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 17.01.2019 Ausschuss für Inneres, Bürgerservice und Verkehr Ö 4

Sachverhalt


Nach dem langen Sanierungsstau sind Bauarbeiten im Straßenverkehr notwendig. Zumeist sind sie mit vorübergehenden Einschränkungen und Umleitungen verbunden. Dies gilt grundsätzlich auch für die Bauarbeiten auf der Harburger Stadtumgehung (B75) zwischen Hohe Straße und der Anschlussstelle Hamburg-Harburg-Mitte. Gleichwohl sind die nun eingetretenen Belastungen insbesondere für den Harburger Osten sehr hoch. Besonders in den Verkehrsspitzen staut sich der Verkehr vor allem auf der Winsener Straße. Leistungsfähige Alternativen stehen auch nicht zur Verfügung, weil die Busse ebenfalls im Stau stehen.    

Petitum/Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten, dringend zu prüfen, wie die Verkehrssituation für die laufenden Bauarbeiten entspannt werden kann. Dazu gehört die Untersuchung folgenden Maßnahmen:

 

  1. Öffnung der Rampe von der Winsener Straße zur B75 in den Zeiten, die nicht für die Bauarbeiten benötigt werden. Gegebenenfalls kann zumindest in der morgendlichen Hauptverkehrszeit diese Zufahrt ermöglicht werden. Falls notwendig, wäre bei der Einfädelung auf die B75 eine Ampelregelung denkbar.
  2. Verlängerung der Busspur auf der Winsener Straße von der Rönneburger Str. bis zur Haltestelle Reeseberg. So würden zumindest die Busse weniger im Stau stehen. 
  3. Öffnung der Kreuzung B75 / Hohe Straße für Rechtabbieger (also Relation Phoenixviertel – Bremer Straße).
  4. Überprüfung der Ampelschaltung an der Kreuzung Hörstener Str. Großmoordamm. Gegebenenfalls könnte hier ein 2-spuriges Rechtsabbiegen von der Hörstener Str. Richtung Großmoordamm ermöglicht werden. 

Eine schnelle Berichterstattung kann auch im Hauptausschuss erfolgen. Ein ausführlicher Vortrag über die Prüfungsergebnisse erfolgt zeitnah im Ausschuss für Inneres, Bürgerservice und Verkehr. 

 

 

Bezirksversammlung Harburg 06.08.2018

Die Vorsitzende

 

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Antrag SPD Drs. 20-3762 wie folgt Stellung:

 

 

Zu 1.:

In Abstimmung mit der Polizei, wurde die Öffnung der Anschlussstelle HH-Wilstorf auf die BAB 253 in Richtung Hamburg bereits umgesetzt.

Durch die Fertigstellung der Baumaßnahme auf der BAB 1 sowie die Öffnung der Anschlussstelle HH-Wistorf hat sich die Verkehrssituation in Harburg deutlich verbessert.

In Absprache mit der Polizei wird die Öffnung der Auffahrt beibehalten, bis dies für die nächste Phase des Bauablaufs erforderlich wird.

Ab dem 15. August 2018 wird die Sperrung der Auffahrt HH-Wilstorf aus baulichen Gründen unumgänglich sein.

 

Zu 2.:

Aufgrund des Straßenquerschnitts zwischen dem Bereich Ende Busspur und des Knotenpunkts Winsener Straße / Rönneburger Straße wäre eine vorübergehende Markierung einer Busspur bis zur Haltestelle Reeseberg erst ab der Jägerstraße möglich. Die Verlängerung der Busspur wäre nur mit einer erheblichen Einbuße des Stauraums für den Individualverkehr möglich. Die zahlreichen Längsparkstände entlang der Winsener Straße und die damit einhergehenden Ausparkvorgänge in die gestaute 1-streifige Winsener Straße sprechen ebenfalls gegen eine Verlängerung der Busspur. Zusätzlich würde der Radverkehr den rechten Fahrstreifen (Busspur) benutzen. Das Überholen einer Radfahrerin oder eines Radfahrers durch den Bus wäre auf Grund der erhöhten Staugefahr nicht möglich.  

 

Zu 3.:

Eine Öffnung der Kreuzung B75 / Hohe Straße wird nicht angestrebt. Dies würde eine negative Auswirkung auf den Verkehrsfluss der BAB 253 haben, da der Knotenpunkt signalisiert werden müsste. Zudem wird ab dem 15. August 2018 der Verkehr für beide Fahrtrichtungen (jeweils 1-streifig) im Knotenbereich sowie im Bereich der BAB 253 über die Richtungsfahrbahn Süd abgewickelt. Durch die benötigten Schleppkurven der Rechtsabbieger wäre zunächst ein Umbau des Knotens vorzusehen. Dies wiederum hätte einen negativen Einfluss auf den Bauablauf sowie die Bauzeit. Zudem wurden auf der ausgewiesenen Umleitungsstrecke über Hannoversche Straße, Schlachthofbrücke, Hörstener Straße und Großmoordamm zur Anschlussstelle HH-Harburg-Mitte bereits Maßnahmen für einen besseren Verkehrsfluss umgesetzt. 

 

Zu 4.:

Die Ampelschaltung der Kreuzung Hörstener Straße / Großmoordamm wurde bereits im Zuge der Umleitungsplanung überprüft und entsprechend angepasst. Ein 2-spuriges Rechtsabbiegen von der Hörstener Straße auf den Großmoordamm kann aufgrund der benötigten Schleppkurven nicht umgesetzt werden.

 

 

gez. Rajski

 

f.d.R.

Wyzinski

 

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