Stellungnahme zum Antrag SPD - GRÜNE betr. Stadtradstation und Inklusion im Ehestorfer Weg
Bei der Planung von Bauprojekten im öffentlichen Raum ist Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention mitzudenken. Hierzu zählt auch, dass entsprechende Maßnahmen von Beginn des Projektes an mitgedacht und letztlich umgesetzt werden. Permanente, potenziell gefährliche Einschränkungen des Gehweges sind für Menschen mit Sehbehinderung so zu markieren, dass diese von Anfang bis Ende sicher überwunden werden können. Dies ist leider aktuell nicht in allen Bereichen der Gehwege in unserem Bezirk der Fall. Ein gutes Beispiel sind Bushaltestellen sowie die neuen Stadtrad-Stationen. Im Ehestorfer Weg fehlt dieses wichtige Leitsystem um eine Stadtrad-Station vollständig.
Die Bezirksverwaltung wird gebeten, gemeinsam mit der zuständigen Stelle das einrahmende Leitsystem um die Stadtrad-Station im Ehestorfer Weg Ecke Triftstraße umgehend zu ergänzen.
Die Verwaltung wird aufgefordert, zukünftig bei der Abnahme permanenter, baulicher Maßnahmen an Gehwegen darauf zu achten, dass diese den Kriterien der Inklusion genügen.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
12.08.2025
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raumes ist der BVM ein besonderes Anliegen. Dies gilt auch für die Planung und Einrichtung von StadtRAD-Stationen. Sowohl bei der Auswahl der Flächen als auch bei der baulichen Umsetzung wird sorgfältig darauf geachtet, dass keine Behinderungen oder Gefahren für Zufußgehende, Personen mit Kinderwagen oder Menschen mit Beeinträchtigung entstehen. In diesem Zusammenhang wird bei aktuellen Planungen seit einiger Zeit regelhaft das Erfordernis zur Abgrenzung der Abstellflächen mit taktilen Leitelementen geprüft. Bei positiver Prüfung werden diese baulich realisiert.
Der Hinweis der Bezirksversammlung Harburg zur seit 2023 bestehenden StadtRAD-Station im Ehestorfer Weg/Ecke Triftstraße wurde von der BVM aufgenommen und in Abstimmung mit dem StadtRAD-Betreiber, der Deutschen Bahn Connect GmbH geprüft. Im Ergebnis wurde die Nachrüstung einer taktilen Begrenzung beauftragt, die nach Anpassung der Sondernutzung zeitnah umgesetzt wird.
gez. Böhm
f.d.R.
Riechers
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