Stellungnahme zum Antrag SPD/CDU betr. Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens Sandbek-West
Letzte Beratung: 23.06.2020 Hauptausschuss Ö 4.2
Antrag der Abg. Frank Richter, Dagmar Overbeck, Jürgen Heimath (SPD) und Fraktion
Antrag der Abg. Ralf-Dieter Fischer, Uwe Schneider, Rainer Bliefernicht (CDU) und Fraktion
Hamburg ist eine wachsende Stadt. Diese Erkenntnis hat schon 2011 dazu geführt, dass in Verträgen des Senats mit den Bezirken vereinbart wurde, dass jährlich 6.000 neue Wohnungen genehmigt werden sollen. Diese Zahl ist angesichts der Anzahl der Flüchtlinge, die seit 2012 nach Hamburg gekommen sind und von denen viele auch auf absehbare Zeit oder sogar dauerhaft in Hamburg leben werden, nicht mehr ausreichend. Daher sind die Bezirke gefordert, neue Baugebiete für Wohnungen planrechtlich zu erschließen.
Im Wohnungsbauprogramm 2015 des Bezirks Harburg ist die Fläche Sandbek-West bereits als Wohnungsbaufläche vorgesehen. Auch im übergeordneten Flächennutzungsplan ist in diesem Bereich Wohnen ausgewiesen.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
3. Die Wohnbebauung erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:
a) Die Bebauung hat eine Mischung von Mehrfamilienhäusern sowohl öffentlich gefördert als auch frei finanziert sowie Eigentumsmaßnahmen auch im Bereich Einfamilien-, Doppel- und ggf. Reihenhäuser vorzusehen.
b) Der Anteil öffentlich geförderter Wohneinheiten darf einen Anteil von 50,1 % nicht überschreiten, wobei nicht ausschließlich Wohnungen im 1. Förderweg sondern auch Mietwohnungen im 2. Förderweg sowie geförderte Eigentumsmaßnahmen und Fördermaßnahmen für besondere Gruppen wie Senioren in einer angemessenen Größenordnung vorzusehen sind.
c) Am östlichen Rand des Gebietes ist ein vollwertiger Sportplatz mit Nebengebäuden für die Nutzung des Schul- und Vereinssports vorzusehen.
d) Zudem soll der Bebauungsplan auch Flächen für nicht störende Gewerbebetriebe ausweisen.
Jürgen Heimath Ralf-Dieter Fischer
SPD-Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktionsvorsitzender
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
06.05.2020
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Unter den Maßgaben des Antrages zu 3. wurde ein städtebaulicher Wettbewerb ausgelobt und das Bebauungsplanverfahren NF 67 eingeleitet. Der Antrag kann somit für erledigt erklärt werden.
gez. Fredenhagen
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.