21-1040.01

Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Wohnortnahe Corona-Testung auch im Bezirk Harburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 12.01.2021 Hauptausschuss Ö 2.17

Sachverhalt


 

Mit Drucksache 21-0866 hatte die SPD-Fraktion um Prüfung des Bedarfs zur Einrichtung eines Corona-Testzentrums im Umfeld des Fernverkehrsbahnhofs Harburg gebeten. Zu diesem Zeitpunkt war der Bedarf vorrangig in Bezug auf Urlaubsheimkehrer als relevant erachtet worden.

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration sah zu diesem Zeitpunkt den Bedarf nicht gegeben: "Die neue Testverordnung des Bundes sieht vor, dass eine verpflichtende Testung nicht unmittelbar nach Einreise, sondern nach fünftägiger Quarantäne erfolgen soll. Daher ist es nicht erforderlich, ein weiteres Testzentrum an einem Bahnhof zu etablieren, da ohnehin zwischen Ankunft aus einem Risikogebiet und dem Test die Quarantänezeit einzuhalten ist."

 

Nunmehr akzeleriert die Zahl der Neuinfektionen. Die Zahl der stationären Behandlungen liegt bei 227 hamburgweit, der intensivstationären Behandlung bei 52. Die Zahl der Neuinfizierten an einem Tag lag zuletzt bei 647 Personen (nach 388 am Vortag) . Zur Zeit liegt die Anzahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner bei 149,1 Neuinfektionen (5.11.2020). Die Grenze von 50 pro 100.000 Einwohner (für Hamburg sind dies 950 Fälle) wurde im Oktober in der 43. Kalenderwoche überschritten.

 

Mehr und mehr Personen sind in Kontakt mit infizierten Personen geraten. Die Corona-App zeigt bei immer mehr Personen die rote Alarmfarbe und die Zahl der angegebenen Risikobegegnungen steigt ebenso deutlich.

 

Zur eigenen Sicherheit aber auch vor allem für die Sicherheit des persönlichen Umfelds möchten viele Betroffene einen Corona-Test vornehmen lassen. Bei Symptomfreiheit ist dies beim Hausarzt oder in einem Testzentrum möglich.

 

In den offiziellen Corona-FAQ auf hamburg.de ist Stand 2.11.2020 zu lesen:

"Personen, die einen persönlichen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden und sich zusätzlich vorsorglich selbst in eine freiwillige Quarantäne begeben. Das bedeutet: zuhause bleiben, Kontakte vermeiden und eine gute Händehygiene sowie Husten- und Niesregeln einhalten. Das Gesundheitsamt entscheidet über die Dauer der Quarantäne.

 

Für Kontaktpersonen ersten Grades besteht ein Anspruch auf eine kostenlose Testung. Das zuständige Gesundheitsamt oder der behandelnde Arzt der positiv getesteten Person bestätigen den Anspruch auf einen Test. Die Testung kann nach Anordnung durch das Gesundheitsamt im Testzentrum am Hamburger Hauptbahnhof durchgeführt werden. Zudem ist eine Testung bei Hausärzten möglich – hierfür muss zuvor telefonischer Kontakt aufgenommen werden. Für die Testung kann die Quarantäne unterbrochen werden. Für die Anreise sollten keine öffentlichen Verkehrsmitteln benutzt werden."

 

Das nächste Testzentrum für Harburgerinnen und Harburger ist am Hamburger Hauptbahnhof und für viele nur mit ÖPNV erreichbar. Mit dem Verdacht auf eine eigene Infektion setzt man dadurch jedoch andere Fahrgäste einem ungewissen Risiko aus, so wie man sich selber auch einem zusätzlichen Risiko aussetzt. Auch wenn man trotz des Verdachts nicht infiziert ist, besteht das Risiko einer Infektion auf dem Hin- oder Rückweg zur Testung. Wohnortferne Testungen erhöhen das Risiko, dass möglicherweise infizierte besorgte Bürgerinnen und Bürger gegen ihren Willen zu 'mobile spreadern' werden.

 

Ferner schreibt die Behörde in ihrer Stellungnahme zum oben genannten Antrag:

"Die Planungen für die Errichtung weiterer Testzentren erfolgt in Abhängigkeit von der Weiterentwicklung des Testkonzepts. Für die PCR-Testung erscheint sie derzeit nicht für notwendig, da symptomlose Kontaktpersonen, wenn das Gesundheitsamt es nicht anders entscheidet, ohnehin die Angebote der niedergelassenen Ärzteschaft nutzen können. Nach Aussagen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) steht über die Terminservicestelle 116117 noch ausreichend Sprechstundenzeit für das Durchführen von Tests zur Verfügung. In Zukunft plant die KV auch getrennte Sprechstunden in Hamburg für Kontaktpersonen mit Symptomen. Für Reihentestungen in sensiblen Bereichen und Schulen sowie Kindergärten steht der Fast Track zur Verfügung. Ein wohnortnahes Angebot wird mit diesen Maßnahmen angestrebt. Sollte es hierzu Handlungsbedarf geben und sich die Testmöglichkeiten insgesamt als zu gering herausstellen, muss eine alternative Möglichkeit geprüft werden."

 

Nach Aussagen der KV stehen immer und für alles genügend Kapazitäten zur Verfügung, die Wirklichkeit in Harburg unterscheidet sich aber von der Wirklichkeit ganz Hamburgs als einheitlichem Versorgungsgebiet. Hausärzte führen die Testungen zum Teil nicht durch und ein über die Terminservicestelle vergebener Termin in einer Praxis nördlich der Elbe ist keine geeignete Alternative um Infektionsrisiken zu beschränken.

 

Aus unserer Sicht ist inzwischen dieser Handlungsbedarf gegeben und es sollte die genannte 'alternative Möglichkeit' nicht nur 'geprüft' sondern auch kurzfristig umgesetzt werden.

Petitum/Beschluss


 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration wird dringend gebeten umfassende und schnelle wohnortnahe Testkapazitäten im Bezirk Harburg zeitnah vorzuhalten. Dabei ist insbesondere auf die Kassenärztliche Vereinigung (KV) einzuwirken, dass entweder die Testung bei Hausärzten wohnortnah sichergestellt wird oder die KV ein alternatives wohnortnahes Verfahren entwickelt und umsetzt.

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG 

DER VORSITZENDE

         22. Dezember 2020

            

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration nimmt zu dem Antrag SPD (Drs. 21-1040) wie folgt Stellung:

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die SPD-Fraktion der Bezirksversammlung Harburg hat unter Hinweis auf die Drucksache 21-0866 darum gebeten, umfassende und schnelle wohnortnahe Testkapazitäten im Bezirk Harburg zeitnah vorzuhalten. Im Zusammenhang mit der Drucksache 21-0866 wurde im September um die Einrichtung eines Corona-Testzentrums im Umfeld des Fernbahnhofs Harburg gebeten, dies erschien der Sozialbehörde allerdings nicht notwendig.

Begründet wird die aktuelle Forderung mit der insgesamt gestiegenen Anzahl an Neuinfektionen und damit auch steigenden Zahlen für die Kontaktpersonen, auch über die Corona-Warn App. Diese Personen haben einen Anspruch auf kostenlose Testung, die im Testzentrum am ZOB, beim Hausarzt oder in einer Infektsprechstunde der Arztpraxen durchgeführt werden kann. Das Testzentrum am ZOB ist für viele Harburger allerdings nur mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar, die sie als Kontaktpersonen nicht nutzen sollen.

Dazu nimmt die Sozialbehörde wie folgt Stellung:

Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVHH) hat ihr Angebot über die Terminservicestelle 116117 kontinuierlich erweitert und bietet neben dem Testzentrum am ZOB inzwischen in über 80 Arztpraxen Infektsprechstunden an, in denen eine PCR-Testung erfolgen kann. Auch in Harburg besteht zusätzlich zu den Hausarztpraxen die Möglichkeit, Termine für eine Testung in einer Infektsprechstunde zu erhalten. Die Sozialbehörde steht zu diesem Thema im regelmäßigen Austausch mit der KVHH, die dieses Angebot kontinuierlich weiterentwickelt.

Die Reihentestungen in Pflegeheimen, Schulen und Kitas in Ausbruchsgeschehen werden weiterhin durch das DRK Harburg sichergestellt.

Die Errichtung eines Testzentrums in Harburg wird daher für nicht notwendig erachtet.

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Hille       

 

 

 

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Harburg

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