21-3251.01

Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Waldspielplatz auf dem Gelände der alten Villa Jägerhof

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 14.01.2025 Hauptausschuss Ö 2.6

Sachverhalt


 

Die Villa Jägerhof ist ein historisches Gebäude, das einen bedeutenden Teil der Stadtteil-Geschichte Hausbruchs repräsentiert. Erbaut vor über 100 Jahren diente sie über die Jahre verschiedenen Zwecken, darunter als Ortsamt und als Treffpunkt für Künstler und Kulturschaffende. Über Jahre wurde über eine weitere Nutzung des alten Jägerhofs am Ehestorfer Heuweg 20 diskutiert, seit einigen Monaten ist nun klar, dass das Gebäude abgerissen wird. Nach erfolgtem Abriss soll das Grundstück zum Grünbereich werden. Im Zuge dieser Umgestaltung zum Grünbereich könnte hier etwas entstehen, was es bisher im südlich von der Cuxhavener Straße gelegenen Teil von Hausbruch nicht gibt: Einen Spielplatz.  

 

Ein Waldspielplatz bietet Kindern die Möglichkeit, in naturnaher Umgebung zu spielen und zu lernen. Der Kontakt zur Natur fördert die körperliche und geistige Entwicklung von Kindern und sensibilisiert sie für Umweltfragen. Ein Waldspielplatz am ehemaligen Standort der Villa Jägerhof würde die historische Bedeutung des Ortes mit einem modernen Bildungs- und Freizeitangebot verknüpfen. Im südlichen Hausbruch gibt es einen wachsenden Bedarf an Freizeit- und Spielmöglichkeiten für Kinder. In den letzten Jahren ist die Anzahl der Familien mit Kindern in Süderelbe deutlich gestiegen. Ein Waldspielplatz auf dem Gelände der Villa Jägerhof würde diesen Bedarf erheblich decken. 

Petitum/Beschluss


 

Die Bezirksverwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Einrichtung eines Waldspielplatzes auf dem Gelände der alten Villa Jägerhof möglich ist. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

      3. Dezember 2024

 

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag der SPD-Fraktion(Drs. 21-3251) wie folgt Stellung:

 

Ein neuer Waldspielplatz übersteigt sowohl in Bezug auf die erhöhten Anforderungen der Verkehrssicherung von Bäumen an und auf Spielplätzen als auch im Hinblick auf die Anlage und Unterhaltung der Spielgelegenheiten die finanziellen und personellen Möglichkeiten des Bezirksamtes. Es wird bereits deshalb keine Möglichkeit zur Umsetzung des Antrages gesehen.

 

Außerdem ist an dieser Stelle kein Fehlbedarf für einen öffentlichen Spielplatz festzustellen. Neue Wohnbauflächen größeren Umfangs sind im Einzugsbereich der Fläche weder entstanden noch zu erwarten. Es kommt in dem südlich anschließenden gewachsenen Wohngebiet mit überwiegend großen Grundstücken nur zu vereinzelten Zubauten.
 

 

i.V. Trispel

 

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
14.01.2025
Ö 2.6
Lokalisation Beta

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