21-1809.01

Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Situation für Fuß- und Radverkehr im Lewenwerder verbessern

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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11.01.2022
Sachverhalt


 

Die Straße Lewenwerder geht vom Großmoordamm ab und hat zwei starke Kurven. In der zweiten Kurve überquert ein Fuß- und nicht benutzungspflichtiger Radweg auf die Nordwestseite der Straße. Diese Seite ist deutlich öfter genutzt, weil es zum einen die attraktivste Verbindung zum Neuländer Kamp ist und zum anderen zwei Flüchtlingseinrichtungen dort liegen. Um vom Großmoordamm dorthin kommen, muss der Fuß- und Radverkehr in der zweiten Kurve die Fahrbahn queren. Die Sichtbarkeit auf den fließenden Verkehr ist dabei besonders für Kinder eingeschränkt, weil rund um die Kurve oft und gerne geparkt wird. Hier wäre also eine Möglichkeit z.B. mit Markierungen oder sog. Nasen die Sichtbarkeit deutlich zu erhöhen. Eine etwas aufwändigere Lösung wäre, den Fußweg nach Südwesten über die Wettern bis an den Großmoordamm zu verlängern. Dann würde die Verbindung vom Bahnhof Harburg zum Neuländer Kamp kürzer und somit attraktiver. Die Querung der zweiten Kurve müsste dann jedoch trotzdem verbessert werden, auch wenn es weniger Verkehr gibt.

Petitum/Beschluss


 

Die Verwaltung wird gebeten, sich zusammen mit der Polizei für eine bessere Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr in der Straße Lewenwerder einzusetzen. Dazu gehört insbesondere eine Überprüfung, wie die Situation bei der Querung des Fuß- und Radwegs auf die Nordwestseite verbessert werden kann. Im Rahmen der noch vorzunehmenden Priorsierung der Umsetzung des Radnetzes Harburg sollte dieser Abschnitt verbessert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende        

  03.01.2021

 

 

Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

 

Die Straße Lewenwerder geht vom Großmoordamm ab. Fußgänger und Richtung Nordwest fahrende Radfahrer werden auf dem Gehweg bzw. auf dem Radweg über die Straße Wohlersweg geführt. Anschließend führen der Geh- und Radweg nach links weiter bis zu einer Rechtskurve.

Dort wird der Fußgänger weiter auf der rechten Straßenseite der Straße Lewenwerder in Richtung Norden geführt. Im Verlauf der Straßenführung ist dort an mindestens zwei, z.T. direkt vor den genannten Flüchtlingseinrichtungen befindlichen Zuwegungen, ein Überqueren der Straße Lewenwerder problemlos möglich.

Der Radweg endet im genannten Kurvenbereich. Dort wird der Richtung Norden fahrende Radfahrer auf der Straße geführt. Der sich auf der gegenüberliegenden Seite befindliche Radweg ist nicht für beide Fahrtrichtungen freigegeben. Ein Queren der Fahrbahn ist dort für Radfahrer somit gar nicht möglich.

Entsprechendes gilt für den aus Richtung Nordwest kommenden Radfahrer. Für diesen endet der Radweg an der genannten scharfen Kurve und er wird ebenfalls am rechten Fahrbahnrand geführt bis er den Großmoordamm erreicht. Auch der Radweg zwischen den beiden scharfen Kurven ist nicht in beide Richtungen freigegeben.

Der Querungsbedarf reduziert sich somit auf einige Fußgänger. Diese Zahl und auch die Anzahl der dort fahrenden Fahrzeuge machen eine Änderung der Verkehrsführung bzw. eine Umgestaltung der Wegefläche entbehrlich.

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Riechers

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