Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Sicherheitskamera im Bahnhofstunnel
Um zur Aufklärung von Delikten sowie zum Sicherheitsgefühl von Mitbürger*innen beizutragen, wird die Installation einer Sicherheitskamera im Bahnhofstunnel angeregt.
Häufig kommt es zu einer erhöhten Ansammlung von Personen im Tunnel des Harburger Bahnhofes in Richtung der Moorstraße/Phönix-Center. Dieser Bereich wird aufgrund der geschützten Lage des Tunnels von Bürger*innen als Angstraum wahrgenommen und teilweise gemieden. Da der Bereich im Tunnel nicht von Überwachungskameras abgedeckt wird, ist die Aufklärung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in diesem Umfeld ebenfalls erschwert. Um dem Sicherheitsgefühl der Bevölkerung Rechnung zu tragen, Kriminalität einzudämmen und bei der Aufklärung von Vorfällen in diesem Areal zu unterstützen, kann die Installation einer Überwachungskamera im Tunnelbereich von Nutzen sein.
Die Bezirksverwaltung wird gebeten, in Absprache mit der Bundespolizei die Installation einer Überwachungskamera im Ausgangsbereich des Harburger Bahnhofs in Richtung Moorstraße/Phönix-Center (Tunnel) zu koordinieren.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
DER VORSITZENDE
20.Januar 2026
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) nimmt dazu, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Bundespolizei, wie folgt Stellung:
Angsträume sind öffentliche oder private Bereiche, in denen sich Menschen subjektiv unsicher oder bedroht fühlen, unabhängig davon, ob dort tatsächlich Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten stattfinden. Die Entstehung von Angsträumen kann durch verschiedene Faktoren begünstigt werden, zum Beispiel durch mangelnde Beleuchtung, unübersichtliche Architektur, wenig frequentierteOrte oder das Auftreten bestimmter Personengruppen.
Im Gegensatz zu sogenannten „gefährlichen Orten“, die polizeilich definiert werden und an denen wiederholt Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten festgestellt wurden, basiert die Wahrnehmung von Angsträumen auf individuellen Gefühlen und Erfahrungen. Angsträume müssen daher nicht mit einer erhöhten Kriminalitätsrate einhergehen.
Die Bundespolizei teilt zu der in Rede stehenden Örtlichkeit mit, dass bis Ende 2024 insgesamt 143 Bahnhöfe nach einem abgestimmten Verfahren mit moderner Videotechnik ausgestattet wurden. Auch der Bahnhof Hamburg-Harburg fand aufgrund seiner hohen Nutzungsfrequenz Berücksichtigung und wurde mit einer entsprechenden Anzahl von Sicherheitskameras versehen. Dadurch konnte insbesondere an kriminalgeografisch relevanten Bereichen eine nahezu lückenlose Erfassung mittels Videotechnik erreicht werden.
Die statistische Auswertung zeigt am Bahnhof Hamburg-Harburg einen rückläufigen Trend bei den erfassten Straftaten. Speziell für den Personentunnel zur Moorstraße liegen keine Hinweise auf eine Häufung polizeilicher Einsätze oder Straftaten vor. Dennoch ist nachvollziehbar, dass die baulichen Gegebenheiten und der Aufenthalt bestimmter Personengruppen im Tunnel das subjektive Sicherheitsgefühl der Reisenden beeinträchtigen können.
Vor diesem Hintergrund hat das fachlich zuständige Bundespolizeipräsidium in Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG eine Prüfung zur zusätzlichen Ausstattung des Personentunnels mit Sicherheitskameras eingeleitet. Sollte diese Prüfung positiv ausfallen, wird der mittels Videotechnik überwachte Bereich bis zur Eigentumsgrenze am Eingangsbereich des Personentunnels zur Moorstraße erweitert. Die Eigentumsgrenze ist durch den Wechsel des Bodenbelags und die Deckenbeschilderung „Hamburg-Harburg Eingang Moorstraße“ eindeutig erkennbar.
Im Übrigen siehe Bürgerschafts-Drs. 22/12275.
gez. Böhm f.d.R. Hille
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