20-3014.01

Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Sicherheit und Qualität des Schienenverkehrs in Harburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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Gremium
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09.03.2021
Sachverhalt

Der Schienenverkehr im Bezirk Harburg erfolgt hauptsächlich über die Trasse Cuxhaven – Harburg. Diese wird sowohl vom Güterverkehr als auch im Personenverkehr von Metronom und S-Bahn stark frequentiert. An Teilstrecken auf Harburger Gebiet führen Fuß- und Radwege entlang der Bahnlinie. Diese sind zum Teil nicht ausreichend voneinander abgegrenzt. Zäune sind teilweise nicht vorhanden oder in nicht funktionstauglichem Zustand (zum Beispiel ab Einmündung "Neue Straße" bis zum alten Unterelbebahnhof). Dadurch können absichtliche oder auch unabsichtliche Zutritte zu den Gleisen erfolgen. Dies gefährdet die betroffenen Personen und Bahnreisende. Auch führen sie immer wieder zu Verzögerungen im Schienenverkehr.

 

Eine möglichst vollständige Absicherung gewährleistet sowohl die Personensicherheit, als auch die Einhaltung der Fahrpläne. Zudem kann unter Umständen auf besser gesicherten Teilabschnitten die Geschwindigkeit des Bahnverkehrs erhöht und damit die Qualität des Personennahverkehrs gesteigert werden.

 

 

Petitum/Beschluss


Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich mit den zuständigen Behörden in Verbindung zu setzen und diese aufzufordern, eine Absicherung der Gleisanlagen zeitnah vorzunehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG 

DIE VORSITZENDE

         18. Juli 2017

           

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Antrag der SPD (Drs. 20-3014) wie folgt Stellung:

 

Es besteht weder für Straßen noch für Autobahnen oder Eisenbahnen eine rechtliche Verpflichtung, das unbefugte Betreten von Bahnanlagen durch Einfriedungen zu verhindern.

 

Eine konkrete Gefahrenlage für Dritte besteht nicht.

Aufgrund des erheblichen, mit einer Einfriedung verbundenen Bau- und Erhaltungsaufwandes, wird davon abgesehen.

 

 

gez. Rajski

 

 

 

 

f.d.R.

 

Hille