20-4089.01

Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Sach- und Planungsstand Schulküchen in Harburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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15.01.2019
Sachverhalt

In dem Bürgerschaftsantrag 21/4866 Maßnahmen zur Verbesserung des Ganztags an Hamburger Schulen – Konsens mit den Initiatoren der Volksinitiative „Guter Ganztag“! fordern die Bürgerschaftsfraktionen von SPD und GRÜNE in insgesamt 11 Punkten umfassende Maßnahmen für gesundes und frisches Essen und Trinken an Hamburger Schulen.

An Hamburger Schulen wird ausschließlich zwischen den Küchenvarianten Ganztagsküche und Produktionsküche unterschieden. Die Vitalküche ist eine Form der Produktionsküche. Küchen werden grundsätzlich im Zuge von Umbaumaßnahmen oder Neubaumaßnahmen eingerichtet.

Mit dem bezirklichen Antrag 20-4007 „Planung der Schulküche für den Neubau der Stadtteilschule Süderelbe“ wird ein Einzelvorhaben in den Blick genommen und auf Basis nicht belegter Mutmaßungen spekuliert, dass an der genannten Schule lediglich eine Aufwärmküche geplant sei und aus Sicht der Antragsteller „nicht nur eine Vitalküche sondern eine Produktionsküche sinnvoll“ sei.

Da es sich bei Vitalküchen um Produktionsküchen handelt, scheint hier wohl die Form der Vollproduktionsküche gemeint zu sein. Vgl. hierzu Drs. 21/5890 „Als Produktionsküchen gelten Küchen, die neben dem Aufwärmen und Verteilen von Speisen die Möglichkeit bieten, küchenfertige frische Produkte zu garen (Vitalküche) oder vollständig Rohzutaten/Rohprodukte zu säubern, zu zerlegen und zuzubereiten sowie ggf. zu lagern (Vollproduktionsküche).“

Ebenda lautet es „Entsprechend der Beschlussfassung der Hamburgischen Bürgerschaft zur Drs. 21/4866 „Maßnahmen zur Verbesserung des Ganztags an Hamburgs Schulen – Konsens mit den Initiatoren der Volksinitiative „Guter Ganztag“!“ werden derzeit zahlreiche Planungen dahingehend überprüft, ob eine Umplanung weiterer Kantinenbauprojekte in Richtung Vitalküche möglich ist. Die Planung und der Bau einer Kantine werden eng mit der jeweiligen Schule abgestimmt und nach Möglichkeit individuell gestaltet. Die schulischen Akteure werden in dem Verfahren der Kantinenplanung auf die Möglichkeiten hingewiesen, im Rahmen des finanziellen Budgets für die jeweilige Baumaßnahme Mittel zur Erweiterung der Küchen-/Speisenangebote zu priorisieren.“

Daher erscheint es sinnvoll, nicht lediglich einen Einzelfall zu betrachten, sondern die Gesamtlage der Schulen im Bezirk Harburg zu erfassen. Insbesondere sofern diese nicht in der Antwort zur Drs. 21/12120 „Vital- und Frischeküchen an Hamburgs Schulen – Aktueller Stand und Bedingungen“ aufgeführt sind oder sich Änderungen dazu ergeben haben.

Petitum/Beschluss

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten bei der Behörde für Schule und Berufsbildung einen schriftlichen Bericht zum aktuellen Stand, den gegenwärtigen Planungen und der zukünftigen Ausrichtung der schulischen Küchen und Kantinen (insbesondere für die Einrichtungen, die nicht in Drs. 21/12120 angeführt wurden oder für die sich Änderungen zu den Angaben in genannter Drucksache abzeichnen) im Bezirk Harburg anzufordern. Dabei sind neben den Ausführungen (Vollproduktionsküche, Vitalküche, Aufwärmküche, sonstige), den zeitlichen Planungsständen auch Informationen über Einbindung in das pädagogische Konzept der jeweiligen Schule/Einrichtung und die Vernetzungsstelle Schulverpflegung sowie des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung einzubeziehen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg        10.01.2018

Die Vorsitzende

 

 

 

 

Die Behörde für Schule und Berufsbildung nimmt zu dem Antrag der SPD Drs. 20-4089  wie folgt Stellung:

 

 

Die erheblichen Anstrengungen des Senats seit 2011 beim Ausbau der Kantinen haben die Situation rund um die Ernährung an den Hamburger Schulen deutlich verbessert. So wurde die Zielsetzung des Bürgerschaftlichen Ersuchens 21/737 hinsichtlich der Einrichtung von Produktions- bzw. Vitalküchen an zwanzig Schulen in ganz Hamburg bis 2020 deutlich überschritten.

 

Allein im Bezirk Harburg sind derzeit an neun Schulen Produktions- /Vitalküchen bereits vorhanden oder in Planung (siehe Anlage). Zukünftig werden neu geplante Schulen in der Regel mit einer Vitalküche ausgestattet. Dies gilt auch für Harburg: die neue Grundschule „Am Park“ wird mit einer Vitalküche ausgestattet werden. Sofern die lokalen Gegebenheiten es zulassen wird an einzelnen Standorten auch der Umbau von Ganztags- zu Vitalküchen vorgenommen, z.B. an der Schule Kerschensteinerstraße. Für den Ausbau der Stadtteilschule Süderelbe laufen derzeit die entsprechenden Prüfungen. 

 

An allen anderen 42 Standorten in Harburg sind Ganztagsküchen eingerichtet worden. Bereits vor 11 Jahren ist in Harburg das Modell „Hamburg Süd“ gestartet. Im Rahmen dieses Modells wurden – neben den Neubaumaßnahmen – an vielen Schulen neue Ganztagsküchen eingerichtet. So wurden im Zeitraum von 2011 bis 2016 fünfzehn Küchen neuerstellt bzw. modernisiert.

 

Nach einem intensiven Abstimmungsprozess im Qualitätszirkel Schulverpflegung, den die BSB gemäß Drs. 21/4866 eingerichtet hat, sind im November 2018 drei Förderprogramme aufgelegt worden, mit denen Schulen Mittel zur Finanzierung von Baumaßnahmen sowie zur Verbesserung der Ausstattung von Küchen und Kantinen beantragen können. In den Förderprogrammen werden Wege aufgezeigt, wie mit einfachen Maßnahmen substantielle Verbesserungen des Essensangebots erreicht werden können. Voraussetzung für die Bewilligung von Mitteln ist u.a. die Vorlage eines schulischen Ernährungskonzeptes, das auf Grundlage eines von der BSB herausgegebenen Leitfadens Schulverpflegung erstellt wird und in dem es u.a. um die Einbindung der Schulverpflegung in das pädagogische Konzept der Schule geht. Das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung sowie die Vernetzungsstelle Schulverpflegung bieten hierzu Beratung und Fortbildung an.

 

 

 

gez. Rajski

 

f.d.R.

Riechers

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