20-1637.01

Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Mehrgenerationenhäuser

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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10.05.2021
Sachverhalt

Antrag des Abgeordneten Jürgen Heimath, Claudia Loss, Ronja Schmager (SPD) und Fraktion

Zurzeit läuft ein Interessenbekundungsverfahren für die Realisierung von Mehrgenerationenhäusern (MGHs). Es handelt sich um ein Bundesprogramm. Zuständig ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Im Bereich des Bundes gibt es etwa 500 MGHs. Soweit bekannt gibt es im Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg 4 MGHs, im Bezirk Harburg befindet sich keines.

In diesen Häusern soll das ehrenamtliche Engagement und das generationsübergreifende Arbeiten gefördert werden. Zielführend ist der Ort für eine solche Einrichtung dort, wo der Bevölkerungsanteil der über

65-jährigen Bewohnerinnen und Bewohner im Verhältnis zu anderen Ortsteilen im Bezirk besonders hoch ist.

Die Finanzierung des Projektes wird über Mittel des Bundes und mittels einer Kofinanzierung des Landes gewährleistet.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Die Verwaltung wird gebeten, sich für eine Realisierung eines Mehrgenerationshauses einzusetzen und dafür einen Träger und eine Örtlichkeit im Bezirk zu suchen. Entsprechende Vorschläge sollen dem Hauptausschuss unterbreitet werden. 

 

 

Jürgen Heimath

SPD-Fraktionsvorsitzender

 

 

 

 

 

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

          01.10.2020

 

 

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag der SPD Fraktion (Drs. 20-1637) wie folgt Stel-lung:

 

 

Das neue "Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander - Füreinander" entgegen vorheriger Informationen sieht nun nicht mehr vor, dass ab 2021 neue Mehrgenerationenhäuser in die Bundesförderung aufgenommen werden. Dies hat das zuständige Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Frühsommer 2020 bekannt gegeben.

 

Die Realisierung eines Mehrgenerationenhauses gemäß des Bundesprogrammes ist somit auf absehbare Zeit nicht möglich. Sollten sich wieder entsprechende Möglichkeiten ergeben, wird das Bezirksamt die Bezirksversammlung informieren.

 

Um Kenntnisnahme und Erledigung der genannten Drucksache wird gebeten.

 

 

 

gez. Fredenhagen