20-4241.01

Stellungnahme zum Antrag SPD betr. HVV Haltestellen in Moorburg, Francop, Cranz und Neuenfelde

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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23.01.2019
Sachverhalt


 

Die Bushaltestellen in Moorburg, Francop, Cranz und Neuenfelde haben in den vergangenen Monaten immer wieder ein Bild der Verwahrlosung abgegeben. Teilweise waren die Haltestellenschilder stark verschmutzt, die Fahrplanaushänge fehlten und in den Bereichen um die Haltestellen lag vermehrt Unrat auf dem Boden.

Dieses entspricht nicht dem sonst sehr gepflegten Stadtteil und lockt zudem noch Ungeziefer und Schädlinge an.

Petitum/Beschluss


 

Die Verwaltung wird gebeten, Vertreter des HVV in den Regionalausschuss Süderelbe einzuladen, um über die geplanten notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation an den Haltestellen zu berichten.

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg

Die Vorsitzende

 

14. Januar 2019

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Antrag der SPD (Drs. 20-4241 wie folgt Stellung:

 

Die Haltestellenmasten und die Fahrplanaushänge befinden sich in der Zuständigkeit der Verkehrsunternehmen. Die Haltestellenmasten werden auf Verschmutzungen und Beschädigungen vierteljährlich von der KVG Stade & Co. KG (KVG) überprüft und bei Bedarf instandgesetzt bzw. gereinigt. Dabei wird zeitgleich auf die Vollständigkeit der Fahrgastinformation geachtet. Die KVG reagiert zudem auf Hinweise der Fahrgäste und der Busfahrerinnen und -fahrer und wird diesen Beschluss zum Anlass nehmen, die betroffenen Haltestellen zu überprüfen und festgestellte Mängel zu beseitigen.

Auch die Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) behebt grundsätzlich derartige Auffälligkeiten an den Haltestellenmasten unverzüglich, wenn diese bekanntgeworden sind oder gemeldet wurden. Das Fehlen von Fahrplanaushängen ist in den meisten Fällen auf Diebstahl zuckzuhren.

 

Die Reinigung und Wartung der Fahrgastunterstände selbst und der Flächen im inneren Bereich erfolgt durch eine beauftragte Firma und wird regelmäßig durchgeführt. Eine stärkere Verschmutzung in den genannten Haltestellen wurde nicht festgestellt.

 

Die Gehwegreinigung inklusive der Flächen an Bushaltstellen ist entweder Anliegerverpflichtung oder wird durch die Stadtreinigung Hamburg durchgeführt. Dies hängt davon ab, ob der Streckenabschnitt im Wegereinigungsverzeichnis (WRV) enthalten ist oder ob anliegerfreie Strecken nach § 29 Abs. 4 HWG vorhanden sind. Nach Rückmeldung der Stadtreinigung Hamburg vom 12. Dezember 2018 ist keiner der genannten Straßenabschnitte im WRV enthalten.

 

Vor diesem Hintergrund wird von der Entsendung einer Referentin bzw. eines Referenten in den Regionalausschuss Süderelbe abgesehen.

 

 

 

gez. Rajski

 

 

f.d.R.

 

Hille