20-3151.01

Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Harburg auch mit der HADAG erreichen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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07.01.2020
Sachverhalt

Immer wieder gibt es den Wunsch den alten Fähranleger im Binnenhafen auch mit einem Linienschiff der HADAG anzufahren bzw. von dort auf die Elbe und somit an den nördlichen Elbrand per Schiff zu gelangen.

 

Zuletzt gab es bei der Vorstellung des geplanten Anlegers im Rahmen des Neubaus eines Hotels am Veritaskai entsprechende Diskussionen.

 

Sowohl für Pendler aber auch für Besucher und Touristen gewinnt ein Anleger mit Anschluss an den HADAG-Fahrplan in Harburg vermehrt an Bedeutung.

 

Harburg mit Binnenhafen und kulturellen Angeboten in der Harburger Innenstadt wie bspw. Archäologisches Museum oder die Falkenberg-Ausstellung um nur einige wenige zu nennen) könnte so Anlauf für Tagesausflüger werden. Aber auch für Pendler die nördlich der Elbe arbeiten und die tägliche Überfüllung von S-Bahn und Elbbrücken meiden, würden die Wiederaufnahme solch einer Schiffsverbindung von Nutzen sein.

 

Mit dem Parkhaus am Veritaskai böte der Binnenhafen quasi eine Art ParkandRide-Möglichkeit und könnte hiermit den Straßen- und Schienenverkehr entlasten.

Petitum/Beschluss

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten aus der Fachbehörde einen Referenten in den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus einzuladen um zu berichten, welche Möglichkeiten es für die Wiederaufnahme einer entsprechenden HADAG-Verbindung gibt.

Der Ausschuss für Inneres, Bürgerservice und Verkehr ist zu dem Tagesordnungspunkt einzuladen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg

Die Vorsitzende

        27. November 2017

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Antrag der SPD-Fraktion (Drs. 20-3151) wie folgt Stellung:

 

Zwischen der Hamburger Innenstadt und Harburg besteht mit den S-Bahn-Linien S3 und S31 eine leistungsfähige Anbindung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), die durch die Regionalbahn ergänzt wird. Ein Fährbetrieb vom Harburger Binnenhafen zu den Landungsbrücken würde im günstigsten Fall eine Stunde pro Richtung dauern und auch hinsichtlich der Beförderungskapazitäten keine spürbare Entlastung der S-Bahn bewirken, so dass das Verkehrsangebot insgesamt nicht wesentlich verbessert werden würde. Es ist deshalb nicht beabsichtigt, im Rahmen des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) einen Parallelverkehr zur S-Bahn auf dem Wasserweg einzurichten.

Die vorgeschlagene Verbindung hätte ganz überwiegend touristischen Charakter. Die Einrichtung ausschließlich touristischer Verkehre ist jedoch nicht Bestandteil der staatlichen Daseinsvorsorge und sollte privaten Anbieterinnen und Anbietern überlassen bleiben.

 

Aus diesen Gründen wird von der Entsendung einer Referentin oder eines Referenten abgesehen.

 

 

gez. Rajski

 

 

 

f.d.R.

 

Hille