21-2279.01

Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Glasfaserausbau in Harburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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10.01.2023
01.11.2022
Sachverhalt


 

In den Zeiten der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass eine leistungsfähige Kommunikationsinfrastruktur für den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands überlebenswichtig ist. Zugleich hat sich gezeigt, dass gerade der für schnelles Internet erforderliche Ausbau eines leistungsfähigen Glasfasernetzes in den letzten Jahrzehnten sträflich vernachlässigt wurde und stattdessen die Telekommunikationsunternehmen mit den vorhandenen, in ihrer Leistungsfähigkeit beschränkten Kupferleitungen hohe Gewinne eingefahren haben.

In Hamburg erfolgt der Ausbau des Glasfasernetzes ebenso wie in den meisten anderen Teilen Deutschlands eigenwirtschaftlich durch die Telekommunikationsunternehmen, wie z.B. die Telekom. Eigenwirtschaftlich bedeutet allerdings auch, dass Glasfaserkabel nur dort verlegt werden, wo sich die Telekommunikationsunternehmen aufgrund der vorhandenen Nutzeranzahl Gewinne erhoffen.

Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) ist verantwortlich für die Steuerung und Überwachung des Glasfaserausbaus in Hamburg. Bereits 2016 hat der Senat ein Förderverfahren für den Breitbandausbau in Hamburg beschlossen, damit auch Gebiete, in denen aufgrund geringer Nutzerzahlen eine eigenwirtschaftliche Versorgung nicht erfolgen würde, Breitband zur Verfügung gestellt werden kann. Im Juli 2018 erhielt die Telekom AG den Zuschlag, mit dem Ziel, bis 2025 den Breitbandausbau auch in der Fläche zu erreichen. Insbesondere auch der Bezirk Harburg sollten mit seinen z.T. eher dünn besiedelten Stadtteilen Hausbruch und Neugraben-Fischbek Teil des Förderprogramms sein.

 

 

Petitum/Beschluss


 

Das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten, Vertreter:innen der Behörde für Kultur und Medien (BKM) in den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft und Wissenschaft einzuladen, um über den aktuellen Stand und die weitere Zeitplanung sowie über Schwierigkeiten des Glasfaserausbaus in Harburg, sowohl im Rahmen des Förderprogramms des Senats als auch hinsichtlich des eigenwirtschaftlichen Ausbaus zu berichten

                              

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende

13. Oktober 2022

 

Die Behörde r Kultur und Medien (BKM) nimmt zu der Anfrage der SPD-Fraktion

(Drs. 21-2279) wie folgt Stellung:

 

Aktueller Stand und weitere Zeitplanung sowie Schwierigkeiten des Glasfaserausbaus in Harburg, sowohl im Rahmen des Förderprogramms des Senats als auch hinsichtlich des eigenwirtschaftlichen Ausbaus

Hamburg verfügt über eine im Vergleich der Länder führende Position bei der Versorgung mit digitalen Infrastrukturen im Allgemeinen und mit Glasfaser (Fibre-to-the-Building/-Home) im Speziellen. Demnach haben nach Angaben der Bundesnetzagentur (BNetzA) 97 % der zu versorgenden Haushalte einen Zugang zu einem gigabitfähigen (d.h. Downloadrate ≥1 Gbit/s) Breitbandanschluss und 82 % der zu versorgenden Haushalte Zugang zu einem Glasfaser- bzw. FTTB/H-Anschluss (Stand November 2021 – Vgl. Bundesnetzagentur - Breitbandatlas).

Auch der Bezirk Harburg ist im Bundesvergleich sehr gut mit Breitband- und Glasfaser-Anschlüssen versorgt. Nach Angaben der Bundesnetzagentur stellt sich die Versorgungslage in Harburg wie folgt dar: 96 % der zu versorgenden privaten Haushalte haben Zugang zu einem gigabitfähigen Breitbandanschluss und 74 % der zu versorgenden Haushalte steht zudem ein FTTB/H-Anschluss zur Verfügung. Im gewerblichen Bereich stehen 94 % der Unternehmen ein gigabitfähiger und 70 % der Unternehmen ein FTTB/H-Anschluss zur Verfügung.

Grundsätzlich erfolgt die Versorgung mit Breitbandinfrastrukturen über den privaten Markt. Auch der dynamische Glasfaser-Ausbau in der Stadt Hamburg und im Bezirk Harburg wird aktiv von privaten Infrastrukturanbietern und Telekommunikationsunternehmen (TKU) vorangetrieben. Über den aktuellen Stand der eigenwirtschaftlichen Ausbauplanung im Bezirk Harburg können dementsprechend Vertretungen der privaten Infrastrukturanbieter und TKU Auskunft geben. Die eigenwirtschaftliche Ausbaudynamik und damit die Versorgungslage bestimmter Gebiete ist insbesondere abhängig von Aspekten der Wirtschaftlichkeit, berücksichtigt u.a. die Besiedelungsdichte und die Tiefbaubedingungen (Einschränkungen z. B. durch Deichschutz).

Um möglichen (im eigenwirtschaftlichen Ausbau) entstandenen Versorgungslücken entgegenzutreten, hat die Freie und Hansestadt Hamburg bereits frühzeitig ein Breitbandförderverfahren aufgesetzt. Hier ist das für den geförderten Ausbau zuständige TKU die Deutsche Telekom AG. Über das laufende Förderverfahren, das durch den Bund und die Stadt Hamburg finanziert wird, werden insgesamt rund 10.000 Hamburger Haushalte und Unternehmen (v.a. im Hamburger Süden und Osten) zusätzlich mit einer schnellen Internetverbindung versorgt. Derzeit sind sowohl in der Freien und Hansestadt Hamburg als auch im Bezirk Harburg nur maximal 1 % der Haushalte mit unter 30 Mbit/s versorgt. Dieser Wert wird sich weiter verbessern, wenn das laufende Breitbandförderverfahren Mitte des Jahres 2023 final umgesetzt ist.

Im Förderverfahren befanden sich im Hamburger Stadtgebiet insgesamt über 5.000 Adressen, davon liegen mehr als 950 Adressen im Bezirk Harburg. Nach Auskunft der Telekom (Stand Mai 2022) ist der geförderte Ausbau im Bezirk Harburg an über 40 % dieser Adressen abgeschlossen. Im 1. Quartal 2023 soll der Ausbau nach Auskunft der Telekom auch an den verbleibenden 60 % der Adressen abgeschlossen sein.

Maßnahmen des laufenden Breitbandförderverfahrens zum Ausbau schneller Breitbandanschlüsse wurden und werden in folgenden Harburger Stadtteilen umgesetzt: Altenwerder, Cranz, Eißendorf, Francop, Harburg, Hausbruch, Heimfeld, Langenbek, Marmstorf, Moorburg, Neuenfelde, Neugraben-Fischbek und Neuland.

Darüber hinaus trat im Juni 2022 die Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung (TKMVO) in Kraft. Die Verordnung definiert Mindestvorgaben für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten. Derzeit liegt die Mindestvorgabe in der Festnetzversorgung bei 10 Mbit/s im Download, es ist jedoch vom Bund vorgesehen diesen Wert schrittweise zu erhöhen. Sollte für einen Haushalt die aktuelle Mindestvorgabe nicht erreicht werden, so besteht für diesen Haushalt die Möglichkeit, sich an die Bundesnetzagentur zu wenden. Die Bundesnetzagentur leitet dann nach der offiziellen Feststellung einer Unterversorgung ein gesetzlich geregeltes Verfahren ein. Im Rahmen dieses Verfahrens werden Telekommunikationsanbieter dazu verpflichtet, an dem jeweiligen Anschluss Telekommunikationsdienste, welche mindestens der Mindestvorgabe entsprechen, zu erschwinglichen Preisen bereit zu stellen. Da das Ziel des Verfahrens ist, die Mindestbandbreite in den betroffenen Haushalten verfügbar zu machen, besteht allerdings kein Anspruch auf eine bestimmte TK-Technik wie beispielsweise Glasfaser.

Weitere Infos zu diesem Verfahren sind von der Bundesnetzagentur öffentlich zur Verfügung gestellt worden unter: Bundesnetzagentur - Versorgung

 

Gez. Heimath.

 

 

 

f.d.R.

 

Haase