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Antrag SPD betr. Glasfaserausbau in Harburg

Antrag

Letzte Beratung: 28.06.2022 Bezirksversammlung Harburg Ö 5

Sachverhalt


 

In den Zeiten der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass eine leistungsfähige Kommunikationsinfrastruktur für den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands überlebenswichtig ist. Zugleich hat sich gezeigt, dass gerade der für schnelles Internet erforderliche Ausbau eines leistungsfähigen Glasfasernetzes in den letzten Jahrzehnten sträflich vernachlässigt wurde und stattdessen die Telekommunikationsunternehmen mit den vorhandenen, in ihrer Leistungsfähigkeit beschränkten Kupferleitungen hohe Gewinne eingefahren haben.

In Hamburg erfolgt der Ausbau des Glasfasernetzes ebenso wie in den meisten anderen Teilen Deutschlands eigenwirtschaftlich durch die Telekommunikationsunternehmen, wie z.B. die Telekom. Eigenwirtschaftlich bedeutet allerdings auch, dass Glasfaserkabel nur dort verlegt werden, wo sich die Telekommunikationsunternehmen aufgrund der vorhandenen Nutzeranzahl Gewinne erhoffen.

Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) ist verantwortlich für die Steuerung und Überwachung des Glasfaserausbaus in Hamburg. Bereits 2016 hat der Senat ein Förderverfahren für den Breitbandausbau in Hamburg beschlossen, damit auch Gebiete, in denen aufgrund geringer Nutzerzahlen eine eigenwirtschaftliche Versorgung nicht erfolgen würde, Breitband zur Verfügung gestellt werden kann. Im Juli 2018 erhielt die Telekom AG den Zuschlag, mit dem Ziel, bis 2025 den Breitbandausbau auch in der Fläche zu erreichen. Insbesondere auch der Bezirk Harburg sollten mit seinen z.T. eher dünn besiedelten Stadtteilen Hausbruch und Neugraben-Fischbek Teil des Förderprogramms sein.

 

 

Petitum/Beschluss


 

Das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten, Vertreter:innen der Behörde für Kultur und Medien (BKM) in den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft und Wissenschaft einzuladen, um über den aktuellen Stand und die weitere Zeitplanung sowie über Schwierigkeiten des Glasfaserausbaus in Harburg, sowohl im Rahmen des Förderprogramms des Senats als auch hinsichtlich des eigenwirtschaftlichen Ausbaus zu berichten.

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