Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Corona-Testzentrum in Harburg
Seit Anfang September können sich Reiserückkehrer auch am Hamburger Hauptbahnhof auf das Coronavirus testen lassen. Das neue Zentrum auf dem Parkplatz des Museums für Kunst und Gewerbe am Steintorplatz soll bis zu 2000 Testungen pro Tag ermöglichen. Neben einem Testzentrum des Roten Kreuzes am Flughafen gibt es bereits seit Mitte August zwei kleinere Zentren der KVH in Altona und Farmsen.
Wer jedoch südlich der Elbe eine Testung durchführen lassen möchte, kann dies nicht.
Zwar läuft die bisherige Berechtigungsregelung, die Tests für alle Reiserückkehrer vorsehe, am 15. September aus und dann sind kostenlose Tests nur noch für Reiserückkehrer aus Risikogebieten vorgesehen, doch erscheint eine Abdeckung Harburgs, insbesondere mit seinem Fernverkehrsbahnhof, sinnvoll.
Die Verwaltung sowie die zuständige Behörde werden gebeten zu prüfen, ob für Harburg ein entsprechender Bedarf besteht und ein Corona-Testzentrum eingerichtet werden kann bzw. alternative Handlungsempfehlungen aufzuzeigen.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
DER VORSITZENDE
13. Oktober 2020
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration nimmt zu dem Antrag SPD (Drs. 21-0866) wie folgt Stellung:
Die Bezirksversammlung Harburg hat unter Hinweis darauf, dass sich seit Anfang September Reiserückkehrer u.a. am Hamburger Hauptbahnhof auf das Coronavirus testen lassen können und das neue Zentrum auf dem Parkplatz des Museums für Kunst und Gewerbe am Steintorplatz bis zu 2000 Testungen pro Tag ermöglichen soll und es neben den Testzentren am Flughafen eine gewisse Zeit lang kleinere zentralisierte Angebote der KVH in Altona und Farmsen und weitere Angebote des DRK gab, aber südlich der Elbe kein Testung möglich war, den folgenden Beschluss am 15. September 2020 einstimmig gefasst:
„Die Verwaltung sowie die zuständige Behörde werden gebeten zu prüfen, ob für Harburg ein entsprechender Bedarf besteht und ein Corona-Testzentrum eingerichtet werden kann bzw. alternative Handlungsempfehlungen aufzuzeigen.“
Dazu nimmt die Sozialbehörde wie folgt Stellung:
Grundsätzlich ist die Durchführung von Testverfahren eine ambulante Maßnahme unabhängig davon, ob der ÖGD diese Maßnahme veranlasst. Zur Vereinfachung und besseren Kontrolle eines vermuteten Infektionsgeschehens wurde das Massen-Angebot an hochfrequentierten Standorten zentralisiert.
Die neue Testverordnung des Bundes sieht vor, dass eine verpflichtende Testung nicht unmittelbar nach Einreise, sondern nach fünftägiger Quarantäne erfolgen soll. Daher ist es nicht erforderlich, ein weiteres Testzentrum an einem Bahnhof zu etablieren, da ohnehin zwischen Ankunft aus einem Risikogebiet und dem Test die Quarantänezeit einzuhalten ist. Zudem entfällt voraussichtlich die kostenlose Testung für Reiserückkehrer.
Die Planungen für die Errichtung weiterer Testzentren erfolgt in Abhängigkeit von der Weiterentwicklung des Testkonzepts. Für die PCR-Testung erscheint sie derzeit nicht für notwendig, da symptomlose Kontaktpersonen, wenn das Gesundheitsamt es nicht anders entscheidet, ohnehin die Angebote der niedergelassenen Ärzteschaft nutzen können. Nach Aussagen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) steht über die Terminservicestelle 116117 noch ausreichend Sprechstundenzeit für das Durchführen von Tests zur Verfügung. In Zukunft plant die KV auch getrennte Sprechstunden in Hamburg für Kontaktpersonen mit Symptomen. Für Reihentestungen in sensiblen Bereichen und Schulen sowie Kindergärten steht der Fast Track zur Verfügung. Ein wohnortnahes Angebot wird mit diesen Maßnahmen angestrebt. Sollte es hierzu Handlungsbedarf geben und sich die Testmöglichkeiten insgesamt als zu gering herausstellen, muss eine alternative Möglichkeit geprüft werden.
Vor diesem Hintergrund ist ein Testzentrum für den Bezirk Harburg für Reiserückkehrer nicht sinnvoll. Im Rahmen der Planungen für die Stadt Hamburg insgesamt werden auch die Erreichbarkeit und der Umfang der Testmöglichkeiten im Süderelbebereich berücksichtigt.
gez. Heimath
f.d.R.
Hille