Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Can Bridges Dance, too? Brückenbauwerke über die B73
Letzte Beratung: 13.06.2023 Hauptausschuss Ö 1.9
Im Bezirk Harburg sind die Brückenbauwerke über die B73 in einem äußerst unattraktiven Zustand. Das betrifft sowohl die Seehafenbrücke als Verbindung vom Harburger Zentrum zum Binnenhafen, als auch die Fußgängerbrücke von der Neugrabener Bahnhofstraße kommend über die B73 zum Neugrabener Bahnhof. Gerade für Menschen, die aus westlicher Richtung aus Niedersachsen kommend nach Harburg und Hamburg kommen, bietet sich ein Entrée, das einer Metropole wie Hamburg nicht angemessen ist.
Im Bezirk Harburg ist das Urban Art Institute Hamburg e.V. im Rahmen des Programms Walls Can Dance aktiv. Mit Walls Can Dance entsteht in Harburg Norddeutschlands größte zusammenhängende Freiraumgalerie für Urban Art. Walls Can Dance bringt Farbe in die Stadt und lädt Besucher*innen, Kunstinteressierte und Entdecker*innen ein, die Stadt neu zu erkunden! Bislang sind 13 großformatige Wandgemälde (Murals) entstanden und weitere folgen!
Walls Can Dance will Brücken schlagen: Der Hamburger Stadtteil Harburg steht seit Jahren vor einer großen Herausforderung: Wie lässt sich die durch eine Bundesstraße und die Hafenbahn bedingte räumliche Trennung der zwei zentralen Stadtteile „Innenstadt“ und „Binnenhafen“ aufheben?
Was im Harburger Kerngebiet bereits erfolgreich an Gebäuden umgesetzt wird, kann auch bei Brückenbauwerken möglich sein. Hier besteht im Wortsinne die Möglichkeit, Brücken zu schlagen, indem auch eine Brücke als verbindendes Element gestalterisch einbezogen wird.
Allerdings handelt es sich bei der B73 um eine viel befahrene Bundesstraße, bei der auch Aspekte der Verkehrssicherheit in der baulichen und optischen Gestaltung zu berücksichtigen sind.
Die Verwaltung wird gebeten gemeinsam mit den zuständigen Baulastträgern zu prüfen, welche Möglichkeiten zur optischen Aufwertung der Brückenbauwerke möglich und zulässig sind und welche Anforderungen daran gestellt werden. Insbesondere die Möglichkeit zur optischen Gestaltung im Sinne eines Projekts wie Walls Can Dance ist dabei als Ziel zu setzen.
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
1. Juni 2023
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag SPD, Drs. 21-2942 wie folgt Stellung:
Das Bezirksamt hat mit dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) Kontakt aufgenommen. Grundsätzlich bestehen seitens des LSBG keine Einwände gegen eine Gestaltung der Brücken „Seehafenbrücke" und "Bahnhofsvorplatz Neugraben". Der LSBG hat Auflagen formuliert, die bei einer Gestaltung der Brücken einzuhalten sind (siehe unten). Insbesondere die Situation über der B 73 macht die Durchführung einer Gestaltung im Vergleich zu Gebäudewänden aufwändiger. Der Verkehr darf für die Gestaltung nicht übermäßig eingeschränkt werden.
Auflagen des LSBG (brueckenbetrieb@lsbg.hamburg.de), übermittelt an das Bezirksamt Harburg am 11.05.2023
Das Bezirksamt geht davon aus, dass ein solches Projekt erhebliche Mehrkosten im Vergleich zu Fassadengestaltungen wie im Projekt „Walls can Dance“ verursachen würde.
Fredenhagen
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