21-2942.01

Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Can Bridges Dance, too? Brückenbauwerke über die B73

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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13.06.2023
Sachverhalt



Im Bezirk Harburg sind die Brückenbauwerke über die B73 in einem äußerst unattraktiven Zustand. Das betrifft sowohl die Seehafenbrücke als Verbindung vom Harburger Zentrum zum Binnenhafen, als auch die Fußgängerbrücke von der Neugrabener Bahnhofstraße kommend über die B73 zum Neugrabener Bahnhof. Gerade für Menschen, die aus westlicher Richtung aus Niedersachsen kommend nach Harburg und Hamburg kommen, bietet sich ein Entrée, das einer Metropole wie Hamburg nicht angemessen ist. 

 

Im Bezirk Harburg ist das Urban Art Institute Hamburg e.V. im Rahmen des Programms Walls Can Dance aktiv. Mit Walls Can Dance entsteht in Harburg Norddeutschlands größte zusammenhängende Freiraumgalerie für Urban Art. Walls Can Dance bringt Farbe in die Stadt und lädt Besucher*innen, Kunstinteressierte und Entdecker*innen ein, die Stadt neu zu erkunden! Bislang sind 13 großformatige Wandgemälde (Murals) entstanden und weitere folgen!

Walls Can Dance will Brücken schlagen: Der Hamburger Stadtteil Harburg steht seit Jahren vor einer großen Herausforderung: Wie lässt sich die durch eine Bundesstraße und die Hafenbahn bedingte räumliche Trennung der zwei zentralen Stadtteile „Innenstadt“ und „Binnenhafen“ aufheben?

Was im Harburger Kerngebiet bereits erfolgreich an Gebäuden umgesetzt wird, kann auch bei Brückenbauwerken möglich sein. Hier besteht im Wortsinne die Möglichkeit, Brücken zu schlagen, indem auch eine Brücke als verbindendes Element gestalterisch einbezogen wird.

Allerdings handelt es sich bei der B73 um eine viel befahrene Bundesstraße, bei der auch Aspekte der Verkehrssicherheit in der baulichen und optischen Gestaltung zu berücksichtigen sind.

Petitum/Beschluss


 

Die Verwaltung wird gebeten gemeinsam mit den zuständigen Baulastträgern zu prüfen, welche Möglichkeiten zur optischen Aufwertung der Brückenbauwerke möglich und zulässig sind und welche Anforderungen daran gestellt werden. Insbesondere die Möglichkeit zur optischen Gestaltung im Sinne eines Projekts wie Walls Can Dance ist dabei als Ziel zu setzen.

 

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

      1. Juni 2023

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag SPD, Drs. 21-2942 wie folgt Stellung:

 

Das Bezirksamt hat mit dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) Kontakt aufgenommen. Grundsätzlich bestehen seitens des LSBG keine Einwände gegen eine Gestaltung der Brücken „Seehafenbrücke" und "Bahnhofsvorplatz Neugraben". Der LSBG hat Auflagen formuliert, die bei einer Gestaltung der Brücken einzuhalten sind (siehe unten). Insbesondere die Situation über der B 73 macht die Durchführung einer Gestaltung im Vergleich zu Gebäudewänden aufwändiger. Der Verkehr darf für die Gestaltung nicht übermäßig eingeschränkt werden. 

 

Auflagen des LSBG (brueckenbetrieb@lsbg.hamburg.de), übermittelt an das Bezirksamt Harburg am 11.05.2023

  • Schäden an der Brücke müssen weiterhin erkennbar sein. Es ist also Farbe zu verwenden, die nicht rissüberbrückend deckt.
  • Schäden am Bauwerk dürfen nicht verspachtelt oder durch Tafeln o.Ä. verdeckt werden.
  • Durch die Gestaltung dürfen keine Bildrechte entstehen. Dies ist vertraglich festzuhalten. 
  • Falls Gerüste oder Hebebühnen erforderlich sind, ist dies mit dem Bezirk zuständig für öffentliche Wegeflächen abzustimmen und eine Sondernutzung zu beantragen. Falls die Gerüste Berührungspunkte mit der Brücke haben sollten, so bedarf dies einer Zustimmung des LSBG.
  • Auf die Besonderheiten von neuralgischen Bauteilen wird hingewiesen (Spannbetonbauteile, Übergangkonstruktionen, Lager, VES-Konstruktionen etc.) diese sind von Farbgestaltungen freizuhalten.
  • Eventuell auftretende Schäden am Brückenbauwerk Gehweg, Geländer oder Fahrbahn u.Ä. gehen zu Lasten des Antragstellers und werden auf seine Kosten beseitigt.
  • Die Graffitis/Malerarbeiten sind mit dem zuständigen Bezirksamt durch einen Antrag auf Sondernutzung abzuklären. Die Straßenbehördlichen Ausnahmegenehmigungen müssen gesondert und zeitgerecht vom Antragsteller beantragt werden. Sprechen polizeiliche Belange gegen diese Erlaubnis, verliert diese ihre Gültigkeit. Der Antrag auf Sondernutzung muss dann erneut gestellt werden.
  • Feuerwehrtrassen und Rettungswege müssen jederzeit geräumt werden können. Hydranten und Sieleinläufe sind freizuhalten und müssen zugänglich sein.
  • Kabel sind so zu verlegen, dass Passanten nicht gefährdet werden. Bei der Aufstellung von wegsperrenden Gegenständen (Gerüstteile, o. ä.) ist ein für den Bürger erkennbarer Gefahrenhinweis anzubringen. 
  • Gefährdungen von Personen und Beschädigungen sind auszuschließen. Erforderlichenfalls sind die Malerarbeiten kurzfristig zu unterbrechen.
  • Die Brücke ist gegen Beschädigungen aller Art zu schützen.
  • Sollte die Brücke im Rahmen der genehmigten Sondernutzung beschädigt werden, trägt der Verursacher die Kosten zur Wiederherstellung. Der LSBG ist in diesem Fall unverzüglich unter der E-Mail-Adresse: <brueckenbetrieb@lsbg.hamburg.de> zu informieren.
  • Bohrungen oder Verschraubungen in das Bauwerk oder an das Geländer sind unzulässig.
  • Es dürfen keine ungenehmigten baulichen Veränderungen am Brückenbauwerk vorgenommen werden.
  • Während der Sondernutzung darf der Verkehr nicht übermäßig eingeschränkt werden.
  • Die Sondernutzungserlaubnis mit den Auflagen sind den Verantwortlichen vor Ort und ggfs. weiteren Mitarbeitern zur Kenntnis zu geben.
  • Verantwortlich für die Einhaltung der Auflagen ist der Antragsteller.
  • Eine Fotodokumentation der künstlerischen Gestaltung ist nach Abschluss der Maßnahme dem LSBG zur Verfügung zu stellen.
  • An der Brücke Bahnhofsvorplatz Neugraben kann der LSBG nur die Zustimmung für die Teilbauwerke geben, die sich in der Zuständigkeit des LSBG befinden. Sofern Teile des Bauwerks gestaltet werden sollen, die sich in der Zuständigkeit der DB befinden, ist die DB an der Zustimmung zu beteiligen.
  • Teile der Brücke Bahnhofsvorplatz Neugraben wurden mit einem Antigraffitisystem beschichtet. Der Antragsteller müsste vor Beginn der Arbeiten diese ggf. auf eigene Kosten durch eine geeignete Fachfirma entfernen lassen.

Das Bezirksamt geht davon aus, dass ein solches Projekt erhebliche Mehrkosten im Vergleich zu Fassadengestaltungen wie im Projekt „Walls can Dance“ verursachen würde.

 

 

 

Fredenhagen