Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Brücke und Fahrbahn westlicher Bahnhofskanal/Kanalplatz
Letzte Beratung: 11.04.2019 Ausschuss für Inneres, Bürgerservice und Verkehr Ö 17
Im Bereich der Brücke und der Straße Kanalplatz gibt es Schäden im Bereich der Fahrbahndecke, sowie hier vor allem auch an den Übergängen der Fahrbahn zur jeweiligen Brückenseite. Aus diesem Grunde wurde in dem obigen Bereich die Geschwindigkeit für Fahrzeugführer bereits auf max. 30 km/h beschränkt. Die besagten Unebenheiten vor und an den jeweiligen Übergängen zur Brücke haben zugenommen. Da sich nicht alle Fahrzeugführer, hier vor allem Lastkraftwagen beladen und nicht beladen, an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit halten, sind die Auswirkungen auf die Brücke wie auch anliegende Gebäude nicht unbeträchtlich. Insbesondere die Achsen nicht beladener Fahrzeuge hüpfen regelrecht. Dieser Zustand sollte so zügig wie möglich abgestellt oder so verbessert werden, dass keine weiteren Folgeschäden eintreten können.
Die zuständige Fachbehörde wird gebeten im Ausschuss für Inneres darzustellen, welche Planungen hinsichtlich des Beginns der Sanierung der Brücke und Fahrbahn vorliegen und im Ausschuss weiterhin zu erläutern, ob mit vorläufigen Sanierungsarbeiten eine Verbesserung des Zustandes erreicht werden kann.
Bezirksversammlung Harburg 21.02.2019
Die Vorsitzende
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innivation (BWVI) nimmt zu dem Antrag SPD
Drs. 20-4385 wie folgt Stellung:
Das Bauwerk wird gerade einer turnusmäßigen Bauwerksprüfung gem. DIN 1076 unterzogen. Die Ergebnisse dieser Prüfung liegen noch nicht vor. Wenn Erkenntnisse zu Bauwerksschäden gewonnen werden, die ein Handeln unmittelbar erforderlich machen, werden diese zeitnah umgesetzt.
Dies vorausgeschickt beantwortet die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) den Beschluss wie folgt:
Die BWVI plant den Beginn der Grundinstandsetzung im Jahr 2021. Die bauliche Umsetzung soll nach heutigem Erkenntnisstand voraussichtlich im Jahr 2024 abgeschlossen sein.
Erkannte Schäden (z.B. Risse in der Deckschicht) werden von der zuständigen Stelle bewertet und nach Erfordernis beseitigt.
Im Übrigen kann die Situation örtlich konstruktionsbedingt nur in geringfügig verbessert werden. Des Weiteren sind größere Eingriffe, aufgrund des angedachten Neubaus, wirtschaftlich nicht zu vertreten.
gez. Rajski
f.d.R.
Wyzinski
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