20-4764.01

Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Berufsbegleitende Weiterbildung zur Erzieherin und zum Erzieher (BWB) auch in Harburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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22.03.2021
Sachverhalt

Hamburg ist eine wachsende Stadt. Lebten im Jahr 2000 noch 1,7 Mio Menschen in Hamburg, waren es 2010 bereits 40.000 mehr und bis zum Jahr 2018 kamen fast 150.000 weitere hinzu. Darüber hinaus hat Hamburg mit seinem Kita-Gutscheinsystem und der kostenfreien Kita-Betreuung ein Erfolgsmodell entwickelt, das bundesweit Beachtung und Anerkennung findet. In den vergangenen Jahren wurde die Zahl der betreuten Kinder um fast ein Drittel erhöht. Mit dem Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung 2017-2020 sollen mehr als 9.000 Betreuungsplätze hinzukommen, für die qualifiziertes Personal gewonnen werden muss. Bereits jetzt gibt es mehr Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern als durch den Personalmarkt gedeckt werden kann. Abhilfe schafft hier nur die Ausbildung und Gewinnung zusätzlichen Personals. 

 

Die dreijährige Erzieher/innenausbildung an Fachschulen für Sozialpädagogik kann in Hamburg vollzeitschulisch oder berufsbegleitend durchgeführt werden. 

 

Bei der sogenannten „Berufsbegleitenden Weiterbildung zur Erzieherin und zum Erzieher (BWB)“ müssen die Fachschüler/innen parallel zum Fachschulbesuch einer Tätigkeit von mindestens 15 Wochenarbeitsstunden in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld nachweisen. 

 

Zudem gibt es sowohl bei der vollzeitschulischen als auch der berufsbegleitenden Ausbildung an allen Fachschulen für Sozialpädagogik die Möglichkeit, den Abschluss zum/zur staatlich anerkannte/r Erzieher/in auch in zwei Jahren zu erreichen. Hierfür benötigen die Bewerber/innen als Zulassungsvoraussetzung unter anderem eine einschlägige Vorbildung, z.B. Sozialpädagogische/r Assistent/in, die allerdings im Bundesland Hamburg absolviert worden sein muss. 

 

Bislang ist dies an den Fachschulen für Sozialpädagogik FSP1 in Hamburg-Nord und FSP2 in Altona möglich. Hier scheint durchaus der Bedarf nach weiteren Ausbildungsmöglichkeiten - gerade im berufsbegleitenden Ausbildungsgang – vorhanden zu sein. Seitens der Fachschule für Sozialpädagogik an der BS18 – Berufliche Schule Harburg im Göhlbachtal ist dieser Bedarf auch an das Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) herangetragen worden. Überraschenderweise wurde der Bedarf seitens des HIBB nicht in dem erforderlichen Umfang gesehen. 

 

Auch aus Sicht der Harburger Politik wird jedoch ein dringender Handlungsbedarf zur Deckung der wachsenden Nachfrage auch durch regionale Ausbildungsangebote unterstellt. 

Petitum/Beschluss


Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten das HIBB aufzufordern, Referenten in den zuständigen Ausschuss zu entsenden, um über die aktuelle Bedarfs- und Ausbildungssituation sowohl hamburgweit als auch im Bezirk Harburg zu berichten. Dabei sollen die aktuellen Ausbildungszahlen in den unterschiedlichen Ausbildungsgängen und die zu erwartenden Bedarfszahlen unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung und der sich aus dem Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung 2017-2020 ergebenden zusätzlichen Bedarfswerte ebenso berichtet werden, wie die Möglichkeiten und erforderlichen Voraussetzung zur Schaffung eines dritten Standortes für die berufsbegleitende Weiterbildung zur Erzieherin und zum Erzieher (BWB) in Harburg.

 

 

 

 

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG 

DER VORSITZENDE

         18. März 2021

           

 

Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) nimmt unter Beteiligung der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) zum Antrag der SPD (Drs. 20-4764) wie folgt Stellung:

 

Aktuelle Ausbildungszahlen

 

Hamburg ist zur Gewinnung sozialpädagogischer Fachkräfte insgesamt sehr gut aufgestellt.

Eine Abstimmung zwischen BSB und Sozialbehörde zu den Bedarfen ist sichergestellt.

Seit dem Schuljahr 2017/18 werden umfangreiche aufeinander abgestimmte Maßnahmen umgesetzt, die zum Ziel haben, mehr Interessierte für das Berufsfeld zu gewinnen, die Zugangsvoraussetzungen zu erleichtern, die Durchlässigkeit zu verbessern und gleichzeitig die hohen Ausbildungs- und Qualitätsstandards zu wahren.

Damit soll sichergestellt werden, dass auch zukünftig ausreichend qualifiziertes Personal in der Kinder- und Jugendpflege zur Verfügung steht.

Die Maßnahmen umfassen z. B. erweiterte und erleichterte Zugangsmöglichkeiten für die Weiterbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher. Die Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz (SPA) wurde auch für junge Menschen mit dem erweiterten ersten Schulabschluss geöffnet. Damit sie die bisherigen Ausbildungsstandards erreichen, wurde die Ausbildung für diese Gruppe um ein halbes Jahr auf zweieinhalb Jahre verlängert.

Diese Maßnahmen greifen und die sozialpädagogischen Fachschulen stellen nachfrage-orientiert in ausreichendem Maße schulische Ausbildungsplätze zur Verfügung.

Die Zahl der Auszubildenden in den sozialpädagogischen Berufen (Erzieher/innen, Heilerzieher/innen und SPA) hat 2020/21 mit 5.810 einen neuen Höchststand erreicht (+ 39 zum Vorjahr). Damit wird dem wachsenden Bedarf von qualifiziertem Personal u. a. in der Kindertagesbetreuung Rechnung getragen.

Im Einzelnen befinden sich 2.348 Schülerinnen und Schüler (+169 im Vorjahresvergleich) in der Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz, davon allein 1.288 Schülerinnen und Schüler in der SPA-ESA. Im Vorjahresvergleich hat sich die Anzahl der zuvor genannten Schülerinnen und Schüler um 199 erhöht, das einem Plus von 18,3 Prozent entspricht.

3.180 Fachschülerinnen und Fachschüler befinden sich in der Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher (davon allein 1.242 berufsbegleitend in der BWB). Weitere 282 Fachschülerinnen und Fachschüler werden berufsbegleitend zur /zum Heilerziehungspfleger/in ausgebildet.

Diese positive Entwicklung der 2017 begonnenen Maßnahmen wirkt sich ab dem Jahr 2020 auch auf die Absolventenzahlen aus. Die Zahl der Absolventinnen und Absolventen für die Berufe im (Heil-)Erziehungs- und Kinderbetreuungsbereich (SPA, Erzieher/in, Heilerziehungspfleger/in) ist mit 1.831 im Schuljahr 2019/20 sehr deutlich gestiegen (+281, +18,1 Prozent im Vorjahresvergleich) und wird sich im kommenden Jahr voraussichtlich weiter ausbauen.

Zuwächse der Absolventinnen und Absolventen verzeichnen sowohl die SPA (+ 164) wie auch die Fachschule für Erzieherinnen und Erzieher (+109). Das zeigt, dass die oben genannten Maßnahmen zur Sicherung des sozialpädagogischen Nachwuchses gut angenommen werden.

 

 

Bedarfszahlen unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung und der sich aus dem Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung 2017-2020

 

Die öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung wurde in den letzten Jahren in Hamburg stark ausgebaut und die Anzahl der betreuten Kinder sowohl im Krippen-als auch im Elementarbereich nahm stetig zu. Ende 2014 haben die Kita-Anbieter und die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde eine Eckpunktevereinbarung zur Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation im Krippen- und Elementarbereich beschlossen. Vor dem Hintergrund dieser Eckpunktevereinbarung legte der Senat ab 2015 – neben dem weitern quantitativen Ausbau – den Fokus auf die qualitative Verbesserung in der Kindertagesbetreuung.

Auch die Bundesregierung erkennt den weiteren Ausbaubedarf in der Kindertagesbetreuung an und hat mit dem 5. Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung zusätzlich eine Milliarde Euro für die Jahre 2020 und 2021 bereitgestellt. Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde hat die vom Bund für die Investitionsprogramme der Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellten Mittel in der Vergangenheit vollständig abgerufen und wird dies auch in Zukunft tun. Gleichzeitig investiert der Bund mit dem „Gute-Kita-Gesetz“ auch in die Qualitätsverbesserung in den Kitas. Die in diesem Rahmen zur Verfügung gestellten Bundesmittel investiert Hamburg in die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels im Krippenbereich. 

Der Bedarf an pädagogischen Fachkräften in den Hamburger Kitas ist nach wie vor hoch. Zu den Bedarfen aufgrund des Ausscheidens von Beschäftigten, sowie aufgrund demographischer Entwicklungen (steigende Bevölkerungs- und Geburtenzahlen) kommen die Mehrbedarfe durch Kita-Ausbau und die gesetzlich verankerte Verbesserung der Fachkraftschlüssel im Krippen- und Elementarbereich. Zum Januar dieses Jahres wurde der letzte der vier Schritte zu einem Krippenschlüssel von 1:4 umgesetzt. Durch die geplante Verbesserung des Elementarschlüssels auf 1:10 werden darüber hinaus von 2022 bis 2024 rund 440 pädagogische Fachkräfte zusätzlich benötigt, legt man eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 31 Stunden zugrunde. 

Der Zuwachs an pädagogischem Personal im Kita-Bereich wird in den Folgejahren zu dauerhaft erhöhten Ersatzbedarfen führen.

 

 

Möglichkeiten und erforderlichen Voraussetzungen zur Schaffung eines dritten Standortes für die berufsbegleitende Weiterbildung zur Erzieherin und zum Erzieher (BWB) in Harburg

 

Es gibt in Hamburg vier Schulen, die für die Beschulung von Erzieherinnen und Erziehern verantwortlich sind. Diese bieten verschiedene Formate der Erzieher-Ausbildung an. Für die BWB sind die Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik -Fröbelseminar- (BS 30), Wagnerstraße 60, und die Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik Altona (BS 21) zuständig. Beide Schulen bilden bedarfsgerecht für Hamburg aus. 

Die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher benötigt eine Mindestzügigkeit, um eine schulische Ausbildung bestmöglich organisieren zu können. An der BS 30 und 21 liegen diese Voraussetzungen vor.

Würde an der BS 18 eine einzelne BWB-Klasse eingerichtet werden, so ist eine gute schulische Ausbildung nicht möglich, weil z.B. keine Wahlpflichtkurse angeboten werden können.

 

An der BS 18 stehen keine zusätzlichen keine Räumlichkeiten und personelle Ressourcen. Es müsste daher eine Umverteilung zu Lasten der bestehenden Angebote der Schule erfolgen.

 

Es ist Schülerinnen und Schüler aus Harburg, die eine „Berufsbegleitende Weiterbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher“ anstreben, zumutbar die BS 30 und 21 aufzusuchen.

 

 

gez. Heimath

 

 

 

 

f.d.R.

Hypko