22-0803.01

Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Ascheverstreuung in Harburg möglich machen

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 24.03.2026 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 3.1

Sachverhalt


"Seit Anfang 2015 ist es in Bremen erlaubt, die Asche Verstorbener auf privatem und öffentlichem Grund auszubringen. Diese neue Bestattungsform gibt den Menschen die Freiheit, selbstbestimmt über Art und Ort der Bestattung zu entscheiden. Wer eine öffentliche Stelle für die Ausbringung wählt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass dieseden Grundsätzen der Pietät nicht widersprechen darf. Ebenso sollten keine Rechte oder Gefühle von Dritten beeinträchtigt werden." [Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Freie Hansestadt Bremen]

Eine zeitgemäße Bestattungskultur sollte den sich wandelnden Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger gerecht werden. Die Möglichkeit zur Ascheverstreuung ist ein sensibles und zugleich bedeutendes Thema, das nicht nur individuelle Wünsche, sondern auch kulturelle Vielfalt widerspiegelt. Hamburg sollte sich diesem Wandel nicht verschließen und zumindest eine Diskussion darüber führen, wie entsprechende Angebote in Zukunft auch hier ermöglicht werden könnten.

In mehreren Bundesländern darunter Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen besteht bereits die Möglichkeit, die Asche Verstorbener unter bestimmten Voraussetzungen oberirdisch zu verstreuen. In Hamburg hingegen ist diese Form der Bestattung derzeit nicht zulässig.

Neben traditionellen Bestattungsformen wie Erd- oder Urnenbeisetzungen sowie der Seebestattung wünschen sich Angehörige zunehmend individuellere Abschiedsrituale dazu gehört auch das Verstreuen der Asche an einem ausgewählten Ort.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die Möglichkeit der Ascheverstreuung auf geeigneten Friedhofsflächen auch im Bezirk Harburg geprüft oder gar geplant wird.

Petitum/Beschluss


Die Verwaltung wird gebeten dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz zu berichten:

1. ob und unter welchen Voraussetzungen die Möglichkeit der Ascheverstreuung auf Friedhöfen im Bezirk Harburg geschaffen werden kann;

2. ob es bereits Planungen, Gespräche oder Pilotprojekte innerhalb Hamburgs gibt, die eine solche Bestattungsform in Betracht ziehen;

3. welche Friedhofsflächen im Bezirk Harburg grundsätzlich für eine solche Nutzung in Frage kommen würden (z.B. Friedhof Harburg, Friedhof Neugraben, etc.);

4. ggf. Gespräche mit anderen Bundesländern aufzunehmen, die bereits Erfahrungen mit der oberirdischen Ascheverstreuung haben, um rechtliche und praktische Aspekte in die Hamburger Diskussion einzubringen.

5. ob auch, wie in Bremen, private Flächen auf Antrag freigegeben werden können.

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

23. März 2026

Das Bezirksamt Harburg nimmtzu dem Antrag wie folgt Stellung:

Grundsätzlich steht das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) Neuerungen im Friedhofswesen offen gegenüber. Auch ein Verstreuen der Asche Verstorbener wäre denkbar. Auf dem Heidefriedhof stünden hierfür ggf. Flächen zur Verfügung.

Allerdings bedarf es einer grundsätzlichen Klärung der Fachbehörde BUKEA, welche rechtlichen Rahmenbedingungen hier einzuhalten wären. Auch die Ermittlung der Gebühren wäre dort verankert. Ggf. müsste das Hamburger Bestattungsgesetz geändert werden.

Bei diesen Fragestellungen endet die Zuständigkeit des Fachamtes MR. Die bezirklichen Friedhöfe bedienen nur das operative Geschäft.

Weitergehende Fragen müssten deshalb an die zuständige Fachbehörde BUKEA gestellt werden.

2.

Es ist MR32 nicht bekannt, ob die Fachbehörde Planungen oder Pilotprojekte in Betracht zieht.

4.

Die Ausübung von Gesprächen / Erfahrungen mit anderen Bundesländern obliegt hoheitlich der Fachbehörde.

5.

Auch hier liegt die Einschätzung und Freigabe bei der Fachbehörde.

Carstensen

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