Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Ampeln auf Neuländer Straße abschalten
Letzte Beratung: 11.01.2022 Hauptausschuss Ö 2.4
Durch die Bauarbeiten auf der Neuländer Straße ist die Verkehrsmenge zwischen Großmoorbogen und Werrastieg deutlich zurück gegangen. Daher ist es mutmaßlich nicht mehr notwendig, die Ampeln am Neuländer Kamp und Werrastieg in Betrieb zu halten. Bis zum Ende der Bauarbeiten (voraussichtlich März 2022) können sowohl der Kfz-Verkehr flüssiger fließen als auch Strom gespart werden.
Das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung und die Bezirksverwaltung werden gebeten, sich bei der BVM dafür einzusetzen, dass die Ampeln (Lichtsignalanlagen) an den Kreuzungen (Knoten) Neuländer Straße / Neuländer Kamp sowie Werrastieg während der Bauphase der Neuländer Straße abgeschaltet werden.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
DER VORSITZENDE
16. Dezember 2021
Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt im Einvernehmen mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 46 wie folgt Stellung:
Die Neuländer Straße ist voraussichtlich bis zum 20.12.2021 wegen Straßenbauarbeiten im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebes Straßen Brücken und Gewässer (LSBG) zwischen Werrastieg und Hannoversche Straße mit Ausnahme der Baustellenverkehre voll gesperrt. Ab dem 20.12.2021 ist die Freigabe der Ab- und Auffahrt der Anschlussstelle Neuland (B 75) in Fahrtrichtung Norden geplant. In diesem Zusammenhang wird auch die Neuländer Straße östlich der Anschlussstelle wieder für den Verkehr freigegeben.
Die Zufahrt zum Neuländer Kamp sowie zum Werrastieg ist weiterhin möglich. Über den Werrastieg wird das Wohngebiet Weserstieg/Fuldastieg sowie der angrenzende Kleingartenverein erschlossen. Über den Neuländer Kamp wird der dortige Gewerbepark mit zahlreichen Betrieben und der Recyclinghof Harburg erschlossen.
In der Neuländer Straße beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Abschnitt 50 km/h.
Gehwege und Radwege befinden sich zum Teil nur im südlichen Bereich der Neuländer Straße.
Die Lichtzeichenanlagen Neuländer Straße/Werrastieg und Neuländer Straße/Neuländer Kamp sind die einzigen sicheren Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und Radfahrer in/aus dem Wohngebiet Weserstieg/Fuldastieg mit angrenzendem Kleingartenverein über die Neuländer Straße. Fußgänger und Radfahrer müssen hier zwei bzw. drei Fahrstreifen queren.
Aufgrund fehlender Radverkehrsanlagen im nördlichen Teil der Neuländer Straße werden Radfahrer im Süden gegenläufig auf dem Radweg geführt. Diese Gegenläufigkeit besteht auch im Bereich der Furt über den Neuländer Kamp. Der Fahrzeugverkehr (Linksabbieger in den Neuländer Kamp) wird mittels der Lichtzeichenanlage getrennt vom parallel verlaufenden Rad- und Fußgängerverkehr gesichert geführt. Der Fahrzeugführer ist dadurch gegenüber dem Rad- und Fußgängerverkehr nicht wartepflichtig, da es keine gemeinsame Konfliktfläche gibt.
Eine Abschaltung der Anlagen hätte zur Folge, dass keine sichere Querungsmöglichkeit für Radfahrer und Fußgänger aus/in den oben beschriebenen Bereich Werrastieg mehr vorhanden wäre.
An beiden Einmündungen ist nach hiesiger Einschätzung zu erwarten, dass sich die Geschwindigkeit der abbiegenden Fahrzeugverkehre in und aus dem Neuländer Kamp beziehungsweise dem Werrastieg erhöht, da auf der Neuländer Straße aus Richtung Westen lediglich Baustellenverkehre und Quellverkehre kommen. Dadurch entstünde eine ähnliche Situation wie bei einer abknickenden Vorfahrtstraße. Folglich können Fußgänger und Radfahrer gegebenenfalls ihren Vorrang gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr nicht mehr durchsetzen.
Weiterhin besteht bei gegenläufig freigegebenen Radfurten aus hiesiger Sicht eine deutlich erhöhte Unfallgefahr für Radfahrer an nicht signalisierten Kreuzungen und Einmündungen. Aus dem Neuländer Kamp kommender Fahrverkehr sowie Linksabbieger in den Neuländer Kamp dürften hier keine aus Richtung Großmoorbogen kommenden Radfahrer erwarten bzw. übersehen diese gegebenenfalls.
Zudem würde auch hier dem Fußgänger die einzige sichere Querungsmöglichkeit über den Neuländer Kamp genommen werden.
Lichtzeichenanlagen sind gemäß der VWV-StVO zu § 37 StVO grundsätzlich in Betrieb zu halten. Im Sinne der Verkehrssicherheit ist eine Abschaltung weder zu empfehlen, noch anordnungsfähig.
Nach Abwägung der Interessen aller Verkehrsteilnehmer kann seitens der Straßenverkehrsbehörde einer Abschaltung der beiden Anlagen aus den oben angeführten Gründen nicht zugestimmt werden, da die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer dadurch erheblich beeinträchtigt würde.
Die ökonomischen Gesichtspunkte sind zweitrangig zu betrachten. Die Einsparpotentiale stehen nicht im Verhältnis zu den Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit.
gez. Heimath
f.d.R.
Hille
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.