Stellungnahme zum Antrag SPD betr. 5-G-Netz im Harburger Binnenhafen
Letzte Beratung: 24.11.2020 Hauptausschuss Ö 3.6
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 17.02.2020 hat die Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft (HIE) die Vorstellungen des Senats unter anderem für Innovationsparks in Harburg vorgestellt. Ziel ist es danach von der Schlachthofstraße im Osten bis hin zum Hit-Technopark bzw. zum Mercedes-Benz-Werk westlich von Bostelbek eine Innovationsachse unter der Bezeichnung „Innovation City Harburg“ zu errichten.
Für Harburg sind dabei die Zielbranchen Green Tech, Maritimes/Luftfahrt, Digitalisierung und Materialwissenschaften sowie Mobilität identifiziert worden. Hierbei handelt sich insbesondere auch um Forschungsschwerpunkte der Technischen Universität sowie bereits vorhandener Forschungseinrichtungen mit dem Fraunhofer Zentrum für maritime Logistik und dem deutschen Zentrum für Luft und Raumfahrttechnik im Binnenhafen.
Eigen ist den Zielbranchen Maritimes/Luftfahrt, Digitalisierung und Mobilität mit den genannten Forschung- und Entwicklungseinrichtungen, dass sie allesamt an autonomen Systemen arbeiten, sei es Landesysteme in der Luftfahrt, Logistiksysteme in der Schifffahrt oder aber autonomes Fahren. All diese Forschung-und Entwicklungsbereiche benötigen einen extrem schnellen Datenaustausch, den lediglich der neue Mobilfunkstandard 5-G gewährleisten kann.
Aus diesem Grund war bereits mit der Drucksache 21-0345 beantragt worden, dass 5-G, Testfeld im Hamburger Hafen um den Hamburger Binnenhafen zu erweitern. In der Stellungnahme der Behörde für Kultur und Medien hat sich diese für nicht zuständig erklärt. Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat hingegen mitgeteilt, dass das seinerzeit federführend von HPA betriebene Testfeld im Hamburger Hafen bereits beendet ist.
Die Zurverfügungstellung der technischen Voraussetzungen für die Erforschung und Entwicklung neuer anwenderbezogener Nutzungen im Bereich autonomer Systeme ist eine notwendige Vorbedingung dafür, dass Hamburg auch in diesem Bereich als führende Innovationsstadt wahrgenommen werden kann und sich weitere innovative Unternehmen und Einrichtungen im Binnenhafen ansiedeln. Da die Stadt beabsichtigt, die Innovation City Harburg gerade in diesem Sinne zu entwickeln und mit dem Fortschritt des Hafen Campus der Technischen Universität immer mehr Forschungsbereiche in den Binnenhafen wechseln werden, ist es unabdingbar, dass dort technisch beste Voraussetzungen geschaffen werden. Es kann nicht Aufgabe der Einrichtungen vor Ort und ggf. weiterer in diesen Bereichen tätiger Privatunternehmen sein, sich zusammenzuschließen und die Schaffung eines Testfeldes selbst mit der Telekom auszuhandeln.
Die Behörde für Kultur und Medien hat darüber hinaus mitgeteilt, dass der Aufbau von 5-G-Testfeldern für Forschungszwecke in die Verantwortung der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung falle.
Da in Teilen der Bevölkerung Bedenken bezüglich der gesundheitlichen Auswirkungen von 5G bestehen, sollten diese mitberücksichtigt werden.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung und die Bezirksverwaltung werden gebeten, sich gegenüber der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung dafür einzusetzen, dass diese sich ihrerseits gegenüber der Deutschen Telekom dafür einsetzt, dass im Zuge des derzeitigen regulären Ausbaus der 5G-Technik in Hamburg, im Harburger Binnenhafen zeitnah der Mobilfunkstandard 5G zur Verfügung gestellt wird zeitnah ein 5-G-Testfeld eingerichtet wird, damit die Technische Universität und die anderen dort ansässigen Forschungs- und Innovationseinrichtungen bessere Voraussetzungen für die Erforschung und Entwicklung autonomer Systeme erhalten und die Innovation City Harburg Innovationstreiber sein kann.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
DER VORSITZENDE
10. November 2020
Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke nimmt zu dem Antrag SPD (Drs. 21-0651) wie folgt Stellung:
Das Anliegen der Antragssteller wird aus wissenschaftspolitischer Perspektive vollumfänglich geteilt. Der Harburger Binnenhafen entwickelt sich immer mehr zu einem wichtigen Hamburger Wissenschafts- und Innovationsstandort. Eine Mobilfunkausstattung mit 5-G-Technologie ist für die dort angesiedelten und anzusiedelnden Forschungseinrichtungen eine wichtige infrastrukturelle Notwendigkeit. Für die Zurverfügungstellung städtischer Infrastruktur ist die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) aber fachlich nicht zuständig. Davon ungeachtet ist Frau Senatorin Fegebank aber gerne bereit mit einem befürwortenden Schreiben das Anliegen der Wissenschaftseinrichtungen gegenüber der Telekom zu unterstützen.
gez. Heimath
f.d.R.
Hille
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.