Stellungnahme zum Antrag NEUE LIBERALE: Keine Gebühren bei Anträgen für Verkehrsberuhigung!
Letzte Beratung: 15.10.2019 Hauptausschuss Ö 3.6
Rund 340 Hamburger haben in ihrer Eigenschaft als jeweilige Anlieger seit November 2016 Anträge auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen gegen Lärm und Abgase nach § 45 StVO für ihre Straße gestellt.
Nachdem die Anträge über neun Monate hinweg gar nicht bearbeitet wurden, versendete die Verkehrsdirektion Ende August 2017 eine Vielzahl gleichlautender Schreiben an die Antragsteller, in denen für den Fall der Aufrechterhaltung ihrer Anträge individuelle Bearbeitungsgebühren von rund 360 Euro angekündigt wurden.
Gerade viele sozial benachteiligte Haushalte liegen an den durch Luft- und Lärmbelastung besonders gesundheitsgefährdeten größeren Straßen. Besonders für sie stellt diese hohe „Gebühr“ eine Ausgrenzung von der Möglichkeit dar, sich für ihr Grundrecht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit einzusetzen.
Unabhängig davon ist es in Fällen bürgerschaftlichen Engagements geboten, die etwaig anfallenden Bearbeitungsgebühren so gering wie möglich zu halten. Derart hohe Gebühren wie sie in Hamburg vorgesehen sind, entfalten in jedem Fall eine abschreckende Wirkung, sich überhaupt zu engagieren.
In anderen Städten -wie etwa Berlin- wurden entsprechende Anträge gebührenfrei bearbeitet.
In Harburg gab es -soweit ersichtlich- immerhin vier Anträge auf Verkehrsberuhigung. Betroffen davon sind die Harburger Schloßstraße, die Eißendorfer Straße, der Eißendorfer Pferdeweg und die Heimfelder Straße.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür einzusetzen, dass sämtliche Anträge von Bürgerinnen und Bürgern auf verkehrsberuhigende Maßnahmen nach § 45 StVO gebührenfrei bearbeitet werden. In jedem Falle ist das der zuständigen Behörde ggf. zustehende Ermessen so auszuüben, dass die Bearbeitungsgebühren auf ein rechtlich notwendiges Minimum reduziert werden.
Antrag der Abgeordneten Isabel Wiest, Kay Wolkau, Barbara Lewy
Harburg, 11.01.2018
Kay Wolkau
Fraktionsvorsitzender
f. d. R.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Die Vorsitzende
6. März 2018
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu dem Antrag der Neue Liberale Fraktion (Drs. 20-3428) wie folgt Stellung:
Lärmminderung und Luftreinhaltung im Verkehr sind wesentliche Ziele des Senats. Dies bringt auch der Koalitionsvertrag zum Ausdruck.
Der Senat hat daher eine Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Hamburg im Sommer beschlossen. Damit der NO2-Jahresmittelgrenzwert in Hamburg schnellstmöglich eingehalten wird, werden entsprechende Maßnahmen nunmehr initiiert.
Um eine Minderung der Lärmbelastung in Hamburg zu erreichen, wird der Senat zudem den bestehenden Lärmaktionsplan weiter umsetzen.
Insofern kommt der Senat seinen Verpflichtungen nach.
Unabhängig hiervon besteht für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, durch die Stellung eines Antrages eine konkrete und bevorzugte Prüfung auf Lärmschutzmaßnahmen in ihrem individuellen Bereich vornehmen zu lassen, auch wenn der Lärmaktionsplan hier aufgrund vorliegender Daten keine Priorität begründet.
Das Gebührenrecht berücksichtigt grundsätzlich die den Behörden entstehenden Aufwände, jedoch nicht die Wohnorte und eine damit möglicherweise verbundene soziale Benachteiligung.
gez. Rajski
f.d.R.
Hille
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