20-3428.01

Stellungnahme zum Antrag NEUE LIBERALE: Keine Gebühren bei Anträgen für Verkehrsberuhigung!

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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15.10.2019
Sachverhalt

Rund 340 Hamburger haben in ihrer Eigenschaft als jeweilige Anlieger seit November 2016 Anträge auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen gegen Lärm und Abgase nach § 45 StVO für ihre Straße gestellt.

 

Nachdem die Anträge über neun Monate hinweg gar nicht bearbeitet wurden, versendete die Verkehrsdirektion Ende August 2017 eine Vielzahl gleichlautender Schreiben an die Antragsteller, in denen für den Fall der Aufrechterhaltung ihrer Anträge individuelle Bearbeitungsgebühren von rund 360 Euro angekündigt wurden.

 

Gerade viele sozial benachteiligte Haushalte liegen an den durch Luft- und Lärmbelastung besonders gesundheitsgefährdeten größeren Straßen. Besonders für sie stellt diese hohe „Gebühr“ eine Ausgrenzung von der Möglichkeit dar, sich für ihr Grundrecht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit einzusetzen.

 

Unabhängig davon ist es in Fällen bürgerschaftlichen Engagements geboten, die etwaig anfallenden Bearbeitungsgebühren so gering wie möglich zu halten. Derart hohe Gebühren wie sie in Hamburg vorgesehen sind, entfalten in jedem Fall eine abschreckende Wirkung, sich überhaupt zu engagieren.

 

In anderen Städten -wie etwa Berlin- wurden entsprechende Anträge gebührenfrei bearbeitet.

 

In Harburg gab es -soweit ersichtlich- immerhin vier Anträge auf Verkehrsberuhigung. Betroffen davon sind die Harburger Schloßstraße, die Eißendorfer Straße, der Eißendorfer Pferdeweg und die Heimfelder Straße.