20-2988.01

Stellungnahme zum Antrag NEUE LIBERALE: Fahrbahnmarkierungen auf der Winsener Straße zwischen Jägerstraße und BAB Auffahrt sichtbar und erkennbar nachbessern

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 15.10.2019 Hauptausschuss Ö 3.4

Sachverhalt

Fahrbahnmarkierungen sind gemäß §§39ff StVO Verkehrszeichen. Sie sind ein wesentliches Element der Verkehrsregelung und der Verkehrsführung. Sie dienen der Sicherheit im Straßenverkehr. Dieser Aufgabe können sie nur gerecht werden, wenn ihre Funktionstüchtigkeit über die gesamte Lebensdauer sichergestellt wird. Die Fahrbahnmarkierungen müssen eine fortlaufende optische Führung gewährleisten und zahlreichen Regelwerken entsprechen (§§ 39 ff. StVO., VwV-StVO, RMS, ZTV M etc.).

Die Fahrbahnmarkierungen auf der Winsener Straße sind insbesondere in den häufig spurüberfahrenden Kurvenbereichen völlig abgenutzt und nicht mehr erkennbar. Dies betrifft auch die Richtungspfeile und Vorankündigungspfeile, die auf die B4 stadtauswärts und die Auffahrt auf die BAB (Wilhelmsburger Reichsstraße) hinweisen. Zwischen der Mündung Thörlweg und dem Abzweig Nöldeckestraße sind die Fahrstreifenbegrenzungen und Leitlinien der 4-spurigen Hauptverkehrsstraße nahezu auf ganzer Länge nicht mehr sichtbar.

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Die Verwaltung und die Vorsitzende der Bezirksversammlung werden im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten aufgefordert sich bei den zuständigen Stellen für die umgehende Beseitigung dieser Mängel einzusetzen.

Antrag der Abgeordneten Isabel Wiest, Kay Wolkau, Barbara Lewy

Harburg, 08.06.2017

Kay Wolkau

Fraktionsvorsitzender

f. d. R.

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

21.06.2017

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag der Neuen Liberalen (Drs. 20-2988) wie folgt Stellung:

Die notwendigen Markierungsarbeiten wurden bereits beauftragt. Die Ausführung wird voraussichtlich in den Hamburger Sommerferien erfolgen.

i.V. Trispel

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Winsener Straße Jägerstraße Thörlweg

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