20-2988.01

Stellungnahme zum Antrag NEUE LIBERALE: Fahrbahnmarkierungen auf der Winsener Straße zwischen Jägerstraße und BAB Auffahrt sichtbar und erkennbar nachbessern

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
15.10.2019
Sachverhalt

Fahrbahnmarkierungen sind gemäß §§39ff StVO Verkehrszeichen. Sie sind ein wesentliches Element der Verkehrsregelung und der Verkehrsführung. Sie dienen der Sicherheit im Straßenverkehr. Dieser Aufgabe können sie nur gerecht werden, wenn ihre Funktionstüchtigkeit über die gesamte Lebensdauer sichergestellt wird. Die Fahrbahnmarkierungen müssen eine fortlaufende optische Führung gewährleisten und zahlreichen Regelwerken entsprechen (§§ 39 ff. StVO., VwV-StVO, RMS, ZTV M etc.).  

Die Fahrbahnmarkierungen auf der Winsener Straße sind insbesondere in den häufig spurüberfahrenden Kurvenbereichen völlig abgenutzt und nicht mehr erkennbar. Dies betrifft auch die Richtungspfeile und Vorankündigungspfeile, die auf die B4 stadtauswärts und die Auffahrt auf die BAB (Wilhelmsburger Reichsstraße) hinweisen. Zwischen der Mündung Thörlweg und dem Abzweig Nöldeckestraße sind die Fahrstreifenbegrenzungen und Leitlinien der 4-spurigen Hauptverkehrsstraße nahezu auf ganzer Länge nicht mehr sichtbar.