20-4225.01

Stellungnahme zum Antrag NEUE LIBERALE: Das HVV ProfiTicket auch für kleinere Unternehmen anbieten

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
15.01.2019
Sachverhalt


 

Das HVV ProfiTicket (vorher ProfiCard) ist das Jobticket des Hamburger Verkehrsverbundes.

 

Es ist ein vergünstigtes Angebot im Rahmen des HVV-Großkundenabonnements. Dieses Angebot steht bisher Beschäftigten zur Verfügung, deren Arbeitgeber monatlich für mindestens 20 Fahrkarten Fahrgeld an den HVV entrichtet und sich zusätzlich mit einem Fahrgeldzuschuss von derzeit 14,05 Euro je Ticket und Monat beteiligt.

 

Unternehmen mit weniger als 20 festen Mitarbeitern haben bisher keine Möglichkeit ihren Beschäftigten die Vergünstigungen eines Profi-Tickets zu bieten.

Petitum/Beschluss


 

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird aufgefordert, sich bei der zuständigen Fachbehörde und beim HVV dafür einzusetzen, dass die Tarifgestaltung bezüglich des Profi-Tickets daraufhin überprüft wird, ob und in welchem Umfang dieses Angebot auf Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern ausgeweitet werden könnte.

 

Antrag der Abgeordneten Kay Wolkau, Isabel Wiest, Barbara Lewy 

 

Harburg, 08.11.2018

 

Kay Wolkau

Fraktionsvorsitzender

f.d.R.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg       14.12.2018

Die Vorsitzende

 

 

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Antrag der Neuen Liberalen             Drs. 20-4225 wie folgt Stellung:

 

 

Fahrkarten im Großkundenabonnement (GKA) des Hamburger Verkehrsverbund (HVV) sind nicht generell günstiger, sondern anders kalkuliert als das Regelabonnement. Bei langen Reisestrecken sind die Preise günstiger, bei kurzen Reisestrecken höher als bei einem Regelabonnement. Bei einem GKA werden außerdem Kostenvorteile, die durch die Wahrnehmung der Vertriebs- und Distributionsaufgaben entstehen, weitergegeben. Diese Vorteile entstehen jedoch erst, wenn die Unternehmen eine Mindestanzahl von 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beschäftigen.

 

Vor diesem Hintergrund ist die Ausweitung des GKA für Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht möglich.

 

 

    

 

 

 

gez. Rajski

 

f.d.R.

Riechers