20-4011.01

Stellungnahme zum Antrag Neue Liberale betr. Maßnahmen gegen Hundekot im öffentlichen Straßenraum

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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15.10.2019
Sachverhalt

Verunreinigungen durch Hundekot im öffentlichen Straßenraum stellt es erhebliches Ärgernis für viele Menschen dar. Immer wieder kommt es zu teils massiven Verunreinigungen auf Wegen, an Wegrändern, auf Beeten, Rasenflächen und auch Spiel- und Freizeitflächen.

Vermehrte Informationen für Hundebesitzer, kombinierte Hundestationen und das Aushängen von Hundekotbeuteln etwa an vorhandenen Papierkörben können dem Problem aber nur bedingt Einhalt gebieten. Teilweise entstehen durch unsachgemäße Entsorgung von gefüllten Hundekotbeuteln wiederum neue Umweltprobleme.

 

Auch die Stadtreinigung kommt mit ihren Reinigungsintervallen der Vielzahl von Verunreinigungen kaum hinterher. Es gilt daher die vorhandenen Maßnahmen um weitere ergänzende Maßnahmen gegen Verunreinigungen zu erweitern, um noch gezielter und effektiver gegen das Problem vorzugehen. Ein weiterer Aspekt könnte dabei die konsequentere Verfolgung nicht beseitigten Hundekots als Ordnungswidrigkeit sein.   

Petitum/Beschluss

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der zuständigen Fachbehörde und bei der Stadtreinigung Hamburg dafür einzusetzen, in Harburg vermehrt Kontrollen durchzuführen, welche die Einhaltung der Kotbeseitigungspflicht durch Hundehalter sicherstellen.

Dazu soll vor allem verstärkt in den Abendstunden nach Einbruch der Dunkelheit an Verunreinigungsschwerpunkten kontrolliert und ggf. festgestelltes Fehlverhalten durch Bußgelder sanktioniert werden.

Antrag der Abgeordneten Kay Wolkau, Isabel Wiest, Barbara Lewy

Harburg, 06.09.2018

Kay Wolkau

Fraktionsvorsitzender

f. d. R.

 

 

Bezirksversammlung Harburg 23.10.2018

Die Vorsitzende

 

 

 

 

Die Behörde für Umwelt und Energie nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zu dem Antrag der Neuen Liberalen Drs. 20-4011 wie folgt Stellung:

 

 

Die WasteWatcher+ verfolgen und ahnden grundsätzlich Vergehen gegen die Nichtaufnahme von Hinterlassenschaften der Hunde durch ihre Besitzerinnen und Besitzer.

 

Es ist denkbar, die WasteWatcher+ versuchsweise in den Abendstunden in Harburg einzusetzen. Hierzu müssten aber konkrete  Verunreinigungsschwerpunkte benannt werden, um danach die Einsatzzeiten der WasteWatcher+  in den entsprechenden Gebieten anpassen zu können.

 

Abhängig von den Erfahrungen, die sich aus diesen Einsätzen ergeben, wird die SRH entscheiden, ob die Einsatzgebiete und Einsatzzeiten langfristig ausgeweitet werden können, ohne dass sich dies negativ auf die Qualität der übrigen Bestreifungsgebiete auswirkt.  

 

Im Übrigen sind für den Vollzug des Hundegesetzes einschließlich der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten auch die Bezirksämter zuständig.

 

 

 

 

 

 

gez. Rajski

 

f.d.R.

Riechers