20-2006.01

Stellungnahme zum Antrag Neue Liberale betr. Barrierefreiheit der Fußgängerampel in Marmstorf überprüfen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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15.10.2019
Sachverhalt

Für Blinde, die sich ohne einen Hund orientieren müssen, sind sogenannte Blindenleitstreifen erforderlich, damit es nicht zu Gefährdungen bei der Orientierung kommt. Am Ernst-Bergeest-Weg in Marmstorf auf der Höhe des EKZ gibt es einen zweigeteilten Überweg für Fußgänger, da sich in der Mitte der Straße eine Verkehrsinsel befindet. Während der eine Teil des Überwegs durch eine Verkehrsampel für Fußgänger geregelt wird, befindet sich auf der anderen Seite ein Zebrastreifen. Das ist für blinde Menschen sehr unsicher. Denn es gibt keine Markierungen auf dem Gehweg und die Ampel hat keinen akustischen Signalgeber. 

Außerdem ist die sogenannten „Räum- und Schutzzeit“ für Fußgänger so knapp ausgelegt, dass der Autoverkehr schon grün hat, wenn ältere Personen noch auf der Straße sind.

Dies hat schon zu gefährlichen Situationen geführt. Ausgehend vom EKZ Marmstorf müssen Markierungen für Blinde auf dem Gehweg der Querung angebracht werden, ein akustischer Signalgeber an der Fußgängerampel installiert werden und die Ampelphase angepasst werden.