20-2006.01

Stellungnahme zum Antrag Neue Liberale betr. Barrierefreiheit der Fußgängerampel in Marmstorf überprüfen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 15.10.2019 Hauptausschuss Ö 3.3

Sachverhalt

Für Blinde, die sich ohne einen Hund orientieren müssen, sind sogenannte Blindenleitstreifen erforderlich, damit es nicht zu Gefährdungen bei der Orientierung kommt. Am Ernst-Bergeest-Weg in Marmstorf auf der Höhe des EKZ gibt es einen zweigeteilten Überweg für Fußgänger, da sich in der Mitte der Straße eine Verkehrsinsel befindet. Während der eine Teil des Überwegs durch eine Verkehrsampel für Fußgänger geregelt wird, befindet sich auf der anderen Seite ein Zebrastreifen. Das ist für blinde Menschen sehr unsicher. Denn es gibt keine Markierungen auf dem Gehweg und die Ampel hat keinen akustischen Signalgeber.

Außerdem ist die sogenannten „Räum- und Schutzzeit“ für Fußgänger so knapp ausgelegt, dass der Autoverkehr schon grün hat, wenn ältere Personen noch auf der Straße sind.

Dies hat schon zu gefährlichen Situationen geführt. Ausgehend vom EKZ Marmstorf müssen Markierungen für Blinde auf dem Gehweg der Querung angebracht werden, ein akustischer Signalgeber an der Fußgängerampel installiert werden und die Ampelphase angepasst werden.

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung und die Bezirksverwaltung werden gebeten zu prüfen, ob die Fußgängerampel bzw. die Fußgängerquerung am Ernst-Bergeest-Weg auf Höhe des EKZ Marmstorf so gestaltet werden kann, dass sie auch für geh- und sehbehinderte Menschen gefahrlos nutzbar ist.

Antrag der Abgeordneten Barbara Lewy, Isabel Wiest, Kay Wolkau

Kay Wolkau

Fraktionsvorsitzender

f.d.R.

Bezirksversammlung Harburg 10.2.2017

Der Vorsitzende

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt im Einvernehmen mit der Behörde für Inneres und Sport zu dem Antrag der Neuen Liberalen Drs. 20-2006 wie folgt Stellung:

Dem zuständigen Polizeikommissariat (PK46) liegen keine Sicherheitsprobleme vor. In den vergangenen zehn Jahren sind dort keine Unfälle verzeichnet worden, an denen Rad- oder Fußverkehr beteiligt war.

Die zuständige Behörde nimmt die Bitte dennoch auf und wird die F-LSA für geh- und sehbehinderte Menschen barrierefrei ausrüsten. Die Umsetzung soll in zwei Schritten bis voraussichtlich Ende 2019 erfolgen.

Im Rahmen einer signaltechnischen Anpassung wird die Anlage mit taktilen und akustischen Signalgebern ausgestattet. Die bestehende Ampelschaltung wird dabei entsprechend dem Beschluss der Bezirksversammlung so angepasst, dass die Räumzeit verlängert wird. Dies soll voraussichtlich bis Ende 2017 erfolgen.

Für 2018/19 ist eine Grundinstandsetzung im Rahmen des Erhaltungsmanagementsystems für Hamburgs Straßen (EMS-HH) für den Ernst-Bergeest-Weg geplant. Mit EMS-HH (vgl. Bürgerschaftsdrucksache 20/10333) wird das Ziel verfolgt, den fortschreitenden Substanzverlust der Infrastruktur nachhaltig zu stoppen und die Verkehrswege in einem für die Nutzer bedarfsgerechten Zustand zu halten. Um für blinde und sehbehinderte als auch mobilitätseingeschränkte Menschen die Querung der Straße zu verbessern, wird die Anlage in den Nebenflächen mit taktilen Leitelementen barrierefrei umgestaltet.

gez. Timmann

f.d.R.

Riechers

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Ernst-Bergeest-Weg

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