Stellungnahme zum Antrag GRÜNE Fraktion betr. Tempo 30 Strecke für die Hasselwerder Straße in Neuenfelde
Letzte Beratung: 15.10.2019 Hauptausschuss Ö 3.2
Die Hasselwerderstraße in Neuenfelde verläuft zwischen dem Marschkamper Deich und der Nincoperstaße entlang dem alten Deich. Sie ist sehr kurvenreich und unübersichtlich, die Häuser stehen teilweise sehr dicht an der Straße, so dass der Fußweg an einigen Stellen nur sehr schmal, bis zu einem halben Meter, ist.
Die Hasselwerderstraße wird von PKW Fahrern als Ausweichstrecke benutzt, wenn sich der Verkehr auf dem Obstmarschenweg staut und es wird häufig mit hoher Geschwindigkeit gefahren. Seit der Straßensanierung vor einigen Jahren sind 50 Stundenkilometer erlaubt, vorher galt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Stundenkilometer.
In den letzten Jahren, seitdem ein Teil der leerstehenden Häusern saniert wurde, sind viele Familien mit Kindern in die Hasselwerderstraße und den Organistenweg gezogen, und es werden noch weitere Familien zuziehen, wenn neu gebaut wird. Anwohnerinnen und Anwohner machen sich für eine Tempo 30 Zone stark. Die Hasselwerderstraße ist Schulweg, sie muss außerdem überquert werden, um zur Bushaltestelle am Rosengarten zu kommen. Der Organistenweg grenzt an die Hasselwerderstraße. Hier befindet sich die Kirche und das Gemeindehaus, in dem viele Veranstaltungen mit Kindern, Jugendlichen und Senioren stattfinden.
Die Hasselwerderstraße befindet sich seit 2011 auf der Liste der Straßen, die vom Senat für eine Tempo 30 Regelung empfohlen wurden. Wie aus der Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der GRÜNEN Fraktion aus dem November 2016 (20-1901.01) hervorgeht steht für die Einrichtung einer Tempo 30 Zone hier nur noch die „Zustimmung der Politik aus“.
In Hamburg werden die zulässigen Werte für Lärm und Luftschadstoffe überschritten, auch das spricht für eine Ausweisung als Tempo 30 Strecke.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Hasselwerderstraße als Tempo 30 Strecke ausgewiesen wird.
Bezirksversammlung Harburg6.3 .2017
Die Vorsitzende
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu dem Antrag der GRÜNEN Drs. 20-1995 wie folgt Stellung:
Zur o.g. Beschlussempfehlung nimmt die Verkehrsdirektion 51 als zentrale Straßenver-kehrsbehörde in Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Polizeikommissariat (PK) 47 wie folgt Stellung:
Bereits im Jahre 2008 hat die Verkehrsdirektion eine streckenbezogene Geschwindigkeits-begrenzung in der Hasselwerder Straße aufgrund einer Beschlussempfehlung der BV Harburg geprüft (Drs. XVIII/191).
Nach § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Verkehrszeichen und Ver-kehrseinrichtungen nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.
Dieses war damals nicht der Fall und auch eine erneute aktuelle Überprüfung führte nicht zu einem anderen Ergebnis.
Weder die aktuelle Durchschnittsgeschwindigkeit, noch die Unfalllage lassen rechtlich eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung zu.
Lediglich im Einmündungsbereich Vierzigstücken / Hasselwerder Straße gab es unfalltechnisch in den letzten 3 Jahren Auffälligkeiten. Hier war es infolge der nicht angepassten Ge-schwindigkeit beim Abbiegevorgang zu Verkehrsunfällen gekommen.
Dieser Bereich wird ab dem 01.03.2017 vom Bezirksamt Harburg umgebaut, um die Abbie-gegeschwindigkeit zu verringern.
Für die Einrichtung einer Tempo 30-Zone liegt die konzeptionelle Zuständigkeit bei der BWVI in Verbindung mit dem Bezirk Harburg.
Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die im Beschluss erwähnte Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der GRÜNEN – Fraktion aus dem November 2016 zur Einrichtung einer Tempo 30-Zone nicht gänzlich wiedergegeben wurde. Es fehlt nicht nur die Zustimmung der Politik, sondern auch die erforderlichen bautechnischen Umbauten hinsichtlich verkehrsberuhigender Elemente. Gleichzeitig muss außerdem auch noch eine Änderung der bestehenden Vorfahrtregel auf rechts vor links erfolgen.
Nur unter diesen Rahmenbedingungen wäre die Anordnung einer Tempo 30-Zone möglich. Nach hiesigen Erkenntnissen wurde aufgrund der erforderlichen verkehrsberuhigenden Umbauten die Umsetzung der Tempo 30-Zone durch den Bezirk und die Bezirksversammlung Harburg bisher nicht weiterverfolgt.
gez. Rajski
f.d.R.
Riechers
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