21-1709.01

Stellungnahme zum Antrag FDP Fraktion betr.: Smarte Parkplätze für Lieferdienste UND Handwerker

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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14.04.2022
Sachverhalt

Jeder kennt es, das Warten auf den Handwerker oder den Paketlieferdienst mit dem angekündigten Zeitfenster zwischen 10 Uhr und 15 Uhr. Es ist purer Luxus, wenn das Fahrzeug des Unternehmens direkt auf oder vor dem Grundstück seines Kunden parken kann. Das ist in vielen Wohngebieten in Harburg möglich, jedoch zum Beispiel nicht in der dicht besiedelten Innenstadt. In Harburg Kern ist der Parkdruck extrem hoch. Hinzukommt, dass zunehmend Parkplätze durch Baumaßnahmen und Straßenanpassungen wegfallen. Die Handwerkerschaft hat mit Verspätungen beim Kunden zu kämpfen und ist teilweise vollkommen hilflos auf der Suche nach einem Parkplatz. Kunde und Dienstleister müssen diesen Zustand hinnehmen, können weder einen Parkplatz bereitstellen noch einen Parkplatz vorab reservieren. Aber warum eigentlich nicht? Eine Lösung können smarte Ladezonen sein, die digital reserviert werden können. Handwerksfirmen oder Lieferdienste buchen zum Beispiel über eine App einen Time Slot und finden so garantiert einen Stellplatz in Kundennähe - pünktlich sogar. Ähnliches wird es nördlich der Elbe im Bezirk Mitte als Pilotprojekt geben, dort sollen in der ABC-Straße, im Alten Steinweg, in der Langen Reihe und im Bereich Hermannstraße/Alstertor jeweils zwei Parkplätze ausschließlich von Diensten wie DHL, Hermes, UPS, DPD, GLS oder von Amazon genutzt werden. Das Projekt nennt sich „Smala“ „Smarte Liefer- und Ladezone“. Die Firmen können per App vorab ein Zeitfenster buchen, um dort den Lieferwagen abzustellen. Für Lieferdienste sind solche smarten Ladezonen möglich und wir sagen: Für Handwerker auch!

Petitum/Beschluss

Der Bezirksversammlungsvorsitzende wird gebeten, einen Vertreter des Projektes „Smala“ in den Ausschuss für Mobilität und Inneres einzuladen, um über das Projekt zu berichten.  

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg   30.03.2022

Der Vorsitzende

 

 

 

Die Behörde für Wirtschaft und Innovation nimmt zu dem Antrag FDP Drs. 21-1709 wie folgt Stellung:

 

 

Projektbeschreibung SmaLa

 

Das Projekt Smarte Lade- und Lieferzonen („SmaLa“) versteht sich als ein Reallabor. Unter realen Bedingungen wird in mehreren eingeschränkten Haltverbotszonen der innovative Ansatz der smarten Reservierungsmöglichkeit von Lieferzonen für den gewerblichen Lieferverkehr erprobt. Der eingeschränkte Nutzerkreis kann dazu mittels einer App tagsüber zwischen 08-19 Uhr für 15 bis zu 60 Minuten eine Lieferzone reservieren. Außerhalb dieser Zeit ist der Bereich für alle Verkehrsteilnehmer geöffnet.

 

In der ersten Phase des Reallabors, die im Oktober des Jahres 2021 begonnen hat, sind vier Haltverbotszonen als Modellzonen mit einem absoluten Halteverbot versehen. Sie können von registrierten Nutzern des gewerblichen Lieferverkehrs reserviert werden. Ein interaktives Schild zeigt dabei mittels eines Codes an, für welches Lieferfahrzeug die Modellzone von dem absoluten Halteverbot ausgenommen ist, also welches Fahrzeug hier bis zu 60 Minuten halten und liefern darf. Durch ein Zusatzschild „werktags von 8:00 bis 19:00“ wird die Geltungsdauer des absoluten Haltverbots auf die SmaLa Betriebszeiten eingeschränkt.

 

Die vier Modellzonen befinden sich im Bezirk Mitte in den Straßen:

1. ABC-Straße

2. Alter Steinweg

3. Hermannstraße

4. Lange Reihe.

 

Bis zu insgesamt 25 Modellzonen sind in Planung und sollen in den Bezirken Eimsbüttel, Hamburg-Mitte und Altona bis zum Ende des Jahres 2022 eingerichtet werden.

 

SmaLa wurde als eines von 42 Ankerprojekten (und sogar eines von 12 Highlight-Projekten) Hamburgs für den ITS-Weltkongress ausgewählt. Diese Ankerprojekte hatten bis zum ITS Weltkongress 2021 vorzeigbare Ergebnisse, sowie eine hohe Öffentlichkeitswirksamkeit und Strahlkraft für nationales und internationales Fachpublikum aufzuweisen. SmaLa ist darüber hinaus eine Maßnahme des Hamburger Klimaplans und wird unterstützt aus dem vierten Förderaufruf im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“, welche die Gestaltung nachhaltiger und emissionsarmer Mobilität fördert. Zudem hat das Projekt im Wettbewerb des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie den „Innovationspreis Reallabore - Testräume für Innovation und Regulierung“ in der Kategorie „Ausblick“ gewonnen.

 

 

Anfrage Erweiterung SmaLas für Handwerkerfahrzeuge

 

Eine Erweiterung der Nutzung der SmaLas als Parkraum für Handwerkerfahrzeuge ist aus folgenden Gründen nicht möglich:

 

  1. Das Reallabor SmaLa konzentriert sich darauf, Lade- und Lieferzonen für den Wirtschaftsverkehr im urbanen Raum zu schaffen, um das Halten in zweiter Reihe zu vermindern, Fehlbelegungen der Lieferzonen zu vermeiden, damit die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Emissionen zu verringern.

 

 

Wie oben berichtet, werden bei dem Projekt die SmaLas auf eingeschränkten Haltverbotszonen und nicht auf Parkplätzen errichtet. Gemäß Nr. 63 der Anlage 2 der StVO darf auf eingeschränkten Haltverbotszonen nicht länger als drei Minuten gehalten werden, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen von Ware. Das Parken von Fahrzeugen ist in den eingeschränkten Haltverbotszonen nicht erlaubt. Eine Erweiterung der Nutzung der SmaLas als reservierbare Handwerkerparkplätze wäre letztlich ein Umfunktionieren der Haltverbotszonen in Parkraum. Es würde mehr Parkraum geschaffen und die bereits jetzt knappen Lieferzonen weiter eingeschränkt werden. 

 

Der Lieferverkehr zeichnet sich zudem durch hauptsächlich kurze Standzeiten von circa 5 bis 60 Minuten für das Be- und Entladen von Ware aus. Es können daher mehrere Lieferfahrzeuge über den Tag verteilt die SmaLas nutzen. Handwerkerfahrzeuge halten hingegen nicht nur zum Be- und Entladen der Ware, sondern parken oft über mehrere Stunden in der Nähe einer Baustelle oder bei einem Kunden bis die bestellte Handwerkerleistung erfüllt oder der Arbeitstag des Handwerkers beendet ist. Die Handwerkerfahrzeuge benötigen also einen langen Parkzeitraum von mehreren Stunden, meistens tagsüber und damit zeitgleich zum Lieferverkehr. Würden die Handwerkerfahrzeuge zu diesem Zweck die SmaLas nutzen können, so wären diese über mehrere Stunden oder sogar den gesamten Tag blockiert. Die SmaLas könnten in dieser Zeit nicht mehr vom Lieferverkehr zum Be- und Entladen genutzt werden. Der Nutzungszeitraum für den Lieferverkehr wäre erheblich eingeschränkt. Das Projekt SmaLa verlöre damit an Attraktivität gegenüber den Speditionen und Logistikunternehmen.

 

  1. Ferner befindet sich die Reservierung von Straßenraum noch in den Anfängen und ist bisher nur punktuell in der StVO geregelt. So wird die Reservierung von Straßenfläche im Rahmen von Umzügen von vielen Kommunen gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 3 StVO gewährt. Die Behörde für Inneres und Sport genehmigte zudem die bisherigen vier SmaLas gemäß § 46 Abs. 2 StVO, vornehmlich auch weil dieses Reallabor dem Halten von Fahrzeugen in der zweiten Reihe begegnen soll und damit dem in der StVO verfolgten Zweck der Verkehrssicherheit dient. Weitere Reservierungen von Straßenraum im Rahmen der StVO sind nicht bekannt. Die Reservierung von Straßenraum, um Parkfläche für Handwerker zu schaffen, ist bisher nicht in der StVO vorgesehen. Vornehmlich geht es darum, Handwerkern die Verrichtung ihrer Arbeit zu erleichtern. Der Rechtsrahmen für Reservierungen für solche Zwecke müsste erst noch in der StVO oder ggf. im Rahmen von Sondernutzungen geschaffen werden.

 

Aufgrund der ausführlichen Projektbeschreibung sowie der umfangreichen Stellungnahme wird von der Entsendung eines Vertreters des Projektes SmaLa zur Berichterstattung in der Bezirksversammlung Harburg abgesehen.

 

 

 

gez. Heimath

 

f.d.R.

Wyzinski

 

 

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