21-1454.01

Stellungnahme zum Antrag DIE LINKE betr.: Schulschwimmen - wie werden die Rückstände des letzten Jahres aufgeholt?

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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24.01.2022
Sachverhalt

Schwimmen lernen ist wichtig, das Schulschwimmen ist in Hamburg für die Schüler:innen der dritten und vierten Klasse deshalb obligatorisch. Ziel ist, den Kindern das Schwimmen beizubringen und sie möglichst das Abzeichen „Seepferdchen“ oder höhere Schwimmabzeichen erreichen zu lassen. Doch seit über einem Jahr, ein ganzes Schuljahr, konnte aufgrund der Corona-Epidemie das Schulschwimmen nicht stattfinden, erst in diesem Monat beginnt der Schwimmunterricht wieder. Das heißt aber, dass die Kinder, die letztes Jahr in die dritte bzw. vierte Klasse gekommen sind, nun im Rückstand sind, die Drittklässler:innen haben bisher noch gar nicht schwimmen gelernt. Nach den Sommerferien kommen dann schon neue dritte Klassen. Deshalb stellt sich die Frage, wie der Rückstand aufgeholt werden soll, wenn der Schwimmunterricht gleichzeitig regulär weitergeführt wird, da es nun doppelt so viele Schulklassen sind, denen Schwimmen beigebracht werden muss.

 

 

Petitum/Beschluss

Zuständige Mitarbeiter:innen der Behörde für Schule und Berufsbildung sowie der Bäderland GmbH werden in den Ausschuss für Bildung und Sport eingeladen, um zu berichten, ob im Bezirk Harburg sowohl ausreichend Schwimmlehrer:innen als auch Räumlichkeiten (Schwimmhallen) zur Verfügung stehen, um den Schwimmunterricht regulär wieder aufzunehmen und gleichzeitig die Rückstände im Schwimmunterricht bei den betroffenen Klassen des letzten Schuljahres nachzuholen.

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

DER VORSITZENDE

 

                  13.12.2021

 

Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) unter Beteiligung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zu dem Antrag DIE LINKE (Drs. 21-1454) wie folgt Stellung:

 

Die BSB hat bereits zur Drs. 21-1253 (Schulplanung in Süderelbe) Herrn Dr. Gäckle, Frau Stöber und Frau von Stebut in die Ausschusssitzung am 27.09.2021 entsandt und daher auf eine weitere Referentenentsendung verzichtet.

Zur Drs. 21-1454 verzichten die BSB und die BUKEA auf eine Entsendung von Referentinnen bzw. Referenten. Die BSB verweist auf die Stellungnahmen zur Drs. 21-0858 und zur Drs. 21-0865, jeweils vom 01.12.2020.

Zudem wird auf die Antwort des Senats vom 26.11.2021 zum Bürgerschaftlichen Ersuchen „Anfänger-Schwimmintensivkurse für Hamburger Kinder“ (Drs. 22/6579) verwiesen.

 

Die BSB und Bäderland messen der Schwimmausbildung von Kindern und Jugendlichen einen besonderen Stellenwert bei.

Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus hat der Hamburger Senat beschlossen, den allgemeinen Schwimmbetrieb zwischen dem 13. März 2020 und Anfang August 2020 sowie zwischen dem 2. November 2020 und dem 31. Mai  2021 in den Hamburger Bädern einzustellen. Dies bedeutete, dass in den Schuljahren 2019/20 und 2020/21 von 72 Schulschwimmeinheiten nur 35 stattfinden konnten.

In der Zeit, in der das Schulschwimmen stattfand, galten an die Pandemie angepassten Hygienevorschriften. Zur Vermeidung von Infektionsketten wurden für den Schwimmbetrieb die Schwimmgruppen verschiedener Schulen, die sich eine Schwimmzeit teilen sowie Schwimmgruppen unterschiedlicher Jahrgangstufen einer Schule voneinander getrennt unterrichtet. Die effektive Wasserzeit musste auf 35 Minuten verkürzt werden, um zu gewährleisten, dass keine jahrgangs- und schulübergreifenden Gruppen in den Umkleidekabinen aufeinandertreffen konnten.

Im schulischen Schwimmunterricht werden die Leistungen, die zur Abnahme der Abzeichen erforderlich sind, regelmäßig erst in den Schwimmstunden am Ende des Halbjahres erreicht. In den Schuljahren 2019/20 und 2020/21 waren dies genau die Kurse, die durch pandemiebedingte Einschränkungen nicht stattfinden konnten. Daher konnten aufgrund der schwierigen Bedingungen durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie die Leistungen der vorangegangenen Schuljahre nicht erreicht werden.

Eine Auswertung im November 2020 hat ergeben, dass insgesamt rund 4.200 Kinder, die in dem Schuljahr 2019/20 den Schwimmunterricht in der Grundschule abgeschlossen haben, kein Abzeichen erreicht haben.

 

Die BSB hat alle Anstrengungen unternommen, um das Schulschwimmen ab dem 31. Mai 2021 im Rahmen der Umsetzung des Bürgerschaftlichen Ersuchens (Drs. 22/3398) „Anfänger-Schwimmintensivkurse für Hamburger Kinder“ wieder stattfinden zu lassen. So wurde mit Bäderland ein Zeitplan für das Hochfahren der Bäder der verschiedenen Standorte organisiert sowie ein Einsatzplan für die Schwimmlehrerinnen und Schwimmlehrer erarbeitet. Für Schulen und Klassen, die planmäßig mit Bustransporten der zentralen Fahrbereitschaft befördert werden, musste kurzfristig der Transport geregelt werden. Für die Realisierung dieser Maßnahme haben die Transportunternehmen Fahrerinnen und Fahrer wieder eingestellt bzw. aus der Kurzarbeit geholt und Busse wieder zugelassen.

Eine Nachholung des ausgefallenen Schwimmunterrichts ist im Rahmen der für die Primarstufe definierten Stundentafel (siehe Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums, Anlage 3 zu § 40) und der Kapazitäten von Bäderland GmbH nicht möglich. Eine Aufholung der entstandenen Rückstände kann über Schwimmkurse außerhalb der Schulzeiten erreicht werden, die seitens Bäderland seit dem Ende der Sommerferien wieder auf dem normalen Niveau von 2019 durchgeführt werden. Das bereits in den Stellungnahmen der BSB zur Drs. 21-0858 und zur Drs. 21-0865, jeweils vom 01.12.2020, erläuterte Gutscheinsystem ist hier eine Option.

Die BSB stellt allen Schülerinnen und Schülern der weiterführenden Schulen, die pandemiebedingt kein Bronzeabzeichen erwerben konnten, Gutscheine für die kostenfreie Teilnahme an Bronzekurse bei BLH zur Verfügung. Der Bronzekurs umfasst 16 Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Minuten. In Einzelfällen können laut Vertrag auch Seepferdchen-Gutscheine ausgegeben werden.

Eine Ausweitung des derzeitigen Angebots an Schwimmkursen ist aufgrund der Parallelnutzung anderer Nutzergruppen nicht möglich. So nutzen die Schulen, Vereine und Schwimmschulen derzeit alle ihnen zur Verfügung stehenden Kapazitäten. Darüber hinaus wird Personal für die Wassersicherheit sowie den Bad- und Saunabetrieb für die Öffentlichkeit benötigt. 

 

 

 

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Hypko