Stellungnahme zum Antrag DIE LINKE betr. Harburg für Alle! - Service der ÖRA in Harburg und Süderelbe verbessern
Letzte Beratung: 11.04.2019 Ausschuss für Inneres, Bürgerservice und Verkehr Ö 15
In Hamburg gibt es für Menschen mit geringem Einkommen keine Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz, sondern die Möglichkeit, sich über die Beratungsstellen der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA) beraten zu lassen. Zumeist sind eine Person zum Empfang und Prüfung des Anspruches, drei Rechtsberater/innen und zwei Assistent/innen (Schreibkräfte) vor Ort. Die ÖRA gibt es auch in Harburg (Harburger Rathausforum 1) und Süderelbe (Groot Enn 4). Allerdings gibt es leider viele Ausfälle der Rechtsberater/innen, da die Arbeit ehrenamtlich gemacht wird. Beratungszeiten sind in Harburg nur zweimal wöchentlich, in Süderelbe sogar nur einmal wöchentlich. Ein zusätzliches Problem ist in Harburg ein vermehrter Andrang von Hilfesuchenden, der kaum bewältigt werden kann. Der Grund hierfür ist auch die Schließung der ÖRA in Wilhelmsburg. Die dortigen Beratungsbedürftigen kommen nun meistens nach Harburg, wodurch sich hier die Anzahl der Hilfesuchenden drastisch erhöhte. So warten oft bereits anderthalb Stunden vor der Öffnungszeit um 17 Uhr bereits ca. 15 Menschen auf Beratung. Viele davon können nur noch an die Hauptstelle der ÖRA in der Dammtorstraße 14 verwiesen werden, was nicht sehr bürgerfreundlich ist, da mit zeit- und kostenaufwendiger Fahrerei verbunden.
Die zuständige Stelle wird gebeten, im Ausschuss für Inneres, Bürgerservice und Verkehr über die Gründe zur Schließung der ÖRA in Wilhelmsburg und über Möglichkeiten der Verbesserung des Services der ÖRA in Harburg und Süderelbe (z. B. verlängerte oder häufigere Öffnungszeiten) zu berichten.
Bezirksversammlung Harburg 14.02..2019
Die Vorsitzende
Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) nimmt zu dem Antrag DIE LINKE Drs. 20-4229 wie folgt Stellung:
Die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA) hat zwei Standbeine. Sie hat zum einen die Aufgabe, Rechtsberatung in allen Rechtsgebieten als öffentliche Rechtsberatung für Menschen aus Hamburg mit geringen Einkünften gemäß § 12 Beratungshilfegesetz in Verbindung mit § 1 ff des Gesetzes über die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA-Gesetz) zu leisten.
Des Weiteren ist es die Aufgabe der ÖRA, außergerichtliche Streitbeilegung durch Güte-, Sühne und Mediationsverfahren anzubieten und auch so zum Rechtsfrieden und zur Entlastung der Gerichte beizutragen. Die Details ergeben sich aus dem ÖRA-Gesetz, der ÖRA-Verordnung und der ÖRA-Gebührenordnung; alle Rechtsgrundlagen sind in der aktuellen Fassung auf www.hamburg.de/oera zu ersehen.
Die ÖRA gliedert sich in eine Hauptstelle und 20 Dependancen (ÖRA-Bezirksstellen). In der Hauptstelle sind neben ehrenamtlichen Juristinnen und Juristen auch Hauptamtliche in der Verwaltung und in der Rechtsbesorgung tätig. In den ÖRA-Bezirksstellen werden demgegenüber alle Tätigkeiten von der Sachbearbeitung bis zur Beratung ehrenamtlich erbracht.
In den ÖRA-Bezirksstellen wird die Rechtsberatung im Zivilrecht, Strafrecht, Mietrecht und Familienrecht durchgeführt. Weitere Spezialgebiete (z.B. Steuerrecht, Migrationsrecht, Sozial- und Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht und Öffentliches Recht) sind aus Qualitätssicherungsgründen der Hauptstelle und der ÖRA – Bezirksstelle Mitte (in den Räumlichkeiten der Hauptstelle) vorbehalten. Ratsuchende, die eine Rechtsberatung zu diesen Rechtsgebieten wünschen, werden aus allen ÖRA-Bezirksstellen an die Hauptstelle/ ÖRA-Bezirksstelle-Mitte verwiesen, soweit sie sich nicht selbst vorher im Netz, durch Printmedien oder telefonisch über die Beratungskonditionen informiert haben. Auch werden Ratsuchende, für die die ÖRA nicht zuständig ist, über andere Beratungsmöglichkeiten informiert und verwiesen.
Die personelle Ausstattung der ÖRA-Bezirksstellen ist unterschiedlich gestaltet. Dies ist zum einen auf die Nachfrage von Ratsuchenden in den Bezirken zurückzuführen, zum anderen auf die Möglichkeit, Juristinnen und Juristen für dieses Ehrenamt zu gewinnen.
Die ÖRA-Wilhelmsburg wurde am 31.08.2017 geschlossen, weil die dortige, langjährig zu geringe Nachfrage das Rechtsberatungsangebot vor Ort nicht mehr rechtfertigte. Im Einzelnen sei verwiesen auf die entsprechende Darstellung vor der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte am 05.09.2017 (der Protokollauszug ist hier einsehbar:
Wegfall des Beratungsangebots der Öffentlichen Rechtsauskunft und Vergleichsstelle in Wilhelmsburg)
Die nunmehr in Rede stehenden ÖRA-Bezirksstellen Süderelbe und Harburg sind ebenfalls personell unterschiedlich besetzt. In beiden ÖRA-Bezirksstellen kann es z.B. zu Urlaubszeiten Engpässe geben, weil die Vertretung vor Ort nicht immer gewährleistet werden kann, denn in den genannten Stadtteilen ist es für die ÖRA schwerer, ehrenamtliche Juristinnen und Juristen für diesen Einsatzort zu gewinnen. Ratsuchende werden dann entweder an eine Nachbar-ÖRA Bezirksstelle oder an die Hauptstelle verwiesen, falls ein Beratungsfall keinen Zeitaufschub duldet.
Die ÖRA-Süderelbe ist einmal wöchentlich dienstags zwischen 17.00 und 18.30 geöffnet; dort beraten planmäßig 4 Juristinnen und Juristen, unterstützt von 2 Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung (Aufnahme und Schreibdienst).
Im Jahr 2017 wurden dort 287 Beratungen durchgeführt und im Jahr 2018 242.
Die ÖRA-Harburg ist zweimal wöchentlich montags und donnerstags ebenso 17.00 bis 18.30 Uhr planmäßig mit je 5 Juristinnen und Juristen und 3 Verwaltungskräften besetzt. Im Jahr 2017 wurden an diesem Standort 803 Beratungen durchgeführt, im Jahr 2018 758. Die Schließung der ÖRA-Wilhelmsburg hat nicht zu einem Anstieg der Beratungszahlen in der ÖRA-Harburg geführt. Um aber für einen erhöhten Beratungsbedarf gerüstet zu sein, wurde der Standort aktuell um einen weiteren Juristen verstärkt.
Die Entwicklung der Nachfrage wird weiter intensiv beobachtet werden.
gez. Rajski
f.d.R.
Wyzinski
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.