Stellungnahme zum Antrag DIE LINKE betr.: Harburg für alle! - Parkplatzsituation im Bezirk Harburg
Letzte Beratung: 16.10.2025 Ausschuss für Mobilität und Inneres Ö 4.1
Die Stadt Hamburg und der Bezirk Harburg versuchen die Mobilitätswende zu gestalten und Mitmenschen zur Nutzung vom Umweltverbund zu überzeugen, was leicht steigende Zahlen bei der ÖPNV-Nutzung und Fahrten mit dem Rad zeigen. Allerdings nimmt auch in einigen Stadtteilen Harburgs der Parkdruck zu. Zum Beispiel dokumentierten Eingaben von Bürger*innen subjektive Eindrücke, Abfallentsorgungsfahrzeuge kommen aufgrund zugeparkter Kreuzungen nicht weiter oder die lokale Presse berichtete über behinderte Feuerwehreinsatzkräfte
Das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung Harburg wird gebeten, Vertreter*innen der PK46 und PK47, des Bezirksamtes und der zuständigen Behörde in den Ausschuss Mobilität und Inneres zu laden und über den Parkdruck möglichen Lösungsmöglichkeiten zu berichten. Dabei soll auf folgende Fragen eingegangen werden:
Gibt es örtliche Schwerpunkte für besonders hohen Parkdruck im Bezirk Harburg?
Bitte z.B. per Straße/ Kreuzung/ Stadtteil aufschlüsseln.
Welche Verstöße gegen die StVO werden am häufigsten ermittelt und dokumentieren den Parkdruck z.B. Parken auf dem Gehweg, Parken auf einem Radweg, Parken in einem Verkehrsberuhigten Bereich außerhalb der gekennzeichneten Flächen?
Welche Konsequenzen werden aus den lokalen Schwerpunkten von Falschparker Meldungen gezogen, z.B. Kommunikation und Aufklärung mit den Menschen vor Ort, durch verstärkte Kontrolle seitens der Ordnungsbehörde, Aufstellen von Pollern oder Berücksichtigung im Parkraumkonzept und ggf. Erstellung von Parkraumkonzepten?
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Der Vorsitzende
12. September 2025
Das PK 46 nimmt im Auftrag der Behörde für Inneres und Sport (BIS) zu dem Antrag der -Fraktion DIE LINKE, Drs. 22-0531, wie folgt Stellung:
Im Bezirk Harburg gibt es Stadtteile und auch Straßenzüge, welche aufgrund des wenig zur Verfügung stehenden Parkraums unter einem hohen Parkdruck stehen. Gründe hierfür sind vielfältig und sind teilweise aufgrund von Baustellen auch nur temporär vorhanden. Die Polizei führt hierüber keine Statistik und kann daher keine Auskunft zur Fragestellung geben. Es ist auch aus prozessökonomischen Gründen nichtmöglich, dies so aufzuschlüsseln.
Hierüber führt die Polizei keine Statistik und ist somit nicht auskunftsfähig. Die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Verwarn- und Bußgeldverfahren liegt bei der Bußgeldstelle Hamburg, M6. Hier erfolgt auch die Auswertung.
Falschparkende werden von der Polizei oder dem LBV im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren über ihr Fehlverhalten informiert. Örtlichkeiten, bei denen bekannt ist, dass es dort zu gefährlichen Situationen durch Falschparkende kommt / kommen kann, werden verstärkt kontrolliert. Im Rahmen dieser Kontrollen wird den Verkehrsteilnehmern der Grund der Ahndung erläutert. Sollten die Überprüfungen nicht den gewünschten Effekt erzielen, kommen auch straßenverkehrsbehördliche / straßenbaubehördliche Maßnahmen (z.B. Poller) in Betracht. Parkraumkonzepte werden von der Polizei nicht erstellt.
An den Sitzungen des Ausschusses für Mobilität und Inneres nimmt regelhaft die Leitung der Präventions- und Verkehrsabteilung des PK 46 teil, so dass allgemeine Fragen auch durch diese beantwortet werden können.
gez. Böhm
f.d.R. Leptien
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